Behinderte beim Bauen vergessen
05. August 2007, 16:51Seit drei Jahren müssen Bauherrn die Bedürfnisse von Behinderten berücksichtigen. Immer wieder halten sie sich aber nicht daran. Der Hauptgrund: Fehlendes Bewusstsein.
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Die Bilanz des Experten fällt ernüchternd aus: Ein grosser Wandel habe nicht stattgefunden, sagt Joe A. Manser von der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen, – trotz verbesserter Rechtslage. Seit Anfang 2004 existiert das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten. Es soll deren Benachteiligung verhindern – etwa beim Zugang zu Bauten.
Das Gesetz gibt den Kantonen indes bloss minimale Rahmenbedingungen vor. So müssen längst nicht alle Gebäude den Bedürfnissen von behinderten Menschen angepasst sein, sondern nur öffentlich zugängliche Anlagen und Arbeits- oder Wohngebäude ab einer bestimmten Grösse. Und auch nur dann, wenn diese neu gebaut oder renoviert werden und wenn Kosten und Umfang der Anpassung verhältnismässig sind.
Nur für kräftige Rollstuhlfahrer
Zumindest bei öffentlichen Gebäuden sollte die Umsetzung des Gesetzes eigentlich selbstverständlich sein. Die Realität sieht aber anders aus. Manser verweist auf ein aktuelles Beispiel aus dem Kanton Zürich. Dabei geht es um den Erweiterungsbau des Bezirksgebäudes Bülach, den der Kanton als Wettbewerb ausgeschrieben hat. Ausgewählt hat die Jury ein Projekt mit einem rampenförmigen Neubau, der neben den Altbau zu stehen kommen soll. Wer von einem Büro zum andern will, muss also eine Rampe hoch oder hinunter.Menschen im Rollstuhl kämen als Angestellte in diesem Gebäude deshalb nicht in Frage, sagt Olga Manfredi Geschäftsführerin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich, «denn die geplante Steigung ist nur für kräftige Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer zu bewältigen». Für die Juristin ist klar: Der Neubau ist in der vorliegenden Form nicht annehmbar. Er benachteilige behinderte Menschen und verstosse damit gegen das Gesetz.
Dessen ist man sich auch bei der kantonalen Baudirektion bewusst, wo man die Beurteilung der Behinderten teilt, wie der stellvertretende Kantonsbaumeister Markus Weibel einräumt. Wie aber war es möglich, dass der Kanton ein Projekt ausgewählt hat, wenn dieses die gesetzlichen Bestimmungen gar nicht erfüllt? Weibel verweist auf die Jury, welche verschiedene Faktoren habe bewerten müssen und dabei andere Aspekte offensichtlich stärker gewichtet habe als die Behindertengerechtigkeit. Man könne den Entscheid der Jury im Nachhinein nicht einfach über Bord werfen.
Klagerecht als Druckmittel
Noch ist kein endgültiger Entscheid gefällt. Doch trotz der Gesetzeswidrigkeit ist es nicht ausgeschlossen, dass die zuständige Gemeinde Bülach den Bau letztlich bewilligt. Der Fall illustriert, wo die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes liegen: Am fehlenden Bewusstsein. Der Behindertengerechtigkeit werde oft nicht die nötige Beachtung geschenkt, sagt Manser. Viele Gemeinden wüssten überdies gar nicht, was sie verlangen müsten.So war es auch beim Umbau eines Schulhauses im Aargauischen Aarburg. Einen Lift hatten die Behörden in ihren Plänen nicht vorgesehen. Dabei sei dies bei einer Renovation von grösserem Umfang unerlässlich, sagt Werner Studer von der Procap in Olten. Doch als die Behindertenorganisation die zuständigen Instanzen auf den Mangel hinwies, hätten diese versucht, sich herauszureden und die Frage der Behindertengerechtigkeit bagatellisiert: Schüler im Rollstuhl könne man ja über die Treppe tragen, argumentierten sie. Dass auch Besucher, Eltern oder Lehrerinnen gehbehindert sein könnten, sei offenbar niemandem in den Sinn gekommen, fügt Werner Studer an. Erst als Procap Einsprache erhob und sich die Gemeindeversammlung damit befassen musste, kam das Anliegen der Behinderten durch.
Die beiden Beispiele sind keine Ausnahmen, sie sind vielmehr Alltag für die Behindertenorganisationen. Die Unterschiede zwischen den Gemeinden seien beträchtlich, sagt Manser.
Ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung des Gleichstellungsgesetzes ist das Klagerecht für die Verbände. «Es erlaubt uns ein anderes Auftreten», sagt Olga Manfredi von der Zürcher Behindertenkonferenz. Manchmal reicht der blosse Hinweis auf dieses Klagerecht, um den Behörden Beine zu machen.
Das hat unlängst auch die Thurgauer Pro Infirmis festgestellt. In einem Schreiben an sämtliche Gemeinden im Kanton wies sie darauf hin, künftig vor Rekursen nicht mehr zurückzuschrecken. Seither schicken viele Behörden ihre Bauprojekte von sich aus zur Begutachtung. Vielerorts müssen sich die Behindertenorganisationen aber immer noch selbst darum bemühen und oft persönlich bei den Gemeinden vorsprechen, wenn sie Baupläne einsehen wollen.
Vorzeigekanton Luzern
Eine vollständige Kontrolle durch die Behinderten-Fachstellen ist so nicht möglich. Auch fehlen ihnen dazu die nötigen Kapazitäten. Dabei wäre der stete Druck durch sie ein wirksames Mittel, um den nötigen Bewusstseinswandel bei den Behörden zu erzielen, sagt Joe A. Manser. Er verweist auf den Kanton Luzern. Dort habe das jahrelange Lobbying der Behindertenverbände dazu geführt, dass heute rund 90 Prozent der Bauvorhaben die gesetzlichen Vorgaben erfüllten. Landesweit seien es nicht einmal die Hälfte.Die Luzerner Fachstelle für behindertengerechtes Bauen ist zum einen besser dotiert als jene der meisten anderen Kantone. Zum andern wird kein Baugesuch bewilligt, ohne dass es über den Tisch der Fachstelle gegangen ist so ist es im Luzerner Baugesetz verankert. Kein Wunder, gilt Luzern unter Behindertenexperten als Vorzeigekanton.





























