«Freitodbegleiter wissen nicht, was sie dürfen»
29. November 2007, 20:24Die Luzerner Freitodbegleiterin Ruth Erni hat sich nach sieben Jahren von Dignitas getrennt. Sie bemängelt die Qualifikation der Sterbehelfer und Fälle mutmasslich aktiver Sterbehilfe.
Mit Ruth Erni* sprach Michael Meier
Frau Erni, Sie haben Diginitas im Streit verlassen?
Ich habe bereits seit zwei Monaten keine Freitodbegleitung für Dignitas mehr gemacht. Schliesslich begleite ich weder im Hotel noch im Auto. Zuletzt hatte ich in Stäfa jemandem in den Freitod geholfen. Dort wurde ich von den Nachbarn als Mörderin tituliert. Dann habe ich in Schwerzenbach noch jemanden begleitet. Als Dignitas mich bat, einen Ausländer im Hotel zu begleiten, habe ich das an die Bedingung geknüpft, dass die Organisation vorausgehend die Hoteldirektion verständigt. Das hat das Büro von Dignitas abgelehnt. Letzte Woche nun haben mir Freitodbegleiter bei einem Treffen erklärt, man wolle mich nicht mehr, da ich zuviel wisse.
Sie haben offenbar die mangelnde Qualifikation der Freitodbegleiter angeprangert.
Ja. Mehrere von ihnen haben Suchtprobleme und waren verschiedentlich in psychiatrischen Kliniken. Teils sind Freitodbegleiter auch abhängig vom Geld, das sie bei Dignitas verdienen. Was mich am meisten stört: Sie sind kaum ausgebildet, oft arbeiten sie nicht sauber genug. Sie wissen nicht, was sie dürfen und was nicht.
Zum Beispiel?
Zum Beispiel hat ein Freitodbegleiter von einem Suizidwilligen unmittelbar vor dessen Tod einige hundert Euro entgegen genommen. Kommen die Sterbewilligen allein, nimmt man ihnen teils noch im Dignitas-Büro auf der Forch die Effekten ab. Ein Mann, der alles abgegeben hatte, verfügte vor der Begleitung nicht mal mehr über die paar Franken, um einen Kaffee trinken zu können. Er hatte auch kein Taschentuch mehr. Ich habe fast geweint, als ich ihn so sah. Die Kosten für die Begleitung haben die Suizidwilligen ja bereits vorher einbezahlt.
Wieviel haben denn Sie pro Begleitung bekommen?
550 Franken je Begleitung. Manche Sterbehelfer finanzieren damit ihren Lebensunterhalt.
Es hat offenbar noch weit gravierendere Verstösse bei den Begleitungen selber gegeben.
Allerdings. Wenn ein Suizidwilliger einschläft, bevor er das ganze Glas mit Natrium-Pentobarbital (NaP) getrunken hat, darf man ihm den Rest doch nicht einfach mit dem Löffel eingeben oder mit dem Glas nachschütten. Der kann ja gar nicht mehr schlucken. Das wäre eine Handlung an der Grenze zur aktiven Sterbehilfe. Letztmals ist das im Spätsommer bei einer Begleitung passiert.
Es soll noch weitere Fälle von mutmasslich aktiver Sterbehilfe gegeben haben. Wobei ja nicht feststeht, ob das Nachschütten zum Tode führt. Nur, warum gehen die Behörden so zögerlich vor?
Die frühere Dignitas-Mitarbeiterin Soraya Wernli hat in zwei Fällen mutmasslich aktiver Sterbehilfe Anzeige erstattet. Bis heute wartet sie, dass der Zürcher Staatanwalt Urs Hubmann etwas unternimmt. Ich selber hatte, als ich noch bei Exit war, gegen einen Sterbhelfer Anzeige erstattet.
