Die Standesbeamten als Spitzel des Staates
12. März 2008, 22:10 Von Verena VonarburgIm Kampf gegen Zwangs- und Scheinehen hält die Politik die Zivilstandsbeamten immer mehr für Liebesdetektive. Doch diese warnen vor Illusionen.
In Zeiten wie diesen, in denen das kirchliche Heiraten als Ritual vielerorts aus der Mode geraten ist, steigen die Erwartungen an die Zivilstandsbeamten: Sie sollen dem Anlass, dem simplen Verwaltungsakt, etwas säkularisierte Feierlichkeit bescheren: romantisch geschmückte Orte, Gedichte, Musik. Der Zivilstandsbeamte wird zum zum Pseudopfarrer.
Seit Anfang Jahr müssen die Zivilstandsbeamtinnen und -beamten noch in eine weitere Rolle schlüpfen. Es gilt für sie, herauszufinden, ob die vor ihnen stehenden Heiratswilligen sich auch wirklich lieben – oder ob das Ganze bloss arrangiert ist. Das neue Ausländergesetz besagt, dass Zivilstandsbeamte eine Heirat verweigern, wenn «die Braut oder der Bräutigam offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen», sondern sich auf diesem Weg bloss ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz verschaffen will. Die Zivilstandsbeamten haben allerdings nur ein beschränktes Instrumentarium, um diesen Heiratsschwindlern auf die Spur zu kommen. Sie müssen sich auf Indizien stützen, können die Partner einzeln befragen und Auskünfte bei Behörden sowie bei Drittpersonen einholen.
Wie heisst die Schwiegermutter?
Verdächtig macht sich etwa, wer sich erst seit kurzem kennt, wer nicht sagen kann, in welcher Etage sein Partner wohnt, ob er Haustiere hat oder wie die Schwiegermutter heisst. Verdächtig macht sich auch, wer während eines Ausweisungsverfahrens heiratet oder wer drogenabhängig ist und womöglich gegen Geld heiratet. Der Bund hat eine Checkliste vorbereitet, nach der die Zivilstandsbeamten die Brautleute inspizieren können.
Beatrice Rancetti, Präsidentin des Verbandes für das Zivilstandswesen, hat zwar noch keine präzisen ersten Erfahrungswerte zum neuen Regime, sie ist aber skeptisch, ob die Zivilstandsbeamten wirklich Wesentliches zum Kampf gegen Scheinehen beitragen können. «Damit wir eine Ehe verweigern können, muss klar ersichtlich sein, dass es sich um eine Scheinehe handeln würde, und das wird mit einer Befragung wohl kaum zu eruieren sein.»
Den Zivilstandsbeamten wäre eine neue Vorschrift nach den Ideen von SVP-Präsident Toni Brunner am liebsten. Dieser hat verlangt, das Recht zu heiraten sei nur jenen zu gewähren, die legal in der Schweiz leben. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates unterstützt das Ansinnen. Zivilstandsbeamte sollten demnach in Zukunft auch Spitzel sein: Illegal Anwesende hätten sie den Ausländerbehörden zwecks Ausweisung zu melden.
Zwangsehen: Motion eingereicht
Der Bund hat sich nicht nur dem Kampf gegen Scheinehen, sondern auch jenem gegen Zwangsehen verschrieben. Jährlich spielen sich unzählige Dramen ab: Junge Frauen, Mädchen fast noch, aus Asien, Afrika, dem Nahen Osten, aber auch aus Osteuropa _ Männer sind deutlich in der Minderheit – werden gewaltsam oder unter grossem Druck verheiratet.
Ist ein Zwang offensichtlich, müssen die Zivilstandsbeamten schon heute eine Heirat verweigern. Der Nationalrat hat gestern wie zuvor schon der Ständerat eine Motion überwiesen, die vom Bundesrat verlangt, mehr gegen Zwangsheiraten zu unternehmen. In einem Bericht hatte dieser Ende letzten Jahres dargelegt, was er zu tun gedenkt: So könnte im Gesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass sich Zivilstandsbeamte vergewissern müssen, ob beide Partner freiwillig zur Trauung erscheinen. «Durch diese Bestimmung würde die Rolle der Zivilstandsbeamten bei der Bekämpfung von Zwangsheiraten verdeutlicht», heisst es im Bericht des Bundesrats.
Doch Beatrice Rancetti vom Verband für Zivilstandswesen zweifelt auch hier den Erfolg an: «Auch das ist ein sehr schwieriges Thema, weil niemand von sich aus zugeben wird, dass es sich um eine Zwangsehe handelt. Die Angst der Frauen dürfte überwiegen.»
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