Haftung für alle Hundehalter
14. Dezember 2007, 12:35Hundehalter sollen unabhängig der Schuldfrage für ihre Tiere haften. Die neue Justizministerin soll eine entsprechende Vorlage ausarbeiten.
«Allein durch die Tatsache, dass du einen Hund hast, musst du haften», sagte Noch-Bundesrat Christoph Blocher, nach seiner zweitletzten Bundesratssitzung. Nach geltendem Recht haftet der Besitzer nicht, wenn er beweisen kann, dass er die gebotene Sorgfalt für die korrekte Verwahrung und Beaufsichtigung für sein Tier aufgewendet hat.
Versicherung auch für kleine Hunde
Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse beschloss der Bundesrat, für die Halter aller und nicht nur der gefährlichen Hunde eine verschärfte Haftung einzuführen. «Es ist ausserordentlich mühsam, zu bezeichnen, was ein gefährlicher Hund ist», sagte Blocher. Gemäss seinem Departement spricht auch die Häufigkeit der Unfälle, rund 3000 Hundebisse werden in der Schweiz jährlich verzeichnet, für die strenge Haftung.
Aufgrund des grossen Zuspruchs in der Vernehmlassung will der Bundesrat zudem für alle Hunde ein Versicherungsobligatorium einführen. Zwar berge dies die Gefahr, dass die Verantwortung weniger wahrgenommen werde, da die Versicherung ja für Schäden aufkomme, gab Blocher zu bedenken.
Verbot für gefährlich Hunde
In den parlamentarischen Kommissionen ist derzeit eine zweite Vorlage in Arbeit, die auf ein Verbot von gefährlichen Hunden abzielt. Diese ist in der Vernehmlassung aber stark unter Beschuss geraten. Bundesrat Blocher hält weitere Gesetze auf Bundesebene auch nicht für nötig. «Wir sind der Meinung, für den Bund reicht das», sagte er. Polizeiliche Massnahmen wie Leinenzwang seien in kantonaler Kompetenz. «In der Stadt Genf braucht es vielleicht andere Massnahmen als in Appenzell-Innerrhoden», sagte er.
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