Schweiz

Schlüer soll doch vor Gericht

24. August 2007, 20:27

Der Zürcher SVP-Nationalrat Ulrich Schlüer soll nun doch wegen eines Kommentars in der «Schweizerzeit» strafrechtlich verfolgt werden.

Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates beantragt dem Plenum mit 11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf seinen Entscheid zurückzukommen. Wie der Ständerat sieht die RK-Mehrheit keinen Zusammenhang zwischen dem politischen Mandat Schlüers und dessen publizistischer Tätigkeit als Chefredaktor der «Schweizerzeit». Deshalb empfiehlt sie dem Rat, auf das Gesuch der Zürcher Staatsanwaltschaft um Aufhebung der parlamentarischen Immunität Schlüers nicht einzutreten.

Im März hatte der Nationalrat mit 110 zu 78 Stimmen Eintreten beschlossen, dann aber im Sinne langjähriger Praxis die Immunität des Parlamentariers geschützt. Er kam damals zum Schluss, dass Schlüer als Parlamentarier gehandelt habe - und dass die ungehinderte Ausübung des politischen Mandats dem Interesse an einer Strafverfolgung vorgehe.

Kommentar als Stein des Anstosses

Die Kommissionsminderheit beantragt, am ursprünglichen Entscheid des Rates festzuhalten, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Folgt das Plenum der Mehrheit, geniesst Schlüer keine Immunität. Andernfalls kommt noch einmal der Ständerat zu Zuge. Auslöser der Debatte ist ein Artikel, in dem Schlüer einen Berner Anwalt als anonymen Denunzianten bezeichnete. Der Betroffene reichte Strafanzeige wegen unlauteren Wettbewerbs, Ehrverletzung und übler Nachrede ein.

Schlüer ist ein Anwendungsfall für Artikel 17 des Parlamentsgesetzes: Wenn eine inkriminierte Handlung mit der Amtstätigkeit oder der öffentlichen Stellung eines Abgeordneten zusammenhängt, muss das Parlament die «relative Immunität» aufheben, bevor ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

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