Schweiz

Armee kommt Youtube-Filmchen nicht bei

12. Februar 2008, 20:23 – Von Daniel Foppa

Seit Anfang Jahr dürfen Soldaten keine Filme und Fotos aus der Dienstzeit mehr ins Internet stellen. Durchsetzen lässt sich dieses Verbot aber offensichtlich nicht.

Wer auf der Internetplattform Youtube den Begriff «Schweizer Armee» eingibt, findet eine Fülle von Filmchen aus dem Soldatenalltag. Manche wirken professionell gemacht und sind mit Musik unterlegt. Die meisten Filme zeigen jedoch die immergleichen Gefechtsübungen und Belanglosigkeiten. Andere wiederum haben auf Grund ihres Inhalts die Armee alarmiert: So spielt ein Soldat James Bond und mäht mit dem Sturmgewehr alles nieder, was sich ihm in den Weg stellt. Ein Betrunkener grölt während seines Einsatzes beim Davoser WEF mit dem Bier in der Hand die Nationalhymne. Andere fuchteln mit dem Gewehr im Zimmer herum, oder saufen Bier und schnupfen Tabak aus dem Lauf der Waffe.

Arrest und Bussen bis zu 500 Franken

Im letzten Herbst hat die Armee auf solche Geschmacklosigkeiten reagiert: Sie verfügte, dass ab dem 1. Januar 2008 für Bild- und Tonaufnahmen während der Dienstzeit die Einwilligung des militärischen Vorgesetzten nötig ist. Zudem ist es generell verboten, solche Film- und Fotoaufnahmen in irgendeinem Medium zu veröffentlichen. Zuwiderhandlungen werden disziplinarisch geahndet – mit Bussen bis zu 500 Franken und 10 Tagen Arrest. So wolle man die Soldaten sensibilisieren und den Kommandanten eine rechtliche Handhabe gegen anstössige Filme geben, erklärte Armeesprecher Felix Endrich.

Der Haken an der Sache ist bloss: Internetsites wie Youtube sind öffentliche, zumeist vom Ausland her betriebene Plattformen, auf deren Inhalt die Armee nicht direkt einwirken kann. Sie kann nur Druck auf die Filmemacher auszuüben, damit sie die Aufnahmen selbst entfernen. Dies war zum Beispiel bei einem Soldaten der Fall, der sich letztes Jahr auf Youtube als Hitler präsentierte und anschliessend eine Exekution nachspielte. Der Fall wurde disziplinarisch verfolgt, und der Film ist unterdessen entfernt worden.

Laut Endrich sind drei weitere disziplinarische Verfahren am Laufen. Doch selbst ein Verfahren garantiert nicht, dass die Filme vom Netz genommen werden. So ist ein Film immer noch im Netz, obwohl 2005 gegen den Urheber ein Disziplinarverfahren eröffnet wurde. Neben einem brennenden David-Stern ist darin unter anderem zu sehen, wie ein Soldat eine uniformierte Gummipuppe malträtiert und ihr ein Bajonett in den Mund schleudert. Viele Filme sind zudem erst vor wenigen Tagen und Wochen ins Netz gestellt worden – zu einer Zeit, da das Verbot bereits in Kraft ist.

Militärjustiz schaltet sich ein

«Wir werden das Problem wohl nie ganz in den Griff kriegen», räumt Endrich ein. Zwei Angehörige der militärischen Sicherheit scannen zwar regelmässig Youtube und leiten wenn nötig ein Verfahren ein. Leichtere Fälle werden disziplinarisch geahndet. Bei der Darstellung von Körperverletzungen, Rassismus oder dem Missbrauch von Armeematerial kommt in der Regel die Militärjustiz zum Einsatz. «Derzeit ist bei uns ein Verfahren offen wegen einer Serie von Youtube-Filmen», erklärt Militärjustiz-Sprecherin Silvia Schenker. Es handle sich um einen Präzedenzfall. Was auf den vom Netz genommenen Filmen zu sehen war, sagt sie nicht.

Armee-Sprecher Endrich räumt ein, dass gewisse Filme «untolerierbare Auswüchse» seien. Er sieht darin jedoch weniger ein Problem der Armee als vielmehr ein gesellschaftliches Problem. Ganz unschuldig an der Filmerei ist die Armee jedoch nicht. Denn manche Filme eigen sich wie die RS-Komödie «Achtung, Fertig, Charlie!» durchaus zur Imagewerbung. Endrich selbst hatte noch im Herbst erklärt, die Mehrzahl der Armee-Filme auf Youtube sei originell. Er schlug vor, den besten zu prämieren. Von einer solchen Idee spricht heute niemand mehr.

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