Grünes Licht für biometrischen Pass

12. März 2008, 10:49

Der Nationalrat will den neuen biometrischen Pass ab 2009 definitiv einführen. Der Preis soll familienfreundlich sein.

Der Nationalrat hat heute die Einführung des neuen biometrischen Schweizer Passes mit Gesichtsbild und Fingerabdrücken ab Mitte 2009 mit 102 zu 50 Stimmen gutgeheissen. Zudem sollen alle Schweizer weiterhin Anspruch auf eine preisgünstige nicht biometrische Identitätskarte ohne Chip haben. Nicht jeder wolle ins Ausland reisen. Viele benötigten die Karte lediglich zur Identifikation im Inland.

Die biometrischen Fingerabdrücke auf dem Chip des Passes lesen dürfen neben Transportunternehmen und Flughafenbetreibern nicht lediglich «andere», sondern «andere geeignete Stellen». Mit diesen Differenzen geht die Vorlage zurück an den Ständerat.

Kombi-Angebote

Die Kommission hatte eine Preisrichtlinie verlangt, da der biometrische Pass 06 in der seit September 2006 laufenden Projektphase 250 Franken kostet. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf zerstreute Preisängste. Die biometrischen Identitätskarten und Pässe würden sich wegen der grösseren Mengen verbilligen.

Auch würden die preisgünstigen Kombi-Angebote beibehalten. Nach aktueller Einschätzung dürfte das Kombi-Angebot für Kinder mit 68 Franken zu Buche schlagen, für Erwachsene mit 148. Das entspreche in etwa dem heutigen Rahmen.

Fingerabdrücke zentral gespeichert

Der Rat lehnte alle Anträge von linksgrüner Seite ab, die auf einen verstärkten Datenschutz zielten. So verlangte die Minderheit, auf die Speicherung der Fingerabdrücke in der zentralen Datenbank des Bundesamts für Polizei zu verzichten. Fingerabdruckdateien seien für Verbrecher und nicht für unbescholtene Bürger.

Ein Einzelantrag verlangte, die Fingerabdruckspeicherung auf Wunsch der einzelnen Bürger zu unterlassen. Bunderätin Widmer-Schlumpf und die Ratsmehrheit widersetzten sich dem mit dem Argument, es gelte Missbrauch zu verhindern. Die Ausweisfälschung habe der Ausweiserschleichung Platz gemacht. Nur die Speicherung der Fingerabdrücke verhindere das.

Weiter wollte die Ratslinke ausschliessen, dass Unternehmen wie Fluggesellschaften die auf dem Chip gespeicherten Fingerabdrücke lesen dürfen. Die Mehrheit verweigerte dies mit dem Hinweis auf das Asyl- und Ausländergesetz. Fluggesellschaften nämlich können ins Recht gefasst werden, wenn sie Illegale ins Land bringen. Zudem stellte die Bundesrätin Zurückhaltung in Aussicht.

Für Schengen ein Muss

Der biometrische Pass mit Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücken ist im Schengen-Raum vorgeschrieben. Im Rahmen der Besitzstandwahrung muss ihn die Schweiz bis Mitte 2009 einführen.

Für visafreie Reisen in die USA ist der aktuelle maschinenlesbare Pass 03 zulässig, wenn er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Wer mit einem später ausgestellten Pass 03 in die USA reisen will, braucht ein Visum. Visumsfrei geht es sonst nur mit dem biometrischen Schweizer Pass 06.

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