Mehr Hundehasser unterwegs

17. Oktober 2007, 14:53

Im Jahr 2006 sind in der Schweiz deutlich mehr Hunde Opfer von Tierquälereien und anderen Tierschutzdelikten geworden als im Jahr zuvor.

Gieri Bolliger, ab 1. November Geschäftsführer der Stiftung Tier im Recht, erläuterte heute vor Journalisten den Jahresbericht 2006, für dessen Statistik jeweils das Bundesamt für Veterinärwesen die Daten liefert.

Mehr Delikte gegen Hunde registriert

Insgesamt gingen im Berichtsjahr 572 neue Fallmeldungen ein, 52 mehr als im Vorjahr. 404 davon betrafen Heimtiere. Und davon waren in jedem zweiten Fall (203) Hunde betroffen. Dies ist fast gleich viel, wie die total 222 Fälle, die Nutztiere betrafen.

Laut Bolliger stieg die Anzahl der Delikte gegen Hunde stark an, nachdem Ende 2005 im zürcherischen Oberglatt drei Kampfhunde ein kleines Kind zu Tode gebissen hatten. Offenbar nahm nach dem tragischen Vorfall der Hass gegen sämtliche Hunde deutlich zu. Eine nochmalige Erhöhung der Zahlen zeichne sich für 2007 ab, so Bolliger.

150 Gerichtsentscheide in Zürich
In absoluten Zahlen liegt der Kanton Zürich bei den Delikten gegen Tiere an der Spitze: Im Jahr 2006 hat er 150 neue Gerichtsentscheide gemeldet. Gemessen an der Bevölkerung führt der Kanton St. Gallen (144 Fälle) die Liste an mit 3,14 gemeldeten Entscheiden pro 10’000 Einwohnern (Zürich: 1,19). Inbegriffen sind in diesen Zahlen jeweils nicht nur Verurteilungen, sondern auch etwa Freisprüche oder Einstellungen, so Bolliger

Die hohen Zahlen freuen den künftigen Chef der Stiftung. Sie seien nicht etwa ein Alarmzeichen dafür, dass diese Kantone «Tierhöllen» sind. Vielmehr belegten sie, dass sie die Meldepflicht einhalten und sich mit Tierschutzdelikten befassen.

Die gegenteilige Vermutung, dass Kantone wie etwa Genf, Solothurn oder Tessin mit keiner einzigen Meldung wahre «Tierparadiese» seien, so Bolliger stimme vermutlich nicht: Dort werde eher die Ahndung auf die leichte Schulter genommen und die Meldepflicht nicht eingehalten.

Immer geringere Geldstrafen verhängt

Ausgesprochen negativ schätzt Bolliger die Entwicklung der Bussen ein. In den letzten Jahren wurden nach ihrer Aussage Tierschutzdelikte laufend mit geringeren Geldstrafen geahndet. Der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen werde nicht ansatzweise ausgeschöpft.

Die Stiftung fordert deshalb eine massive Verschärfung der Strafpraxis. Längerfristig sollte nach ihrer Ansicht ein schweizweit einheitlicher «Tarifkatalog» eingeführt werden. Er sollte verbindlich festlegen, für welches Delikt welche Busse verhängt wird.

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