«Himmel oder Hölle» holt SVP ein
13. Oktober 2007, 09:02 Von Helmut StalderDas Verfahren gegen das SVP-Wahlvideo «Himmel oder Hölle» wird wieder aufgenommen. Grund: Der Zürcher Nationalratskandidat Bruno Walliser hat es trotz richterlicher Sperre gezeigt.
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Auslöser war ein Bericht auf der Titelseite der «New York Times» vom Montag: Die Reporterin berichtete unter anderem von einer SVP-Wahlveranstaltung in Schwerzenbach am 4. Oktober. Dort habe der Zürcher Kantonsrat und Nationalratskandidat Bruno Walliser das SVP-Propagandavideo «Himmel oder Hölle» vorgeführt. Dies im Wissen, dass es der SVP Schweiz mit einer superprovisorischen Verfügung verboten worden war, das Video weiter zu verwenden.
Darauf angesprochen, habe Walliser gesagt: «Ich nehme mir die Freiheit, es trotzdem zu zeigen.» Der Zeitungsbericht schreckte die Anwältin der im Video mitspielenden Jugendlichen, Anna Hofer, auf. Sie hatte Ende August – gleich nachdem der Film auf der SVP-Homepage aufgeschaltet war – eine superprovisorische Sperre erwirkt. Dies weil die Jugendlichen im Ungewissen gelassen worden seien, dass sie in einem SVP-Wahlvideo mitspielten, was ihre Persönlichkeitsrechte verletze.
Die SVP musste das Video sofort von ihrer Website nehmen und wurde verpflichtet, es nicht mehr zu benutzen. Dass es nun von einem Nationalratskandidaten an einer öffentlichen Wahlveranstaltung gezeigt werde, verstosse gegen die Sperre, sagt Hofer. «Wütend macht mich, dass dies während der laufenden Vergleichsverhandlungen passiert.» Nach längerem Hin und Her waren die Jugendlichen und die SVP Schweiz Ende September übereingekommen, den Streit aussergerichtlich beizulegen. Hofer hatte darauf beantragt, das Verfahren bis am 22. Oktober (nach dem Wahltag) einzustellen. Es sollte ad acta gelegt werden, wenn die Verhandlungen zufrieden stellend verlaufen.
«Gesetze mit Füssen getreten»
Doch nun – nachdem sie von Wallisers Videovorführung erfahren hat – verlangt Hofer die Wiederaufnahme des Verfahrens. Auf ihren Antrag hat dies gestern der zuständige Richter verfügt und der SVP eine zehntägige Frist für die Antwort gestellt. «Mit einer Partei, die ihre Kandidaten nicht abmahnt, sich an richterliche Beschlüsse zu halten, kann man nicht verhandeln », sagt Hofer. «Umso mehr, als dieselbe Partei dauernd damit argumentiert, man habe sich in der Schweiz an unsere Gesetze und Regeln zu halten, welche von ihr selber ganz offensichtlich mit Füssen getreten werden.»
Hofer stellt sich auf den Standpunkt, die SVP Schweiz hätte auf allen Parteiebenen durchsetzen müssen, dass der Film nicht mehr gezeigt wird. Alles andere sei nicht im Sinn der Verfügung, die ihre Mandanten schützen soll. Walliser sei im juristischen Sinn als «Hilfsperson» zu sehen, für deren Widerhandlung die Organe der SVP Schweiz haftbar seien.
Hofer äussert sogar den Verdacht, die Vorführung sei mit Wissen und Willen der SVP-Leitung erfolgt, nachdem das juristische Risiko für Walliser abgeklärt worden sei. Dann könne aus der möglichen Busse von maximal 5000 Franken wegen Widerhandlung gegen eine gerichtliche Verfügung eine weit höhere Geldstrafe werden.
Ohne Wissen der SVP Schweiz
Von Walliser war gestern kein Kommentar zu erhalten – auch nicht von der SVP Schweiz. Der Fall liege bei den Juristen, sagt ihr Sprecher Roman Jäggi. SVPAnwalt Nicolas von Werdt betont: «Ich bin überzeugt, dass es nicht mit Wissen und Willen der SVP Schweiz passierte.» Es habe auch keine vorgängigen juristischen Abklärungen gegeben. Völlig verquer sei es, Walliser als «Hilfsperson» zu sehen, für welche die SVP wie ein Malermeister für seinen Lehrling haftbar wäre. Dies würde voraussetzen, dass sie Rechtsmittel hätte, das Verbot bis zum letzten Mitglied durchzusetzen. Das habe sie nicht.
Walliser habe laut Zeitungsbericht das Verbot ja gekannt und sich darüber hinweggesetzt. «Ich sehe nicht, wie man Wallisers Verhalten der SVP Schweiz zuschreiben kann», sagt von Werdt. Diese habe das Video von der eigenen Site genommen, alle Kantonalparteien dazu angehalten und interveniert, wo sie wusste, dass Einzelpersonen es aufgeschaltet hatten. Man könne ihr nicht vorwerfen, zu wenig getan zu haben.
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