Schweiz

SVP muss ihr «Höllen»-Video vom Netz nehmen

28. August 2007, 19:19 – Von Iwan Städler

Junge Hip-Hopper haben sich gegen die SVP durchgesetzt: Bis spätestens morgen Mittag muss die Partei ihr Wahlkampfvideo aus dem Internet entfernen. Das hat ein Bieler Gericht entschieden.

Die Freude von Cedric Romanens war gross, als er heute Abend von seinem Sieg gegen die grösste Schweizer Partei erfuhr. Zusammen mit einem 14-jährigen Kollegen hatte der 22-Jährige gegen die SVP geklagt. Die beiden werfen der Partei, respektive dem von ihr beauftragten Filmproduzenten vor, sie und fünf weitere Bieler Jugendliche getäuscht zu haben.

Man habe ihnen vorgegaukelt, ein Schulvideo zur Gewaltprävention zu drehen. Stattdessen prügeln, vergewaltigen und fixen die Bieler Hip-Hopper nun in einem SVP-Wahlkampfvideo namens «Himmel oder Hölle». Dort sind sie für die Hölle zuständig, während Bundesrat Christoph Blocher und seine Frau den Himmel spielen dürfen. Auch wurden die Gesichter der Jugendlichen nicht wie offenbar versprochen unkenntlich gemacht.

Bei Ungehorsam droht SVP eine Busse

Das wollen sich die Hip-Hopper und deren Eltern nicht bieten lassen. Sie haben eine Anwältin eingeschaltet, die sich nun vor Gericht - zumindest vorläufig - durchgesetzt hat. «Bis spätestens 29. August, 12.00 Uhr» müsse das Video aus dem Internet entfernt werden, befand heute das Kreisgericht Biel-Nidau in einer superprovisorischen Verfügung. Darüber hinaus hat es der SVP «ab sofort verboten, den Video-Clip in irgendeiner Form und in irgendeinem Zusammenhang zu verwenden».

Sollten die SVP-Verantwortlichen dieser Aufforderung nicht nachkommen, droht ihnen das Gericht mit einer Busse oder Freiheitsstrafe. Noch ist aber nicht ausgeschlossen, dass die Partei das Video später doch wieder ins Internet stellen darf. Denn der Gerichtsentscheid ist lediglich ein provisorischer. Die SVP kann jetzt innert zehn Tagen schriftlich dazu Stellung nehmen.

SVP hat es die Sprache verschlagen

SVP-Sprecher Roman Jäggi wollte die Verfügung heute nicht kommentieren. Auch nicht die Tatsache, dass der SVP das rechtliche Gehör vorerst verweigert wurde. Der Fall liege nun bei den Juristen.

Deren Aufgabe ist nicht ganz einfach, denn die Jugendlichen haben ein Recht auf ihr Bild. Die SVP muss also beweisen, dass die Hip-Hopper einem Auftritt im Wahlvideo explizit zugestimmt haben. Wäre dieser Nachweis kein Problem, hätten ihn die SVP respektive ihr Filmproduzent wohl längst erbracht.

Das Bieler Gericht erachtete es daher als «glaubhaft», dass die Jugendlichen getäuscht wurden. Ihre Darstellung, wonach sie kein Drehbuch sahen, sich nicht um die Visionierung der definitiven Fassung kümmerten und vom Filmproduzenten lediglich den Übernamen kennen («Hörmi» oder «Hörbi»), erscheine zwar «auf den ersten Blick etwas abenteuerlich». Dies lasse sich wohl nur durch das jugendliche Alter und die Unerfahrenheit der Hip-Hopper erklären. Andererseits kann sich das Bieler Kreisgericht nicht vorstellen, dass sich jemand freiwillig in einem SVP-«Höllen»-Video derart unvorteilhaft darstellen lässt.

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