Rechtsgutachten stützt Verbandsrechtsinitiative

22. Februar 2008, 15:04

Zweieinhalb Wochen vor der Nationalratsdebatte über die Initiative zur Einschränkung des Verbandbeschwerderechts wehren sich die Initianten gegen den Vorwurf, das Begehren weise Formfehler auf.

Der emeritierte St. Galler Professor Yvo Hangartner kommt in seinem Gutachten zum Schluss, die Initiative «Verbandsbeschwerde: Schluss mit der Verhinderungspolitik» sei klar und unmittelbar anwendbar. Die Initiantin, die Züricher FDP, bezeichnete heute die von Gegnern vorgebrachten juristischen Einwände und Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit «politisch motiviert».

Das Volksbegehren will die Verbandsbeschwerde ausschliessen, wenn ein Projekt vom Volk oder von einem Parlament beschlossen worden ist. Die Gegner hatten bemängelt, die Initiative sei unklar formuliert, auslegungsbedürftig und schwer umzusetzen. So sei etwa nicht klar, ob sich der Ausschluss der Verbandsbeschwerde auch auf Verwaltungsentscheide beziehe, die ihrerseits auf früheren Volks- oder Parlamentsentscheiden beruhen.

Auslegung unproblematisch

Diese Bedenken wischt Hangartner vom Tisch. Nach seiner Ansicht braucht es zur Umsetzung der Initiative nicht einmal zwingend ein Gesetz. Die neue Verfassungsbestimmung sei direkt anwendbar und sehr wohl auch durch die Gerichte auszulegen. Laut dem Zuger FDP-Ständerat Rolf Schweiger gibt es «wesentlich schwierigere Entscheide, welche Gerichte in komplexen Umweltsachen zu fällen haben».

Rechtstaatlich sei das Verbandsbeschwerderecht gar nicht gefordert, hält der Experte fest. Seine demokratisch begründete Einschränkung im Sinne der Initiative entspreche zwar «nicht rechtsstaatlichen Idealvorstellungen, wohl aber gängigen Einschränkungen des Rechtsschutzes gegenüber Parlaments- und Volksbeschlüssen».

Offen für Vorschläge

Während der Bundesrat die Initiative überraschend unterstützte, votierten Ständerat und Nationalratskommission dagegen. Im Nationalrat selbst ist die Debatte über die Volksinitiative auf den 11. März angesetzt. Noch offen ist, ob die Räte einen indirekten Gegenvorschlag ausarbeiten wollen. Die Initianten sind gemäss der Zürcher FDP-Nationalrätin Doris Fiala «nicht a priori dagegen» und wären allenfalls zum Rückzug ihres Begehrens bereit.

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