Parlament für Taser-Einsatz gegen aufmüpfige Ausländer
18. März 2008, 14:50Bei Ausschaffungen renitenter Personen darf die Polizei nun auch Elektroschockpistolen einsetzen. Das Parlament hat das Zwangsanwendungsgesetz bereinigt.
Das Schicksal des gesamten Zwangsanwendungsgesetzes hing zuletzt von der Zustimmung zum Taser ab. Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf appellierte deshalb an die Parlamentarier, das Gesetz nicht an dieser Kontroverse scheitern zu lassen.
Beide Räte folgten schliesslich dem Antrag der Einigungskonferenz, die «nicht tödlich wirkenden Destabilisierungsgeräte» in die Aufzählung der Waffen aufzunehmen, die bei Ausschaffungen und anderen Polizeieinsätzen in der Zuständigkeit des Bundes erlaubt sind. Widmer-Schlumpf betonte allerdings, dass bei Ausschaffungen auf dem Luftweg der Einsatz des Tasers ausgeschlossen sei.
Damit setzte sich in dieser Frage der Nationalrat durch. Er hatte sich in drei Beratungsrunden für den Taser ausgesprochen. Die Befürworter des Tasers argumentierten jeweils, die Waffe könne bei gefährlichen Personen als letzte Möglichkeit vor der Schusswaffe eingesetzt werden und damit schlimmere Verletzungen verhindern oder sogar Leben retten. Zudem werde die Waffe von einigen Stadt- und Kantonspolizeikorps bereits eingesetzt und habe sich dort bewährt.
In der Abstimmung setzten sich diese Argumente aber jeweils nur sehr knapp durch. Beim Antrag der Einigungskonferenz behielten die bürgerlichen Befürworter nun mit 115 zu 71 Stimmen die Oberhand gegen die Linke.
Ständerat hat nachgegeben
Im Ständerat hingegen hatten jeweils die Argumente gegen den Taser gesiegt. Ein Teil des Rates wollte auch am Dienstag noch beim Nein bleiben. Die Auswirkungen der Waffe seien nicht ausreichend bekannt, um verantwortungsvoll über ihre Zulassung zu entscheiden, sagte Liliane Maury Pasquier (SP/GE). Es sei schon zu einer Reihe von Todesfällen gekommen. Der Ständerat müsse deshalb in dieser schwerwiegenden Frage standhaft bleiben.
Die kleine Kammer votierte aber schliesslich mit 26 zu 13 Stimmen für den Taser. Damit ist das Geschäft bereinigt und bereit für die Schlussabstimmung.
Tasereinsatz im Ausländer- und Asylbereich
Das neue Gesetz für eine einheitliche Regelung der polizeilichen Zwangsmassnahmen in der Schweiz war nach Zwischenfällen bei Ausschaffungen ausgearbeitet worden. Es soll für alle Behörden des Bundes gelten und auch für jene Instanzen der Kantone, die im Bereich der Ausländer- und Asylgesetzgebung auf polizeiliche Gewaltmassnahmen zurückgreifen müssen oder Gefangenentransporte im Auftrag des Bundes durchführen. Körperliche Gewalt, Hilfsmittel oder Waffen sollen demnach verhältnismässig und unter einer grösstmöglichen Wahrung der Integrität der betroffenen Personen eingesetzt werden.
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