Schweiz

Blocher verärgert die Internetbranche

19. August 2007, 20:09 – Von Verena Vonarburg

Vor Jahren schon versprach der Bund ein strengeres Vorgehen gegen Straftaten im Internet. Doch der Justizminister hat das Vorhaben schubladisiert und möchte es nun ganz aufgeben.

Wer Bilder und Filme sexuell ausgenützter Kinder ins Internet stellt oder wer rassistische Parolen ins Netz tippt, macht sich strafbar. Doch tragen auch jene eine Verantwortung, die den Platz für diese Kriminellen zur Verfügung stellen? In der Schweiz ist das nicht klar. Und das müsse sich dringend ändern, sagen Fachleute. Sogar die Internetbranche selber möchte seit Jahren wissen, was gilt. «Wir sehen uns einem enormen Risiko ausgesetzt, wenn wir nicht wissen, woran wir sind», sagt Karin Schwab vom Rechtsdienst des Internet-Auktionshauses Ebay international, das seinen Sitz in Bern hat.

Das Problem wird immer grösser. Denn die Kriminalität im Internet nimmt drastisch zu: Es geht längst nicht nur um Pornografie, Gewalt und Rassismus. Kriminelle hacken sich auch in fremde Konti und ziehen Geld ab oder tummeln sich beim illegalem Glücksspiel.

«Ich bin echt konsterniert und empört, dass der Bund im Kampf gegen die Internetkriminalität nicht vorwärts macht», sagt der Zürcher Oberstaatsanwalt Andreas Brunner. Vor mehr als zweieinhalb Jahren hatte das Departement Blocher Vorschläge für strengeres Recht in die Vernehmlassung geschickt. Doch seither ist nichts mehr geschehen. «Ich habe allen Grund zur Annahme, dass Herr Blocher die Sache gar nicht an die Hand nehmen will, weil es sich um ein Thema handelt, das für ihn politisch keine Priorität hat», sagt der Zürcher Strafrechtsprofessor Christian Schwarzenegger.

Die Computerwelt ist Blocher fremd

In der Tat kommt eine Reise in die Computerwelt für Blocher einem Gang in den Dschungel gleich: Er findet sich nicht zurecht und gibt das auch zu. Das allein erklärt aber sein Nichtstun noch nicht: Der Justizminister hält zusätzliche Regeln für unnötig, weil er glaubt, das aktuelle Strafrecht genüge. Das beurteilte der Bundesrat vor Blochers Zeit noch anders. Seine Vorgängerin Ruth Metzler wollte strengeres Recht. Und 2001 überwies auch das Parlament eine Motion, die vom Bundesrat klare Regeln gegen Internetkriminalität verlangte. Der Bund schickte im Oktober 2004 schliesslich Pläne in die Vernehmlassung, die noch vor der Ära Blocher entworfen worden waren.

Diese sahen vor, dass so genannte Access-Provider - jene, die nur den Zugang zum Internet vermitteln - nicht für Inhalte verantwortlich gemacht würden. Hingegen stünden die Hosting-Provider, die Speicherplatz zur Verfügung stellen, unter Umständen in der Verantwortung für das, was auf ihrem Platz verbreitet wird. Wer Illegales entdeckt und nichts dagegen tut, hätte als Provider bestraft werden können.

Nun aber will das Bundesamt für Justiz (BJ) im Departement Blocher das ganze Vorhaben abbrechen, nachdem es vorher über Jahre in der Schublade lag: «Der Handlungsbedarf ist aus unserer Sicht nicht mehr so akut, wie man ursprünglich meinte», sagt Bernardo Stadelmann, Vizedirektor im Bundesamt für Justiz. In den letzten Jahren hätten sich in der Schweiz «keine grösseren Probleme» ergeben.

Die Argumentation des Bundesamts sei «mit Verlaub Schwachsinn. Es hat sich nichts verbessert», entgegnet Schwab von Ebay. «Die Sicht des BJ ist nicht nachvollziehbar», sagt auch Strafrechtsexperte Schwarzenegger, der sich seit Jahren mit der Thematik befasst. «Der jetzige Zustand ist der schlechtestmögliche. Denn niemand weiss, wo die Grenzen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit liegen.»

Die Gerichte seien bei solchen Fragen zum Internet «praktisch immer überfordert». Zwar gebe es wenige Gerichtsfälle, so Schwarzenegger - aus einem einfachen Grund: Werde ein Fall von Rassismus oder Pornografie bekannt, würden die Provider die Seiten sperren, um einen Imageschaden zu verhindern. «So wird ihre Verantwortung und ihre Pflicht nicht rechtlich abgeklärt.» Im Übrigen habe das ganze europäische Umfeld klare Verhältnisse geschaffen. «Man weiss dort genau, was verboten ist. Nur bei uns ist das nicht so.» Das Argument, das geltende Recht genüge, sei «schlicht und einfach nicht wahr», entgegnet auch Oberstaatsanwalt Brunner.

Beim Bund selber ist man sich in der Angelegenheit nicht einig. Dem Vernehmen nach hat das Bundesamt für Kommunikation Mühe mit dem Vorgehen. Man will auf jeden Fall, dass der Bund etwas unternimmt.

Demnächst muss sich der Bundesrat entscheiden, ob er Blochers Ansinnen folgen will oder nicht. Er wird dabei auch darüber befinden müssen, ob der Bund mehr Personal zur Verfügung stellt für den Kampf gegen Internetkriminalität. Auch das hatte der Bundesrat einst vor: Ein zweiter, ebenfalls vor fast drei Jahren formulierter Plan sah vor, zusätzliche 13 Stellen zu schaffen. Heute ist von mehr Stellen nicht mehr die Rede. Brunner hält auch das für «sehr bedenklich». Denn solche Ermittlungen könne man in der ersten Phase nur zentral führen. «Und dafür braucht es mehr Ressourcen.»

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