Schweiz

Höhere Haftpflicht für AKWs

20. Dezember 2007, 09:50

Die Versicherungsdeckung für die Kernanlagen soll von 1 auf 1,8 Milliarden Franken erhöht werden. Im Schadensfall müsste trotzdem der Staat zahlen.

Der Zuger Ständerat Rolf Schweiger engagiert sich in der AKW-Debatte.
Keystone Der Zuger Ständerat Rolf Schweiger engagiert sich in der AKW-Debatte.

Der Ständerat hat als Erstrat der Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes mit 27 zu 8 zugestimmt. Die Inhaber der Kernanlagen sollen künftig beim Schweizer Nuklear-Versicherungspool, in welchem 19 Versicherer sind, eine Versicherung für mindestens einer Milliarde Franken zuzüglich 100 Millionen Franken für Zinsen und Verfahrenskosten abschliessen. Das gilt pro Anlage.

Die Differenz zwischen diesen 1,1 Milliarden Franken und der Mindestdeckung von 1,8 Milliarden Franken soll der Bund versichern. Die Vorlage geht noch an den Nationalrat.

Ist ein Unfall bezahlbar?

Im Ständerat stellte Anita Fetz (SP/BS) einen Rückweisungsantrag an den Bundesrat. Dieser solle das Schadenpotenzial von leichten, mittleren, schweren und sehr schweren nuklearen Unfällen in schweizerischen AKW konkret ermitteln. Anschliessend solle er eine neue Vorlage mit einer «plausiblen» Versicherungssumme vorlegen.

Denn bei einem GAU bestehe ein Schadenpotenzial von hunderten von Milliarden Franken. «Es geht nicht darum, ob jemand für oder gegen Atomkraft ist, sondern darum, ob wir der Bevölkerung eine verantwortliche Sicherheit geben können, dass allfällige Schäden nicht aus öffentlichen Geldern bezahlt werden», sagte Fetz.

Die Schweizer AKW gehörten zu den sichersten weltweit, sagte Helen Leumann (FDP/LU), ihres Zeichens Verwaltungsratspräsidentin der Nordostschweizerischen Kraftwerke AG. Internationaler Standard sei eine Mindestdeckung von 700 Millionen Euro. Die Schweiz habe bereits das schärfste Haftpflichtgesetz.

Wahrscheinlichkeitsrechnungen

Die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Nuklear-GAU liege bei einer Zeitdauer von zehn Millionen Jahren, sagte Rolf Schweiger (FDP/ZG). Schadenpotenzial und -wahrscheinlichkeit müssten einen gewissen Bezug haben.

Wenn die Eintretenswahrscheinlichkeit eines Unfalls tatsächlich so tief sei, könnte die Versicherungswirtschaft sich doch mehr zumuten, fand Simonetta Sommaruga (SP/BE). Mit einer echten Haftung habe dies hier nicht viel zu tun. Der Staat müsste im Ernstfall alles übernehmen, was die privaten Versicherer nicht wollten.

Tatsächlich müsste die Öffentlichkeit zahlen, wenn es zu einem Schaden käme, sagte Bundesrat Moritz Leuenberger. Es handle sich hier um «politische Summen». Jedenfalls verbessere die Vorlage den heutigen Zustand. Der Rückweisungsantrag Fetz wurde darauf mit 33 gegen 11 linke Stimmen abgelehnt.

Eine Minderheit der Energiekommission wollte den Gesamtbetrag auf 2,25 Milliarden erhöhen, wie dies in der Vernehmlassung grossmehrheitlich unterstützt wurde. Dies lehnte der Rat mit 23 zu 17 ab. Ein Antrag von Fetz für eine Deckungssume von 500 Milliarden Franken wurde mit 27 gegen 9 Stimmen der Linken abgelehnt.

Die Gesetzesrevision ist Voraussetzung für die Ratifikation der internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie.

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