Schweiz

«Ich wusste genau, was mich in Burma erwartete»

25. Januar 2008, 20:17

Die Schweiz hat den Flüchtling Stanley Van Tha 2004 nach Burma ausgewiesen, wo ihn Haft und Folter erwartete. Nach der Freilassung im November 2007 floh er erneut in die Schweiz.

Stanley Van Tha am 5. Januar bei seiner Ankunft in Zürich-Kloten.
Keystone Stanley Van Tha am 5. Januar bei seiner Ankunft in Zürich-Kloten.
Mit Stanley Van Tha sprach Irene Marty*

Herr Van Tha, was spielte sich genau ab, als Sie am 14. April 2004 aus der Schweiz ausgeschafft wurden?

An diesem Morgen kamen Polizeibeamte in meine Zelle im Ausschaffungsgefängnis Witzwil BE. Sie erklärten mir, ich würde jetzt ausgeschafft und fesselten meine Hände und meine Füsse. Ich schwitzte vor Angst und verlor alle Hoffnung, denn ich wusste genau, was mich in Burma erwartete. Ich wurde nach Kloten gebracht und in Begleitung von fünf oder sechs Polizisten im Rollstuhl zum Flugzeug geschoben. Ich konnte mich überhaupt nicht bewegen.

Wie verlief Ihre Reise?

Ich blieb an den Händen gefesselt, doch die Polizisten befreiten meine Füsse. Wir flogen via Moskau und Bangkok nach Rangun. Drei Schweizer Polizisten begleiten mich. Während des Zwischenstopps in Bangkok wollte ich meiner Frau Nu Thluai in Burma telefonieren, denn sie wusste nicht, dass ich ausgeschafft wurde. Doch die Schweizer Polizisten erlaubten es mir nicht.

Was geschah nach der Landung in Rangun?

Die Schweizer Polizisten übergaben mich an zivile Agenten des burmesischen Geheimdienstes. Sie taten es, ohne ein Wort zu mir zu sagen. Ich war verzweifelt. Die Agenten brachten mich in ein Büro, wo mich zwei uniformierte Beamte befragten. Dann wurde ich in eine Zelle im Flughafengefängnis Rangun geführt. Dort stülpte man mir eine Kappe über den Kopf und fesselte mich an den Händen und an den Füssen. Darauf wurde ich von mehreren Personen mit einem Holzstock geschlagen. Ich wusste nie, auf welche Stelle sie schlagen werden. Sie schlugen mich jedes Mal, wenn sie die Zelle betraten. Ich war drei Tage dort, und mir war nicht erlaubt zu sitzen oder zu schlafen. Zu trinken erhielt ich praktisch nichts. Der Durst war unerträglich.

Was wollten die Beamten von Ihnen wissen?

Ich wurde befragt nach politischen Aktivitäten und weshalb ich in die Schweiz geflohen sei. Die Beamten waren sehr gut informiert über mich, da ich bereits in Bern von Angehörigen der burmesischen Botschaft befragt worden war. Die Botschaftsvertreter hatten mich in Bern zu meiner Identität und zu meiner Biografie befragt. Und sie hatten Fotografien von mir gemacht. Ich hatte den Schweizer Behörden meinen richtigen Namen angegeben und gesagt, dass ich mit einem gefälschten Pass ausgereist war. Denn ein richtiger Pass wurde mir nicht ausgestellt. Ich habe jedoch eine falsche Heimadresse in Burma angegeben, um meine zurückgelassene Familie zu schützen.

Was geschah nach den drei Tagen im Flughafengefängnis?

Sechs bis sieben Polizisten führten mich ins Insein-Gefängnis. Dort wurde ich in eine Einzelzelle gesperrt und die ganze Nacht geschlagen. Die Zelle war etwa sechs Quadratmeter gross und bevölkert von Moskitos, Käfern und Ameisen. Der Raum hatte kein Fenster, und es war unerträglich heiss. Auch gab es keine Toilette. Ich verrichtete meine Notdurft in eine offene Schüssel. Einmal am Tag durfte ich duschen und die Schüssel leeren. Doch der Gestank war schrecklich. Schlafen konnte ich auf einer Pritsche. Etwa drei Monate wurde ich in dieser Zelle festgehalten. Zweimal pro Tag gab es etwas Reis und Wasser. Zu meiner Familie konnte ich keinen Kontakt herstellen. Ich spürte, wie ich meine Gesundheit verlor.

Wie sah Ihr Tagesablauf aus?

Ich hatte nichts zu tun, nichts zu lesen und nichts zu schreiben. Ich sass herum und durfte die Zelle während der drei Monate nie verlassen. Befragt wurde ich nicht, und ich konnte auch mit niemandem reden. Ich betete zu Gott. Um sechs Uhr morgens und sechs Uhr Abends kam jeweils ein Wärter zur Kontrolle vorbei. Er schaute, ob ich noch am Leben war.

Was geschah nach den drei Monaten?

