Suva muss Asbest-Akten herausrücken
01. November 2007, 20:47 Von Christina LeutwylerDie Schweiz überlässt Italien Unterlagen zu 196 italienischen Arbeitern, die Asbest ausgesetzt waren. Nationale Interessen sprächen nicht dagegen, befand das EJPD. Die Suva gibt nach.
Drei Jahre lang musste der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello auf Rechtshilfe aus der Schweiz warten. Nun dürfte er endlich weitere umfangreiche Akten erhalten: Listen mit Diagnosen zu 196 italienischen Mitarbeitern der Eternit-Werke Niederurnen und Payerne, für welche die Suva ein Dossier wegen Berufskrankheit angelegt hat. Dazu kommen Unterlagen, von denen sich der Turiner Staatsanwalt Aufschluss über die Arbeitsbedingungen in den beiden Eternit-Werken erhofft.
Guariniello ermittelt gegen ehemalige Eternit-Verantwortliche, unter ihnen den früheren Besitzer Stephan Schmidheiny. Der Staatsanwalt hat sie im Verdacht, Massnahmen zum Schutz vor Asbestfasern bewusst unterlassen und so den Tod von Arbeitern in Kauf genommen zu haben. Vor drei Monaten hat die Turiner Staatsanwaltschaft die Untersuchung zu 2969 Krankheits- und Todesfällen in Italien abgeschlossen. Nicht fertig untersuchen konnte sie die Fälle von Italienern, die in der Schweiz angestellt waren.
Das Bundesgericht hatte die Übergabe der entsprechenden Akten zwar schon vor einem Jahr genehmigt. Doch dann wandte sich die Suva ans Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). Sie verlangte, die Rechtshilfe sei zu verweigern, da diese wesentliche Interessen der Schweiz verletzen würde. Die Suva argumentierte, sie nehme bei der Aufsicht über die Arbeitssicherheit eine hoheitliche Aufgabe wahr. Dabei unterstehe sie der Kontrolle des Bundes, nicht aber der italienischen Justiz.
«Falschen Eindruck» vermeiden
Doch dies überzeugte das EJPD nicht. Es hat den Antrag der Suva abgelehnt, wie der Sprecher des Bundesamtes für Justiz, Folco Galli, auf Anfrage des «Tages-Anzeigers» bekannt gab. Die Turiner Staatsanwaltschaft wolle allfällige strafrechtliche Verantwortlichkeiten für den Tod von italienischen Eternit-Mitarbeitern klären und nicht in schweizerische Aufsichtskompetenzen eingreifen, hielt das Departement in seinem Entscheid vom vergangenen 2. Oktober fest. «Damit beeinträchtigt die Rechtshilfe weder die Hoheitsrechte noch die öffentliche Ordnung der Schweiz.»
Das EJPD zeigte sich in dem Entscheid zuversichtlich, dass die Suva nur gewinnen kann, wenn sie transparent ist. «Die Herausgabe der Dokumente wird der Turiner Staatsanwaltschaft erlauben, den gleichen Schluss wie die Suva zu ziehen: dass die Suva ihren Pflichten im Zusammenhang mit dem Asbestschutz stets in vollem Umfang nachgekommen ist», zitierte Galli aus dem Entscheid. Ein Nein zur Rechtshilfe liesse «den falschen Eindruck entstehen, die Schweiz habe in dieser Angelegenheit etwas zu verbergen».
Dem beugt sich nun die Suva. «Die Geschäftsleitung hat beschlossen, den Entscheid des EJPD zu akzeptieren», erklärte Suva-Sprecher Erich Wiederkehr am Donnerstag. Indem die Suva darauf verzichtet, den Entscheid beim Gesamtbundesrat anzufechten, erspart sie Bundesrat Hans-Rudolf Merz einen heiklen Interessenkonflikt. Denn der Finanzminister war vor seiner Wahl in den Bundesrat lange Jahre als Berater für Stephan Schmidheiny tätig gewesen. Zeitweise hatte er dessen Anova-Holding präsidiert und war dabei auch in Entscheide rund um die Entschädigung von Asbestopfern involviert.
Erfreut über die Neuigkeiten zeigte sich am Donnerstag der Präsident des vor allem in der Westschweiz tätigen Hilfs- und Orientierungskomitees für Asbestopfer (Caova). «Das ist sehr gut für die Justiz», sagte Caova-Präsident Massimo Usel. Caova-Fachleute waren von der Turiner Staatsanwaltschaft als Auskunftspersonen angehört worden.
Unklar ist noch, wie die neuen Informationen aus der Schweiz den weiteren Verlauf des Strafverfahrens in Turin beeinflussen werden. Für Caova-Präsident Usel stellt sich die Frage, ob die für nächsten Frühling erwartete Gerichtsverhandlung verzögert wird. Eine Antwort darauf war am Donnerstag in Turin nicht erhältlich, da die Büros der Staatsanwaltschaft wegen des katholischen Feiertags geschlossen waren.
Verjährung in Italien anders geregelt
Dass es in Italien möglicherweise zu einem Strafprozess gegen die Verantwortlichen der seit längerem konkursiten Eternit Italia kommt, hängt auch mit den Verjährungsregeln zusammen. «In Italien ist der Zeitpunkt entscheidend, in dem sich die Krankheit manifestiert oder man daran stirbt. Dies gilt als Moment der strafbaren Handlung», erklärte Staatsanwalt Raffaele Guariniello vor einem halben Jahr in einem Interview mit der Zeitschrift «Beobachter». In der Schweiz hingegen ist für die Verjährungsfrist ausschlaggebend, wann ein Arbeiter den Asbestfasern ausgesetzt war. Dieser Unterschied ist fundamental, da 30 oder 40 Jahre verstreichen können, bevor eingeatmete Asbestfasern allenfalls den gefürchteten Brustfell- oder Bauchfellkrebs auslösen.




























