Widmer-Schlumpf führt Blochers Erbe fort

28. Februar 2008, 23:27 – Von Daniel Foppa

Der Bundesrat will die Internetüberwachung ausbauen, lehnt es aber ab, Provider stärker für die verbreiteten Inhalte in die Verantwortung zu nehmen. Die bestehenden Gesetze genügten.

Vom früheren Justizminister Christoph Blocher wurde gesagt, er verstehe nichts von Computern. Deshalb verkenne er das Problem der Internetkriminalität und verschleppe eine vom Parlament, den Strafverfolgern und der Branche gewünschte gesetzliche Regelung. Dadurch ist bis heute unklar, ob ein Provider, der im Internet Speicherplatz anbietet, auch für die dort verbreiteten Inhalte verantwortlich gemacht werden kann.

Wer nun dachte, mit dem Wechsel von Blocher zur neuen Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf werde das Problem angegangen, sah sich heute eines besseren belehrt.

Innert kurzer Zeit überholt

«Das heutige Strafrecht lässt sachgerechte Lösungen durchaus zu», sagte Widmer-Schlumpf. Wenn es etwa ein Provider wissentlich zulässt, dass via den von ihm zur Verfügung gestellten Speicherplatz illegale Inhalte verbreitet werden, kann er wegen Gehilfenschaft belangt werden. «Eine detaillierte Regelung würde zudem von der raschen technologischen Entwicklung innert kurzer Zeit überholt», sagte die Bundesrätin. Ausgebaut werden jedoch die Ressourcen zur Überwachung dschihadistischer und gewaltextremistischer Internetseiten. Nur die systematische Überwachung ermögliche die Verhinderung terroristischer Anschläge.

Aufgeworfen hatte das Thema vor acht Jahren Ständerat Thomas Pfisterer (FDP, AG) mit einer Motion, die von beiden Räten angenommen wurde. Der Bundesrat setzte eine Expertenkommission ein, die 2003 ihre Vorschläge ablieferte (siehe Interview). Auf dieser Grundlage wurde eine Vernehmlassung eröffnet. 21 Kantone, SVP, SP und CVP sowie 50 Organisationen von Economiesuisse bis Pro Juventute begrüssten den vorgelegten Entwurf zur strafrechtlichen Verantwortung der Provider im Grundsatz. In den Detailfragen herrschte jedoch Uneinigkeit. So blieb zum Beispiel umstritten, ob der Provider bei ihm eingegangene Hinweise auf strafbare Inhalte zwingend den Strafverfolgungsbehörden weiterleiten muss.

Christoph Blochers Bundesamt für Justiz schob das Geschäft in der Folge auf die lange Bank. Daran änderte auch nichts, dass das Bundesamt für Kommunikation dem Vernehmen nach durchaus Handlungsbedarf erkannte. Auf Grund weiterer parlamentarischer Vorstösse sah sich der Bundesrat nun aber gezwungen, sich mit dem Thema zu befassen. Inhaltlich folgte die Regierung dabei dem von Blocher vorgespurten und von seiner Nachfolgerin nicht verlassenen Weg.

Den Richtern überlassen

Neben Strafrechtsexperten kritisiert auch die Branche den Entscheid des Bundesrats. «Wir nehmen das mit Bedauern zur Kenntnis», sagt Sabine Schneider, Sprecherin des Internet-Auktionshauses Ebay. Anstatt Rechtssicherheit für die Internetindustrie zu schaffen, werde die schwierige Aufgabe, in strittigen Fällen sachgerecht zu urteilen, den Richtern überlassen.

Swisscom-Sprecherin Myriam Ziesack erklärte, mit der geltenden Gesetzgebung «lässt sich leben». Aus Gründen der Rechtssicherheit wäre eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen jedoch wünschbar gewesen.

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