Schweiz

Gentech-Freisetzungversuch bewilligt

04. September 2007, 16:07

Das Bundesamt für Umwelt gibt grünes Licht für drei Versuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Zürich und Pully VD. Einsprachen sind nur in Pully möglich.

Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden und Biotechnologie des Bundesamts für Umwelt, und Bafu-Direktor Bruno Oberle heute vor den Medien.
Keystone Georg Karlaganis, Chef Abteilung Stoffe, Boden und Biotechnologie des Bundesamts für Umwelt, und Bafu-Direktor Bruno Oberle heute vor den Medien.

Wie der Direktor des Bundesamtes für Umwelt (Bafu), Bruno Oberle, in Bern bekanntgab, hat das Amt als erste Instanz den Freisetzungsversuchen mit «strengen» Auflagen stattgegeben. Es habe vor seinem Entscheid die Zustimmung der Bundesämter für Gesundheit (BAG), für Landwirtschaft (BLW) und für Veterinärwesen (BVET) erhalten.

Notfallkonzept und jährliche Zwischenberichte verlangt

Durchgeführt werden sollen die Versuche von 2008 bis 2010. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gesuchstellenden dem Bafu ein Notfallkonzept, eine zusätzliche Charakterisierung der freizusetzenden Pflanzen sowie genaue Angaben zur Versuchsanordnung vorlegen. Ende 2008 und 2009 werden ferner Zwischenberichte über den Verlauf der Versuche verlangt.

Die Forschenden müssen Auflagen erfüllen. So haben sie das Versuchsgelände mit Zäunen und gegen Vögel abzusichern, 300 Meter breite Mantelsaaten aus Weizen auszubringen, Maschinen und Geräte vor Ort zu reinigen und Pflanzenmaterial sowie die Mantelsaat in der Kehrichtverbrennungsanlage zu entsorgen.

Im Umkreis von 1000 m einspracheberechtigt

Gleichzeitig mit der Bewilligung der Versuche hat das BAFU auch entschieden, wer vor dem Bundesverwaltungsgericht beschwerdeberechtigt ist. Dazu wurde ein Perimeter von 1000 Metern um die Versuchsfelder festgelegt. Von den zwei Einsprechenden in Zürich wohnt niemand in diesem Umkreis, in Pully sind es 11 von 27.

Gegen diese Beschwerdeeinschränkung könnten die abgewiesenen Einsprecher rekurrieren, sagte Oberle. Der Auffangkreis für Pollen sei auf Grund von Literaturstudien gewählt worden. Die 1000 Meter überträfen die Pollenflugweite klar. Ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts könne ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Pilzkrankheit Mehltau im Visier

Bei zwei Gesuchen der Universität Zürich geht es um die Untersuchung von Weizenpflanzen mit erhöhter spezifischer Resistenz gegen die Pilzkrankheit Mehltau sowie um Kreuzungen von Weizen mit einem Wildgras. Standort der Versuche ist die Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon bei Zürich. Beim Gesuch der ETH Zürich sollen Weizenpflanzen mit erhöhter Pilzresistenz versuchsweise angebaut werden. Standorte dieses Freilandversuchs sind die Forschungsanstalt ART und die Forschungsanstalt Changins-Wädenswil am Centre viticole du Caudoz im waadtländischen Pully.

Die Versuche dienen der landwirtschaftlichen und Grundlagenforschung: Die Forschenden wollen wissen, ob die Pilzresistenzen auch im Freiland erhalten bleiben. Dabei werden Auswirkungen auf Bodenlebewesen oder Insekten und die Übertragung auf Wildpflanzen, die so genannte Auskreuzung, untersucht.

Trotz Moratorium erlaubt

Die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen unterliegt strengen Auflagen. Die Organismen dürfen sich nicht ausbreiten und Mensch, Tier, Umwelt und die biologische Artenvielfalt nicht gefährden Trotz des am 27. November 2005 vom Volk gutgeheissenen fünfjährigen Gentech-Moratoriums ist die Forschung aber erlaubt.

Initianten des Volksbegehrens «für Lebensmittel aus gentechfreier Landwirtschaft» hatten gefordert, dass die Forschung das Moratorium nutzt. Die Gefahren von Gentech müssten analysiert werden. Dazu brauche es Feldversuche, welche die Koexistenz der Produktion mit und ohne Gentechnik und deren Kosten untersuchten.

Bisher drei Feldexperimente

In der Schweiz sind bislang drei Feldexperimente mit gentechnisch veränderten Pflanzen durchgeführt worden: 1991 und 1992 in der Forschungsanstalt Changins mit Kartoffeln, 2004 von der ETH Zürich in Lindau ZH mit pilzresistentem Weizen.

Zwei Gesuche für den versuchsweisen Anbau von gentechnisch veränderten Mais- und Kartoffelpflanzen wurden vom damaligen Buwal, dem Vorgänger Bafu, 1998 abgelehnt. Die Voraussetzungen für die Bewilligung von Freisetzungsversuchen sind seit dem Experiment Lindau geklärt worden.

Wie Bafu-Direktor Bruno Oberle vor den Medien darlegte, sind dank dem Gentechnik-Gesetz Antibiotikaresistenzgene als Marker, wie sie der ETH-Weizen erhielt, ab 2008 nicht mehr erlaubt. Die Nachweismethoden für die Pilzresistenz-Gene und die Genprodukte (Eiweisse) seien viel empfindlicher geworden.

Laut Bafu kommen die in den bewilligten Versuchen verwendeten Genprodukte in der Umwelt schon natürlicherweise vor und stammten selber aus Kulturpflanzen. Somit werde mit der Freisetzung kein neuer ökologischer Kontext geschaffen. Wenn Gesuche die gesetzlichen Vorgaben erfüllten, müsse das Bafu sie bewilligen.

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