Mehr Milde für Verkehrssünder

13. März 2008, 11:53

Anders als die kleine Kammer will der Nationalrat notorische Schweizer Verkehrssünder nach einer groben Verkehrsverletzung im Ausland hierzulande nicht als Wiederholungstäter behandeln.

Die dringlich behandelte Änderung des Strassenverkehrsgesetzes zum Führerausweisentzug in der Schweiz nach einem Fahrverbot im Ausland bleibt zwischen den Räten umstritten. Zankapfel ist die vom Nationalrat eingefügte Bestimmung, wonach die Entzugsdauer nicht länger sein darf als das Fahrverbot, das am Ort des Verstosses ausgesprochen wurde. Der Ständerat lehnte dies ab, der Nationalrat hingegen hielt nun auch in der zweiten Runde mit 97 zu 80 Stimmen an der Bestimmung fest.

Die Mehrheit will damit ausdrücklich einen Unterschied machen, ob eine grobe Verkehrssünde in der Schweiz oder im Ausland begangen wird, wie Thomas Müller (CVP/SG) sagte. Dies unter anderem, weil nicht alle Staaten die Fahrverbote in die Schweiz meldeten und es deswegen zu Ungleichbehandlungen kommen könne. Zudem könnten die Schweizer Behörden nicht überprüfen, ob das Verfahren beim Fahrverbot im Ausland korrekt gewesen sei.

Leuenbergers Appell verhallt ungehört

Ganz anders sah das Jacqueline Fehr (SP/ZH). Sie warf den Befürwortern der Bestimmung vor, notorische Raser zu schonen. In der Schweiz sei zugunsten der Sicherheit im Verkehr bewusst ein längerer Ausweisentzug für Wiederholungstäter vorgesehen worden. Die Kaskade der Verschärfung solle gelten, egal wo gerast werde.

Auch Verkehrsminister Moritz Leuenberger drängte darauf, auf den vom Ständerat bevorzugten Vorschlag des Bundesrats einzuschwenken. In der Schweiz werde bei Fahrverboten im Ausland das ganze Dossier angeschaut, also auch der Umstand geprüft, ob das Fahrverbot auch nach Schweizer Massstäben korrekt sei. Den Behörden sollten gegenüber Rasern nicht die Hände gebunden werden. Leuenberger verwies zudem auf die Dringlichkeit der Vorlage, die eine Gesetzeslücke schliessen solle.

Die Revision regelt den Entzug des schweizerischen Führerausweises nach groben Verkehrsverletzungen im Ausland. Dies nachdem das Bundesgericht mit einem Urteil vom vergangenen 14. Juni die schon gut 30-jährige Praxis aufgegeben und die entsprechende Regelung ausser Kraft gesetzt hatte. Die Lausanner Richter verlangten, diese Form des Führerausweisentzugs ausdrücklich im Strassenverkehrsgesetz zu regeln.

Voraussetzung für die Massnahme ist, dass im Ausland eine Strafe ausgesprochen und ein Fahrverbot verfügt wurde. Zudem muss das Vergehen auch in der Schweiz als mindestens mittelschwer gelten und den Entzug des Führerausweises nach sich ziehen. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.

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