Hubmann schrieb mir daraufhin, ich solle sie wieder zurückziehen. Es ist mir rätselhaft, warum die Staatsanwaltschaft nie etwas unternimmt. Ein Untersuchungsbeamter versicherte mir, dass er alles an Hubmann weiterleite, aber es geschieht nichts. Früher hatte ich eine Wut auf Justizminister Blocher, weil der in Sachen Sterbehilfe nichts macht. Heute muss ich zur Kenntnis nehmen, dass es die Behörden sind, die nichts machen. Pflanzt man aber Hanf an in der Badewanne, dann kommen die augenblicklich.
Gab es noch andere gravierende Fälle?
Im August 2005 hat Dignitas einen pensionierten Arzt mit inoperablem Hirntumor begleitet. Weil ich den Mann kannte, wollte ich die Begleitung übernehmen. Seine Frau sagte jedoch, er sei gar nicht mehr ansprechbar und könne nicht mehr reden. Dennoch hat ihn dann drei Tage später eine andere Freitodbegleiterin begleitet. Ich zog diese zur Rechenschaft und sagte ihr: Wie konntet Ihr den Mann nur begleiten? Ich jedenfalls habe keine von ihm unterzeichnete Freitoderklärung gesehen, auch kein Arztzeugnis.
Und der Vorwurf von Expressbegleitungen, trifft der zu?
Ja, Ausländer waren jeweils morgens um 9 Uhr beim Arzt für das Rezept, um 11 Uhr habe ich sie dann bereits an der Gertrudstrasse in den Freitod begleitet.
Aber der Begleitung gehen doch Abklärungen in Deutschland voraus?
In der Regel schon, ich befürchte aber, es gab auch Ausnahmen.
Hat denn Diginitas überhaupt noch genügend Ärzte, die das tödliche Rezept ausstellen?
Meines Wissens arbeitet Dignitas seit einigen Monaten vor allem mit einem Arzt in Gockhausen zusammen. Man holt die Sterbewilligen im Hotel, am Bahnhof oder am Flughafen ab und bringt sie zu ihm nach Hause. Pro Rezept bekommt er 500 Franken. Ich gehe davon aus, dass er je Woche ungefähr vier NaP-Rezepte ausstellt. Ein ordentlicher Nebenverdienst.
Die Freitodbegleiter haben doch gewiss auch NaP-Reserven.
Nein, wir bekommen keine Reserven. Das kommt eher bei Exit vor, weil die Patienten hin und wieder vor der Begleitung sterben und das NaP dann nicht gebraucht wird. Bei Dignitas aber kommen die Ausländer am Morgen und sterben meist gleichentags. Wenn man will, kann man sich freilich NaP-Reserven beschaffen. Einmal, als ein Sterbewilliger das ganze Glas mit NaP verschüttete, war ich froh, auf diese Reserve zurückgreifen zu können.
Seit 1999 begleiten Sie über die Organisation «Exitus Freitod» auch in eigener Regie Menschen in den Suizid. Ist das nicht gefährlich, alle Entscheidungen alleine zu treffen?
Ich begleite nur Schweizer, keine Ausländer und keine psychisch Kranken. Mit Freitodbegleitungen habe ich eine grosse Erfahrung. Ich war fünf Jahre bei Exit tätig, dann sieben Jahre bei Dignitas.
*Ruth Erni (71) arbeitete bis zu ihrer Pensionierung als Sekretärin von Chefärzten. Seither machte sie Freitodbegleitungen – erst bei Exit, dann bei Dignitas.
Schweiz
- 22:29Schweizer Zückerchen für die Chinesen
- 18:06Kritik an Druck auf Migranten
- 16:44«Bei einem Erdbeben ist ein Hochhaus das sicherste Gebäude»
- 15:57So viele Asylgesuche wie seit zehn Jahren nicht
- 15:24«Die Berichte sind halt doch die Filetstücke der Evaluation»
- 15:17«Bundesrichter kochen auch bloss mit Wasser»





























