Frühenglisch soll möglich bleiben
07. September 2007, 13:14Im Sprachenstreit widerspricht die Ständeratskommission dem Nationalrat: In der Schule soll nicht zwingend zuerst eine zweite Landessprache unterrichtet werden.
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Mit 7 zu 1 Stimmen widersetzt sich die Bildungskommission (WBK) des Ständerates dem Nationalrat. Die Kommission wolle ein Referendum und vor allem einen Sprachenstreit vermeiden, sagte WBK-Präsidentin Anita Fetz (SP/BS). Sie setze auf das wenige Tage vor dem Nationalratsbeschluss unterzeichnete Konkordat zur Harmonisierung der Schule (HarmoS).
Kantone sollen Wahl haben
Die Vereinbarung überlässt es den Kantonen, in welcher Reihenfolge eine zweite Landessprache und Englisch unterrichtet werden. Es schreibt lediglich vor, dass die Schülerinnen und Schüler am Ende der obligatorischen Schulzeit in beiden Fremdsprachen das gleiche Kompetenzniveau erreicht haben müssen.
In den Kantonen Zürich und Aargau sowie in der Inner- und Ostschweiz ist Englisch erste Fremdsprache, in beiden Basel, Bern und Solothurn sowie im deutschsprachigen Teil Freiburgs und des Wallis Französisch. In Graubünden wird als erste Fremdsprache eine zweite Landessprache unterrichtet, in der Romandie Deutsch. Im Tessin gilt die Reihenfolge Französisch, Deutsch, Englisch.
Trügerisches Resultat im Erstrat
Mit seinem Beschluss für eine Landessprache als erste Fremdsprache ging der Nationalrat also auf Konfrontationskurs mit den Kantonen. Sein Votum fiel mit 112 zu 56 Stimmen allerdings nur deshalb so klar aus, weil die SVP als Gegnerin des Sprachengesetzes das Fuder überladen wollte. Das Gesetz passierte schliesslich im Erstrat mit 87 zu 68 Stimmen.In der Ständerats-WBK unterstützt nun lediglich Gisèle Ory (SP/NE) den Nationalrat. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass dem Bund die verfassungsmässige Kompetenz fehlt, den Kantonen die Reihenfolge der Sprachen im Schulunterricht vorzuschreiben. Zudem sei in den Englischunterricht schon sehr investiert worden, sagte Christiane Langenberger (FDP/VD).
Gegen den Willen des Bundesrates
Das Sprachengesetz wurde von der WBK einstimmig für die Plenardebatte in der Herbstsession verabschiedet. Es soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben unterstützen. «Die sprachlichen Minderheiten brauchen die Sensibilität der Mehrheit», sagte Fetz.
Der Bundesrat hatte im April 2004 ein bereits beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten führte. Aufgrund einer Initiative von Nationalrat Christian Levrat (SP/FR) arbeitete die WBK der grossen Kammer in der Folge den vorliegenden Erlass aus.
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