Schweiz

Taser-Einsatz erlaubt

03. Oktober 2007, 14:06

Der Nationalrat will die umstrittene Elektroschockwaffe Taser bei Ausschaffungen zulassen. Auch Hunde sollen eingesetzt werden dürfen.

Die grosse Kammer hat das neue Zwangsanwendungsgesetz heute gegen den Widerstand der Linken mit 75 zu 67 respektive mit 83 zu 57 Stimmen um die entsprechenden Absätze ergänzt.

Der Bundesrat hatte nach Kritik in der Vernehmlassung auf die Zulassung der Taser verzichtet, und der Ständerat war dabei geblieben. Nun sprach sich die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat aber dafür aus, «nicht tödlich wirkende Destabilisierungsgeräte» doch zu erlauben.

Der Taser sei das letzte Mittel vor dem Schusswaffengebrauch und könne so unter Umständen den Einsatz der deutlich gefährlicheren Feuerwaffe verhindern, argumentierten die Bürgerlichen. Zudem könne sie notfalls auch in einem Flugzeug eingesetzt werden.

Linke ist empört

Die Linke dagegen bezeichnete Taser als unangemessen. Laut der Menschenrechtsorganisation Amnesty International habe die Waffe schon zu Todesfällen geführt - etwa bei Menschen mit Herzproblemen. Bei Auszuschaffenden, die in der Regel nicht Kriminelle seien, dürfe diese Waffe nicht zum Einsatz kommen. Ruth-Gaby Vermot (SP/BE) sprach von einem Skandal, dass diese «Mordwaffe» erlaubt werden solle.

Die übrigen im Bundesratsentwurf vorgesehenen Waffen - Schlag- und Abwehrstöcke, Reizstoffe und Schusswaffen - wurden nicht bekämpft. Zuvor war die Linke mit einem Antrag unterlegen, den Einsatz von Hunden nicht zuzulassen, weil sie einschüchternd und demütigend wirkten.

Kein spezieller Kinderschutz

Abgelehnt wurde auch die Aufnahme einer Bestimmung, wonach polizeilicher Zwang - in Anwendung der Kinderrrechtskonvention - gegenüber Kindern nicht angewendet werden darf. Dieser links-grüne Minderheitsantrag wurde mit 82 zu 63 Stimmen verworfen.

Auch weitere Anträge mit dem Ziel, der Zwangsanwendung engere Grenzen zu setzen, lehnte die bürgerliche Mehrheit mit Unterstützung von Justizminister Christoph Blocher ab. Ein Verbot von Hilfsmitteln wie Mundknebel oder Integralhelme, die die Atemwege beeinträchtigen können, hatte der Ständerat bereits eingefügt und war nun auch im Nationalrat unbestritten.

Einheitliche Regelung

Das neue Gesetz für eine einheitliche Regelung der Zwangsmassnahmen bei Ausschaffungen in allen Kantonen soll im Grundsatz für alle Behörden des Bundes gelten. Es umfasst aber auch jene Instanzen der Kantone, die im Bereich der Ausländer- und Asylgesetzgebung auf polizeiliche Gewaltmassnahmen zurückgreifen müssen oder Gefangenentransporte im Auftrag des Bundes durchführen.

Körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen sollen demnach «den Umständen angemessen» und unter einer grösstmöglichen Wahrung der Integrität der betroffenen Personen eingesetzt werden.

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