Schweiz

Bischof Koch beschwört den Kulturkampf

12. November 2007, 21:13 – Von Michael Meier

Der Basler Bischof zieht das Urteil im Fall Sabo nicht weiter, weist es jedoch zurück. Ja, er hat den Vatikan eingeschaltet und droht mit der Trennung von Kirche und Staat.


«Ich muss diesen Gerichtsentscheid als für mich und meine kirchliche Verantwortung irrelevant und mich in keiner Weise bindend zurückweisen.» Bischof Kurt Kochs Stellungnahme zum Urteil des Kantonsgerichts Baselland ist an Schärfe kaum zu überbieten. Gegen den Bischof und die Aufsichtsinstanz des Landeskirchenrats hatte das Gericht am 5. September entschieden, die Kirchgemeinde Röschenz müsse Priester Franz Sabo nicht entlassen: Denn der Bischof habe beim Entzug seiner Missio canonica das rechtliche Gehör missachtet.

Zwar anerkannte das Gericht, dass Erteilung und Entzug der Missio eine innerkirchliche Angelegenheit sind. Für Koch jedoch bedeutet das ganze Gerichtsverfahren eine «staatliche Kontrolle und Aufsicht» über die Kirche. Er könne nicht akzeptieren, dass ein staatliches Gericht das Recht habe, sich in derart gravierender Weise in kirchliche Angelegenheiten einzumischen. «Dies wäre ein fataler Präzedenzfall, den ich auf jeden Fall vermeiden muss. Das bin ich der ganzen Kirche in der Schweiz einfach schuldig».

Das Urteil anzuerkennen, käme für Koch «einer Kapitulation der Kirche vor dem Staat» gleich. «Ein solcher Kniefall vor dem Staat darf einem Bischof aber nicht zugemutet werden.» Deshalb wisse er sich seinem Gewissen verpflichtet, das Urteil zurückzuweisen. Und deshalb sei es für ihn auch nicht möglich, den Entscheid des Kantonsgerichts an das Bundesgericht weiterzuziehen.

Gericht «äusserst parteilich»

Den Vorwurf, er habe Franz Sabo das rechtliche Gehör nicht gewährt, weist Koch als «unverständliche und unhaltbare Behauptung» zurück. Das Gericht mache sich «in äusserst parteilicher Weise» die Sicht von Sabo und Röschenz zu Eigen. Ja, der Basler Bischof unterstellt, «dass es sich beim Kantonsgericht nicht um eine entscheidungsoffene Urteilsberatung gehandelt haben kann, dass vielmehr von vornherein feststand, wie das Urteil zu lauten hatte und dass dazu eine für die Öffentlichkeit nachvollziehbare Begründung gefunden werden musste». Koch scheut sich nicht, den Gerichtspräsidenten und die Gutachter persönlich anzugreifen und das «formalistische Urteil» als eine für unsere «demokratische Rechtskultur verhängnisvolle Erscheinung» abzuqualifizieren

Besonders scharf rügt Koch die Feststellung des Gerichts, Sabo habe den innerkirchlichen Rechtsweg nicht beschreiten müssen, weil dieser den Anforderungen eines Rechtstaates nicht genüge. «Angesichts dieses totalen Affronts des Kantonsgerichts Basel-Landschaft habe ich mich verpflichtet gefühlt, den Apostolischen Stuhl in Rom über diese öffentliche Disqualifizierung seiner Rechtsordnung zu informieren», schreibt der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz.

Für Koch steht fest, dass es nach dem Urteil nicht mehr allein um Röschenz gehen kann. Vielmehr seien damit schwer wiegende Fragen grundsätzlicher Art und von noch kaum absehbaren Konsequenzen aufgeworfen. Beispielsweise in Bezug auf das staatskirchenrechtliche System von Kirchgemeinden und Kantonalkirchen. Es ist ja die Kirchgemeinde Röschenz, die Sabo weiterhin beschäftigt.

Verhältnis Staat-Kirche überdenken

Koch zufolge versagt im Konfliktfall die Zusammenarbeit von kirchlichen und staatskirchenrechtlichen Instanzen. Sollte es Schule machen, dass Letztere (wie in Röschenz) die Freiheit der Kirche einschränkten, müsste die Kirche für die «völlige Trennung von Kirche und Staat» eintreten.

Besonders lange Schatten wirft das Gerichtsurteil laut Koch auf das Verhältnis von Staat und Kirche. Es gehe keinesfalls an, dass der Staat für sich eine Oberaufsicht über die Kirche beanspruche. Kirche und Staat müssten sich vielmehr kritisch-loyal zueinander verhalten. Das Urteil erinnert Koch an einen der Höhepunkte des Kulturkampfs, an das Jahr 1873, als die Solothurner Regierung den Basler Bischof Eugène Lachat absetzte, weil er den Pfarrer von Starrkirch-Dulliken suspendiert hatte. Hinter dem Urteil wittert Koch diesen unseligen Geist des 19. Jahrhunderts, auch wenn es den «Diözesankantonen heute kaum mehr möglich ist, den Diözesanbischof wegen einer Suspendierung eines Priesters abzusetzen». So scharf des Bischofs Schelte, so gering seine Verantwortung: Es liege jetzt am Landeskirchenrat, den Unrechtszustand in Röschenz zu beseitigen und wieder geordnete Rechtsverhältnisse herzustellen, schreibt er.

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