Schweiz

Keine Rehabilitierung von Anna Göldi

04. September 2007, 15:32

Der Glarner Regierungsrat bleibt hart: Anna Göldi wird nicht offiziell rehabilitiert. Er beantragt dem Parlament, eine entsprechende Motion abzulehnen.

Die Verantwortung für die Geschichte einer einstigen Lebensgemeinschaft könne nicht übernommen werden, argumentiert der Regierungsrat. Verstehe man allerdings rehabilitieren als «für unschuldig erklären», wie dies die Motion tue, sei die Forderung bereits erfüllt. Der Regierungsrat habe das damalige Urteil als Fehlurteil bezeichnet.

Zur Forderung, der Fall Anna Göldi müsse «mit der nötigen Würde» abgeschlossen werden, schreibt der Regierungsrat, das Schicksal der Anna Göldi werde nicht abgeschlossen werden können. Er schlägt dem Landrat die Ablehnung der Motion vor. Er solle aber allenfalls die nötigen Aufträge für die Erstellung einer wissenschaftlichen Darstellung des Falles erteilen.

Anna Göldi war nach einem schon damals höchst umstrittenen Prozess am 13. Juni 1782 in Glarus geköpft worden. Sie war die letzte Frau, die in Westeuropa als Hexe hingerichtet wurde. Ihr Schicksal wurde in verschiedenen Büchern und einem Film verarbeitet. Am 22. September wird in Mollis das Anna-Göldi-Museum eröffnet.

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