Schweiz

Gebühr auf MP3-Playern bleibt

17. September 2007, 22:45 – Von Bettina Mutter

Gratis Musik aus dem Internet herunterladen ist für privaten Gebrauch erlaubt. So will es der Nationalrat. Umstritten bleibt aber jene Gebühr, die nun auf MP3-Playern erhoben wird.

Wer für den Musikgenuss einen MP3-Player kauft, finanziert die Komponisten mit. Seit dem 1. September darf die Verwertungsgesellschaft Suisa nämlich eine Gebühr einziehen, die auf jedem neuen iPod und auch auf jedem DVD-Aufnahmegerät erhoben wird. Die Abgabe soll Musik- und Kulturschaffenden, also den Urhebern, zugute kommen. Je mehr Speicherkapazität ein Ton- oder ein Bildträger bietet, desto happiger fällt diese Gebühr aus. Ein Beispiel: Der neue iPod touch kann damit bis zu 82 Franken teurer werden.

Diese Abgabe ist umstritten. Als der Rat heute zwei internationale Übereinkommen zum Urheberrecht und darum nötige Gesetzesanpassungen behandelte, wurde eingehend diskutiert, ob nicht auch die Gebührenfrage rasch eine Korrektur erfordere.

Den Grundsatz, dass es in der Schweiz erlaubt sein soll, Musik, Filme oder Bilder für sich und seine Freunde gratis aus dem Internet herunterzuladen, will nach dem Ständerat nämlich auch der Nationalrat gesetzlich verankern. Der Grossteil der Konsumenten kaufe aber regulär im Musikshop oder im Internet ein. Und deshalb zweifeln viele, ob auch noch auf die Geräte Abgaben erhoben werden sollen - und so Konsumenten an sich zweimal und mit jedem neuen Geräte erneut bezahlen müssten.

Noch kurz vor der Debatte diskutierte vor allem die SP, wie sie die widersprüchlichen Interessen von Kulturschaffenden und von Konsumenten vertreten wollte. Nachher betonte Sprecherin Susanne Leutenegger-Oberholzer im Rat, es sei für die Linke «unbestritten», dass Künstler entgolten werden müssten. Dem stünden aber die Interessen der Konsumenten gegenüber. «Schliesslich kämpfen wir gegen die Hochpreisinsel», erinnerte sie. Deshalb müsse verhindert werden, dass Kunden doppelt zur Kasse gebeten würden.

Vor den Wahlen den Konflikt meiden

Dennoch verzichtete die SP heute auf Anträge, wonach das von Justizminister Christoph Blocher als «sehr fairer Kompromiss» gepriesene Gesetz abgeändert werden müsse. Suisa-Sprecher Martin Wüthrich ist zufrieden. Er sagt, er hätte es nicht verstehen können, wenn ausgerechnet die SP «Lohndumping gegenüber Kulturschaffenden» betrieben hätte.

Der Grund für den Verzicht ist vor allem taktischer Natur. Kurz vor den Wahlen wollen wieder Kandidierende aus der SP die Kulturschaffenden unter ihren Wählern nicht brüskieren, indem sie ihnen eine Abgabe verwehren. Widerwillig zog darum der abtretende Berner Nationalrat Peter Vollmer - ein begeisterter iPod-Benützer - seinen Antrag auf Gesetzesanpassung zurück. Ihm missfällt die so genannte Gerätegebühr, die grossteils vom Verwaltungsapparat der Suisa absorbiert werde. Auch er wolle aber helfen, dass bald «eine kluge Lösung» gefunden werde, ohne Kulturschaffende und Konsumenten gegeneinander auszuspielen, begründete er.

Streit dürfte es dennoch geben. Denn erst Mitte Juli ist ein Bundesgerichtsurteil gefallen, in dem alle Beschwerden gegen die Gebühr zurückgewiesen werden - darunter auch jene der vier in der Schweiz tätigen Konsumentenorganisationen. Als treibende Kraft agierte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).

Deren Präsidentin Simonetta Sommaruga will verhindern, dass Konsumenten quasi für den technologischen Fortschritt zur Kasse gebeten werden. Für die SKS ist die Abgabe «unangemessen und anachronistisch». Sie untergrabe das Recht, gekaufte Ware zu persönlichen Zwecken zu nutzen, ohne dafür eine Gebühr bezahlen zu müssen. Sommaruga betonte: «Die Sache ist noch lange nicht vom Tisch.» Der grüne Zürcher Nationalrat Daniel Vischer sieht es als Präsident der Rechtskommission gleich. Er kündigte an, sobald das Gesetz zu Ende beraten sei, suche seine Kommission eine Lösung für «diese heikle Gebührenfrage».

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