Schweiz

Auch St. Gallen will runter mit den Steuern

04. Oktober 2007, 12:32

Dank NFA-Geld und guter Konjunktur will die St. Galler Regierung den Steuerfuss um 8 Prozent senken. Eine Revision des Steuergesetzes soll noch mehr bringen.

Die Neugestaltung der Aufgabenteilung und des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen entlastet den Haushalt des Kantons St. Gallen im nächsten Jahr um 153 Millionen Franken, wie Finanzdirektor Peter Schönenberger vor den Medien sagte. Das und die gute Verfassung der Wirtschaft erlaubten 2008 eine Steuersenkung.

Von der Entlastung durch die NFA entfallen laut Schönenberger rund 45 Millionen Franken auf einmalige Effekte im Übergangsjahr; ab 2009 sei von einer dauerhaften Entlastung von 110 Millionen Franken auszugehen.

Der Kantonsrat hatte der Regierung vorgegeben, mit dem Voranschlag 2008 den Staatssteuerfuss um 5 Prozentpunkte zu senken. Die St. Galler Regierung geht nun etwas weiter, aber nicht ganz so weit, wie die FDP und die SVP dies gefordert hatten; die beiden Parteien verlangten eine Steuerfuss-Senkung um 10 Prozent und mehr.

Mehr Lohn für das Personal

Der Aufwand nimmt im Vergleich mit Vorjahresbudget um 194 Millionen Franken oder 5,2 Prozent zu und liegt damit leicht über dem prognostizierten nominellen Wirtschaftswachstum von 3,3 Prozent. Total rechnet die Regierung mit Ausgaben von 3,939 Milliarden Franken.

Die Mitarbeitenden der Verwaltung sollen im nächsten Jahr generell 1,6 Prozent mehr Lohn erhalten. Zudem soll die Quote für ausserordentliche Leistungsprämien von 0,3 auf 0,4 Prozent der Lohnsumme erhöht werden. Laut Schönenberger werden 2008 rund 3,1 Prozent der Lohnsumme für Massnahmen beim Personal bereit gestellt.

Steuergesetz-Revision

Zudem gibt das Finanzdepartement eine Revision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung. Die Vorlage sieht eine Senkung der Einkommens- und Vermögenssteuer für natürliche Personen und eine Senkung des Gewinnsteuer für Unternehmen vor. Insgesamt werden die Steuerpflichtigen so um 165 Millionen Franken im Jahr entlastet.

Damit der Kanton und vor allem die Gemeinden diese Ertragsausfälle besser verkraften können, sollen die Bestimmungen im Steuergesetz gestaffelt ab 2009 bis 2001 in Kraft gesetzt werden.

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