Rekurs gegen Gentech-Freisetzung
03. Oktober 2007, 15:29Sieben Anwohner haben beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Gentech-Freisetzungsversuch in Pully bei Lausanne eingereicht.
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Die Einsprecher wollen mit ihren Rekursen den Verzicht auf den Versuch erzwingen. Aus ihrer Sicht ist die Sicherheit nicht gewährleistet. Die Universität und die ETH Zürich, die den Versuch in Pully sowie auf zwei weiteren Feldern in Zürich-Reckenholz beantragten, hätten das Gentechnikgesetz missachtet.
Insbesondere müsse das Gericht prüfen, ob das Stufenprinzip Labor-Gewächshaus-Freisetzung eingehalten worden sei, teilte die lokale Sektion der Arbeiterpartei POP am Mittwoch mit.
Keine Rekurse in Zürich
Die POP unterstützt die sieben Anwohner des Versuchsgeländes bei ihrem Widerstand gegen die wissenschaftlichen Forschungsprojekte. Die Partei hatte ausserdem Mitte September bei der Gemeinde Pully eine Petition mit 1331 Unterschriften gegen das Vorhaben der Hochschulen eingereicht.
In Zürich-Reckenholz wird es derweil nicht zu Rekursen kommen. Die zwei Personen, die bereits beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) eingesprochen hatten, wohnen nicht im vom BAFU festgelegten Perimeter von 1000 Meter um die Versuchsfelder. Nur wer innerhalb dieser Zone lebt, ist beschwerdeberechtigt. Die sieben Personen aus Pully erfüllen diese Voraussetzung.
Bewilligung mit Auflagen
Die Versuche waren Anfang September vom Bafu in erster Instanz bewilligt worden. Dabei hatte das BAFU den Gesuchstellern Auflagen gemacht: Das Gelände muss demnach mit Zäunen und gegen Vögel abesichert sein. Die Forscher müssen Maschinen und Geräte vor Ort reinigen und die Pflanzen sowie die Mantelsaat nach Versuchsende in einer Kehrichtverbrennungsanlage entsorgen.
Ausserdem müssen die Gesuchsteller ein Notfallkonzept ausarbeiten und genauere Angaben zur Versuchsanordnung vorlegen. Die Freisetzung des Gentech-Weizens sowie einer Weizenart, die mit einem Wildgras gekreuzt wurde, soll in den Jahren 2008 bis 2010 erfolgen.




