Nach drei Monaten kam ich vor Gericht. Schweizer Freunde hatten mir über meine Frau einen Anwalt bezahlt, doch ich habe ihn nie zu Gesicht bekommen. Als ich vor die Richter trat, stand das Urteil bereits fest. Die Geheimpolizei hatte alles vorbereitet. Ich musste mich gar nicht mehr äussern. Die Richter kamen mir wie Schauspieler und nicht wie Richter vor. Sie verurteilten mich zu 19 Jahren Gefängnis: Fünf Jahre wegen illegaler Ausreise und je sieben Jahre wegen politischer Aktivitäten und wegen des gefälschten Passes. Ich sagte den Richtern: «Was ihr mir antut, wird eines Tages auf euch zurückfallen!» Sie sagten, ich könne ja gegen das Urteil appellieren. Das tat ich, und der Anwalt erhielt wieder Geld für den Rekurs. Doch auch das hat nichts genützt.

Wie ging es nach der Verurteilung weiter?

Ich wurde in eine grössere Zelle verlegt. Zunächst war ich fünf Monate alleine, dann erhielt ich einen Zellengenossen: Einen Anhänger der Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi. Der Familienvater war zusammen mit seiner Frau zu 15 Jahren verurteilt worden, wovon sie bereits acht Jahre abgesessen hatten. Ihre Tochter wuchs bei der Grossmutter auf. Der Mann sitzt immer noch im Gefängnis.

Wie sah Ihr Tagesablauf am neuen Ort aus?

Auch hier hatten wir nichts zu lesen und nichts zu tun. Das Zimmer hatte ein kleines Fenster in der Decke und eine Toilette. Zwei Mal pro Tag gab es Reis, und zwei mal pro Monat erhielt ich während 15 Minuten Besuch von meiner Frau. Sie konnte mir Essen bringen, zum Beispiel getrocknete Lebensmittel. Geschlagen wurde ich nicht mehr.

Haben Sie in dieser Zeit vom IKRK oder von den Schweizer Behörden etwas gehört?

Von den Schweizer Behörden habe ich nichts gehört, aber es war ohnehin nicht erlaubt, Briefe zu erhalten. Vom IKRK erhielt ich zwei Mal Besuch. Sie wollten wissen, wie ich behandelt wurde und wie die Zustände im Gefängnis seien. Von 2006 an waren Besuche des IKRK nicht mehr erlaubt. Einmal pro Tag durften wir raus auf den Korridor. Wie lange das dauerte, hing von der Gunst der Wärter ab – je nachdem einige Minuten oder bis zu einer Stunde.

Im Mai 2005 flohen Ihre Frau und Ihr Sohn in die Schweiz. Wie war das für Sie?

Ich war glücklich, meine Frau und meinen Sohn in Sicherheit zu wissen. Ich habe ihr stets zugeredet, sie solle fliehen. Doch sie wollte bleiben, um mich weiterhin besuchen zu können. Schliesslich konnte ich sie überzeugen. Nach ihrer Flucht hat ihr Bruder die Aufgabe übernommen und mich regelmässig besucht.

Wie spielte sich Ihre Entlassung ab?

Am 15. November 2007 kam ein Wärter in die Zelle und sagte mir, ich solle meine Sachen zusammenpacken, ich würde entlassen. Ich konnte es nicht fassen. Dann ging alles sehr schnell, und ich war plötzlich draussen. Zusammen mit mir wurden fünf weitere Gefangene entlassen. Sie waren schwer krank, zwei von ihnen waren wahnsinnig geworden.

Was taten Sie nach Ihrer Entlassung?

Ich wurde von niemandem abgeholt und hatte kein Geld. Da ging ich in das Büro des IKRK in Rangun, wo man mir Geld für die Reise zu meiner Familie im Nordwesten des Landes gab. Per Telefon informierte ich meine Frau in der Schweiz über meine Freilassung. Sie organisierte mit Hilfe von Schweizer Freunden, dass ich über die grüne Grenze nach Indien fliehen konnte. In Delhi ging ich auf die Schweizer Botschaft, die vorinformiert worden war. Da ich keinen Pass besass, musste ich etwa einen Monat bei anderen burmesischen Flüchtlingen in Indien bleiben, bis die Ausreiseformalitäten geklärt waren. Schliesslich konnte ich in Delhi das Flugzeug nach Zürich besteigen.

Wie war die Ankunft in Zürich?

Am 5. Januar morgens um halb sieben landete ich in Zürich. Schweizer Beamte brachten mich ohne Probleme durch die Passkontrolle ins Flughafengebäude. Hier warteten meine Frau und Schweizer Freunde auf mich. Ich war überglücklich.

* Die Filmemacherin Irene Marty hat 2006 den Fall mit dem Film «Ausgeschafft» publik gemacht. Nach Van Thas Rückkehr führte Sie ein mehrstündiges Gespräch mit ihm und zeichnete es auf. TA-Redaktor Daniel Foppa verfasste die Abschrift. Die DVD «Ausgeschafft» ist erhältlich für 30.- Franken bei: Aproposfilm, Holzrai 32, 8602 Wangen, imarty@aproposfilm.ch

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