Schweiz

Anklage in A9-Affäre gefordert

31. Juli 2007, 12:28

Der Walliser Untersuchungsrichter Jean-Pierre Greter will im Rahmen der so genannten A9-Affäre gegen zehn Personen Anklage erheben. Beim Bau der Autobahn A9 sollen sie Bauunternehmen ungerechtfertigte Vorauszahlungen geleistet haben.

Eine Baustelle an der A9 zwischen Visp und Brig.
Eine Baustelle an der A9 zwischen Visp und Brig.
Nach dem vorläufigen Abschluss der Untersuchung beschuldigt Untersuchungsrichter Jean-Pierre Greter sieben Mitarbeiter der Sektion Nationalstrassen Oberwallis der ungetreuen Amtsführung und der Urkundenfälschung im Amt. Drei Mitarbeiter eines privaten Ingenieurskonsortiums bezichtigt er zudem der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung.

Grund für die Anschuldigungen ist eine im März 2006 aufgeflogene Vorauszahlungs-Praxis zugunsten von Bauunternehmungen. Die Beteiligten hatten unter anderem beim Bau des Riedberg-Tunnels die Ausmessungen der bereits geleisteten Arbeiten gefälscht. In den Unterlagen wiesen sie noch nicht ausgeführte Arbeiten als bereits erledigt aus.

20 Million Franken ohne vorgängige Gegenleistung
Allein beim Riedberg-Tunnel wurden deswegen den Bauunternehmen 13,2 Millionen Franken ausbezahlt, obwohl die Arbeiten noch nicht ausgeführt worden waren. Nach früheren Angaben wurden den Baufirmen auf fünf verschiedenen Baustellen insgesamt 20 Millionen Franken ohne vorgängige Gegenleistung ausbezahlt. Dieses Vorgehen hatte für die öffentliche Hand, unter anderem wegen entgangener Zinsen, nachteilige Kostenfolgen von über einer halben Million Franken zur Folge.

Wie der Untersuchungsrichter weiter mitteilte, wird einem der Beamten ausserdem vorgeworfen, im Herbst 2004 mit unwahren Angaben über die Budgetverwendung beim Bundesamt für Strassen eine Krediterhöhung von rund 12 Millionen erwirkt zu haben. Dieses Geld hätte eigentlich anderen Kantonen zur Verfügung gestanden. Der dafür verantwortlich gemachte Mitarbeiter der Sektion Nationalstrassen Oberwallis soll sich für diesen Fall laut Greter wegen Betrugs und Urkundenfälschung verantworten müssen.

Staatsanwalt entscheidet über Anklage
Ob es in den genannten Fällen auch wirklich zur Anklage kommt, ist Sache der Walliser Staatsanwaltschaft. Die Parteien haben nun die Möglichkeit, Ergänzungen zur Untersuchung zu verlangen. Danach wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob sie Anklage erhebt.

Gegenüber Greter und den Kantonsbehörden hatten die zehn Beschuldigten ihr Vorgehen damit begründet, dass diese Praxis weit verbreitet sei. Das Kantonale Finanzinspektorat hatte deshalb im letzten Jahr neben den fünf von dieser Finanzpraxis betroffenen Teilbaustellen zehn weiter Baustellen unter die Lupe genommen. Weil dort keine strafrechtlich relevanten Ungereimtheiten festgestellt wurden, hatte Greter in diesen Fällen das Verfahren im April eingestellt.

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