Bauern mit «Sterbeprämie» nicht zu kaufen
19. Februar 2008, 22:01 Von Beat BühlmannKommt der Agrarfreihandel mit der EU, ist jeder zweite Hof in der Schweiz gefährdet. Mit einer Abfindung will der Bund soziale Härten auffangen. Davon wollen die Bauern aber nichts wissen.
Die Schweiz soll mit der EU über ein Abkommen zum Agrarfreihandel reden. Darüber waren sich die Bundesratsparteien nach den Von-Wattenwyl-Gesprächen einig (TA vom Samstag). Ein Agrarabkommen mit der EU könnte – wie heute schon beim Käse – der Schweizer Landwirtschaft einen Absatzmarkt mit 500 Millionen Konsumenten erschliessen. Doch die Öffnung birgt nicht nur Chancen, sondern auch Risiken. Der Arbeitsverdienst würde sich für die Bauernfamilien halbieren, jeder zweite Landwirtschaftsbetrieb wäre gefährdet.
50000 Franken zur freien Verfügung
Auch das Bundesamt für Landwirtschaft ist sich bewusst, dass der Agrarfreihandel für die Schweizer Bauern eine grosse Herausforderung wäre. Offizielle Zahlen zu den diversen Szenarien sind in Bern nicht erhältlich, weil der Bundesrat das heikle Dossier zuerst verabschieden muss. Doch die «Einkommenslücke» wird auf zwei bis fünf Milliarden Franken geschätzt.
Bundesrätin Doris Leuthard hat deshalb «besondere Begleitmassnahmen» in Aussicht gestellt, um «faire Lösungen» zu ermöglichen: Absatzförderung beim Export, mehr Forschung und Beratung bei Innovationen, Investitionsbeiträge für betriebliche Anpassungen. Denkbar wären auch Lagerabwertungsbeiträge: Für jede Kuh im Stall, die wegen der offenen Grenzen weniger wert ist, würde ein einmaliger Betrag von mehreren Hundert Franken bezahlt.
Aufhorchen liess die Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartementes aber vor allem mit ihrem Vorschlag, jedem Bauern einen einmaligen Beitrag zur freien Verfügung auszuzahlen. Wie hoch diese Summe wäre, lässt sich nicht genau beziffern; im Durchschnitt wären es wohl etwa 50000 Franken. Wie würde das funktionieren? Zwei Varianten stehen im Vordergrund:
Jeder Landwirt erhält einen einmaligen Pauschalbeitrag zu freien Verfügung, um selber unternehmerisch zu entscheiden. Er könnte also in den Betrieb investieren, eine Umschulung an die Hand nehmen oder die vorzeitige Pensionierung regeln. So möchte es das Departement Leuthard.
Jeder Landwirt, der seinen Betrieb auflöst, erhält eine Stilllegungsprämie. Sie könnte laut unbestätigten Angaben pro Hektare 7000 bis 9000 Franken ausmachen. So würden 300000 Hektaren Kulturland frei, um andere Betriebe zu vergrössern. Der Strukturwandel würde deutlich beschleunigt. So möchte es das Finanzdepartement von Hans-Rudolf Merz.
Für welche Variante sich der Bundesrat entscheidet, ist offen – und letztlich kaum entscheidend. Schon jetzt ist absehbar, dass die Landwirte von dieser einmaligen Zahlung nicht viel hält. «Diese Vorschläge sind eine Frechheit», sagt Ruth Streit, Präsidentin des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes. «Der Bund will die Bauernfamilien für dumm verkaufen.» So ein Zückerchen könne die massiven Einkommensverluste in keiner Weise auffangen. Dazu brauche es jahrelange Begleitmassnahmen – «über eine Generation hinweg», wie Streit sagt.
Begleitmassnahmen seien dringend nötig, sagt CVP-Nationalrat Markus Zemp. Doch Sterbeprämien, die darauf abzielten, dass ein Drittel der Bauern verschwinde, seien nicht sozialverträglich. Es sei auch verfehlt, einfach Geld auszuzahlen. «Damit steigen nur die Bodenpreise», befürchtet der Aargauer Agronom. Verärgert reagiert auch der St. Galler Landwirt und FDP-Nationalrat Walter Müller. «Es ist penibel, wie man versucht, uns Bauern zu kaufen.» Solche Zahlungen seien volkswirtschaftlich «stupid». Nötig seien günstige Rahmenbedingungen, etwa auf der Kostenseite. Auch der Bündner SVP-Nationalrat Hansjörg Hassler möchte keine 50000 Franken in die Hand bezahlt bekommen. «Eine einmalige Abfindung ist nicht nachhaltig.» Nötig seien, wie bei der Personenfreizügigkeit, langfristige Begleitmassnahmen – zum Beispiel über die Direktzahlungen. «Wir müssen auf Qualität setzen», sagt der Biobauer, «da sind wir der EU-Landwirtschaft um eine Nasenlänge voraus.»
Ein Sozialplan nötig
Es sind nicht nur die Bauern, die Vorbehalte anmelden. Auch Paul Richli, Professor für öffentliches Recht und Agrarrecht an der Universität Luzern, bezweifelt, ob einmalige Abfindungen unter Aspekten des Agrarrechts hinreichend sozialverträglich sind. Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes garantiere den Bauern ein anständiges Einkommen, und das sei mit dem Agrarfreihandel kaum noch gewährleistet. «Nötig wäre ein Sozialplan für die Agrarwirtschaft, der den Ausstieg ermöglichen oder die Einkommensausfälle langfristig kompensieren kann», sagt Richli. Andernfalls sei es ehrlicher, auf diesen Gesetzesartikel zu verzichten.
Auch Konsumentenschützer und Umweltorganisationen, die den Agrarfreihandel mit der EU nicht a priori verteufeln, wollen von einer «Sterbehilfe» nichts wissen. «Wir müssen zuerst über die Chancen der Landwirtschaft reden, bevor wir möglichst viele Bauern aus dem Weg räumen», sagt SP-Ständerätin Simonetta Sommaruga, Präsidentin der Stiftung Konsumentenschutz. Sie setzt, wie die Agrarallianz, der die wichtigen Umweltverbände angehören, auf eine Qualitätsstrategie. «Die Schweizer Bauern müssen das Tierwohl, die gentechfreie Produktion und die biologische Bewirtschaftung gnadenlos hervorheben», sagt Herbert Karch von der Agrarallianz. Es sei fatal, 30'000 Bauern wegzurationalisieren. «Die Schweiz braucht in Zukunft nicht weniger Landwirte.»
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