Schweiz

Fall Schlüer heizt Immunitäts-Debatte an

25. September 2007, 17:58 – Von Bettina Mutter

Ulrich Schlüer muss wegen einer Ehrverletzungsklage vor den Richter. So hat der Nationalrat entschieden. Wie weit Politiker als Journalisten gehen dürfen, wird nun neu definiert.

Ulrich Schlüer, rechts, heute im Nationalrat mit Ueli Maurer und Toni Brunner.
Keystone Ulrich Schlüer, rechts, heute im Nationalrat mit Ueli Maurer und Toni Brunner.

Der Nationalrat hat einen überraschenden Entscheid gefällt. Er befand mit 91 gegen 75 Stimmen, der Zürcher SVP-Politiker Ulrich Schlüer sei ein Fall für die Richter. Die parlamentarische Immunität dürfe nicht zum Tragen kommen. Im Frühling hatte der Nationalrat noch entschieden, Journalist Schlüer habe einen Kommentar über den Berner Juristen Daniel Kettiger («Virtuose des anonymen Denunzierens») in seiner «Schweizerzeit» als Parlamentarier geschrieben - und solle darum Immunitäts-Schutz geniessen. Jetzt folgte der Rat aber dem Ständerat und seiner eigenen Rechtskommission. Beide korrigierten kürzlich, sie sähen bei Schlüers Artikel «keinen Zusammenhang mit der parlamentarischen Tätigkeit». Somit gelte die Immunität nicht. Ein ähnlicher Fall ereignete sich letztmals 1991. SP-Nationalrat Jean Ziegler war damals die Immunität verweigert worden, weil er in einem Buch ehrverletzende Aussagen gemacht hatte.

Schlüer fühlt sich ungerecht behandelt. «Wäre ich links oder in der Mitte, dann hätte der Rat anders entschieden», sagt er. Der Rat habe «ein politisch motiviertes Urteil» gefällt. Jurist Kettiger sagt, das entlarve Schlüer als «unverfrorenen Täter».

Doch Schlüer und sein Kollege Christoph Mörgeli wollen ihre künftigen Kommentare nicht zurückhaltender formulieren. «Das wäre grundfalsch», sagt Mörgeli.

Auch der «Weltwoche-Kolumnist» war dieses Jahr in ein Ehrverletzungsverfahren verwickelt. Und auch er sagt, man habe der SVP eins auswischen wollen. Tatsächlich stimmte die Linke geschlossen gegen Schlüer, aber auch CVP- und FDP-Politiker entzogen ihm die Unterstützung. «Es geht nicht an, dass Politiker ihr Amt missbrauchen, um ausserhalb des Bundeshauses ungestraft Unflätigkeiten von sich geben zu können», sagt der freisinnige Solothurner Kurt Fluri. «Es zeichnet sich ein nötiger Paradigmenwechsel ab», folgert der Grüne Zürcher Nationalrat Daniel Vischer, Präsident der Rechtskommission.

1991 und 1999 schon gescheitert

Bisher sind journalistisch tätige Parlamentarier gegenüber Medienschaffenden und gegenüber anderen Politikern privilegiert. Etwa, wenn sie bei Wahlveranstaltungen, in Zeitungen oder in der «Arena» des Schweizer Fernsehens über Gegner herziehen - unter dem Schutz der relativen Immunität. «Diesem Missbrauch» will nun eine Subkommission entgegen treten.

Bereits 1991 und 199 hatte der Ständerat die Immunität einschränken wollen, weil die Regelung «nicht mehr in das Umfeld unserer modernen Kommunikationsgesellschaft passt». Das findet auch die Subkommission. Möglicherweise zeichnet sich dort jene Lösung ab, die das Parlament im Jahr 2000 noch verworfen hatte: Die absolute Immunität soll erhalten, die relative aber eingeschränkt oder aufgehoben werden.

Absolut immun gegen Strafverfolgung sind Politiker, solange sie im Rat oder in der Kommission reden. Die relative Immunität hingegen soll vor Strafverfolgung wegen Worten schützen, die ausserhalb des Ratsbetriebs fallen. Wenn die Behörden wegen einer Anzeige eine Überprüfung anbegehren, kann das Parlament die relative Immunität schützen, aufheben - oder wie bei Schlüer - gar nicht auf das Begehren eintreten. Dann muss der betreffende Politiker vor die Richter.

Erst wenn die relative Immunität aus dem Gesetz gestrichen würde, wären Politiker und Journalisten gleich gestellt. Schlüer befürwortet dies nun. Der Berner CVP-Nationalrat Norbert Hochreutener hingegen stellt sich als Subkommissions-Präsident dagegen. Die relative Immunität helfe, «dass ein Politiker sein Amt ausüben kann». Der tatsächliche Grund für Hochreuteners Nein dürfte ein anderer sein. Es ist die Furcht, wegen unbedachter Worte rascher als bisher straffällig zu werden.

Die relative Immunität

Bei Nationalrat Ulrich Schlüer ging es um Artikel 17 des Parlamentsgesetzes: Wenn eine inkriminierte Handlung mit der Amtstätigkeit oder der öffentlichen Stellung eines Abgeordneten zusammenhängt, muss das Parlament die «relative Immunität» aufheben, bevor ein Strafverfahren eingeleitet werden kann.

Letztmals haben die Räte 1991 die relative Immunität des damaligen Nationalrates Jean Ziegler (SP/GE) in einem Fall übler Nachrede aufgehoben. Alle andern Abgeordneten blieben verschont, so zweimal auch der heutige Bundesrat Christoph Blocher.

Das Privileg von Parlamentariern, Magistraten und Bundesrichtern ist aber nicht unumstritten. Im Herbst 2000 scheiterte der Versuch des Ständerates, die relative Immunität etwas enger auszulegen, am Veto des Nationalrates. Zurzeit überprüft eine Subkommission der nationalrätlichen Rechtskommission die Problematik erneut.

Nicht zur Diskussion steht die absolute Immunität, welche die Abgeordneten für ihre Voten in Rat und Kommissionen geniessen.

Schweiz

Meistgelesen in der Rubrik Schweiz

Lokale Suche

Marktplatz

AKTUELLE KADERSTELLEN

Marktplatz

Immobilienberater m/w Kohlberg & Partner GmbH, Kanton Zürich

Leiter Supply Chain Humanis AG, Kanton St. Gallen

Brand Portfolio Manager (100%) X-TRA Production AG, Zürich

AKTUELLE JOBS

Marktplatz

Medizinische Praxisassistentin, ab 1. Februar 2012 (Arbeitspensum 100%), Rorschach santémed Gesundheitszentren AG, Rorschach

Entwicklungsingenieur Mechanik Runtime Services AG, Rheintal / GL / FL / Sarganserland

Heizungs- oder Sanitärmonteur/-installateur als Thekenmitarbeiter Workmanagement AG Pfäffikon, ZH Oberland

Immobilien

Marktplatz
Wohnung/Haus suchen

Weitere Immo-Links
homegate TV
Hypotheken vergleichen
Umzug
Immobilie inserieren
Inserat erfassen
Frühlingsdeko
homegate Lassen Sie jetzt schon den Frühling ins Haus. Mehr

In Partnerschaft mit:

Homegate