Hells Angels: Albtraum des Bundesanwalts

28. März 2008, 20:45 – Von Verena Vonarburg

Seit bald vier Jahren ermittelt der Bund gegen 17 Hells Angels wegen Verdachts auf organisierte Kriminalität. Ausser ein paar Einzeldelikten hat die Behörde aber kaum etwas in der Hand.

Im «Angel Place» an der Zürcher Langstrasse war am 28. März 2004 die Hölle los. 300 Polizisten stürmten das Clublokal der hiesigen Hells Angels und nahmen die Anwesenden fest. Begleitet wurde das Spektakel von einem Journalistentross, der dokumentieren sollte: Schaut her, den Bundesstrafverfolgern ein Coup gelungen!

Seither laufen Ermittlungen gegen 17 Höllenengel, bärtige, verlebte Männer – viel Glatze, viel Bauch. Alle sind sie zwar längst aus der Untersuchungshaft entlassen, stehen aber weiter im Verdacht, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein – oder einer solchen zumindest vor vier Jahren angehört zu haben. Verdächtige sind sie seit damals vor vier Jahren, als der seinerzeitige Bundesanwalt Valentin Roschacher einen Grosserfolg präsentieren wollte. Damals, als er Justizminister Blocher am Vorabend vor der Razzia stolz verkündet hatte: «Morgen werden die Hells Angels eingepackt!»

«Der Fall ist viel kleiner als erträumt»

Mit jedem Monat, um den sich das Verfahren weiter in die Länge zieht, wird der Druck grösser, endlich Resultate zu liefern. Nach Informationen des «Tages-Anzeiger» setzt Bundesanwalt Erwin Beyeler alle Hebel in Bewegung, um den drohenden Flop abzuwenden. Er habe vor, sagen Insider – koste es, was es wolle – die Hells Angels wegen organisierter Kriminalität (OK) anklagen zu können. «Beyeler setzt enormen Druck auf», bestätigt ein Mitglied der Bundesanwaltschaft, «etwas anderes als eine Anklage wegen organisierter Kriminalität darf es nicht geben. Man will nicht wahrhaben, dass der Fall viel kleiner ist, als man sich ihn erträumt hat.»

Liefern muss derzeit der eidgenössische Untersuchungsrichter, Ernst Roduner, bei dem der Fall seit drei Jahren hängig ist. Auf die Frage, wie es denn nun um den Verdacht der organisierten Kriminalität stehe, bleibt Roduner vage: «Die Art und Weise, wie Hells Angels verschiedene Straftaten begingen, hat den Verdacht auf OK nicht aufgelöst, im Gegenteil.» Ob sich aber der Verdacht «bis zur Anklagereife erhärtet, werden die Befragungen und weitere Ermittlungen ergeben.»

Als sicher gilt bei den Anwälten immerhin, dass Hells_Members angeklagt werden. Es handelt sich dabei aber um Delikte Einzelner. Den meisten davon war die Polizei auf die Spur gekommen, weil sie während Monaten dank einer Videokamera die Gespräche der Hells im Clublokal hatte mitverfolgen können. So hatte Serge Blondin, ehemaliger Chef der Hells Angels, beispielsweise vor laufender Kamera einem Mann, den er als Nebenbuhler verdächtigte, mit einem Gewehr ins Gesicht geschlagen. Ebenfalls vor den Augen der Polizei prahlten die Lederjacken über einen geplanten Raub auf einen Geldtransporter.

Weiter ging es um Hanfhandel, um Anstiftung zum Verprügeln eines Mannes im Auftrag seiner Ex-Partnerin, oder um Buttersäureanschläge auf Bordelle der Konkurrenz. Hätte die Bundeskriminalpolizei aus der Überwachung direkte Hinweise auf OK gewonnen, wäre das Verfahren wohl wesentlich kürzer ausgefallen.

«Nun ist ein Kleinkrieg im Gang», sagt Till Gontersweiler, Anwalt eines Hells Angels, «eine reine Gesichtswahrungs-Geschichte für die Bundesanwaltschaft.» Zu Verurteilungen wegen OK werde es nicht kommen, sind die Anwälte überzeugt. Den Vorwurf der Gesichtswahrung weist Untersuchungsrichter Roduner seinerseits zurück: «Es geht um die Wahrheitsfindung, um Fakten, die man zusammen tragen muss. Bei 17 Beschuldigten ist das nicht einfach.»

Der Staat fährt die Harleys

Franz Riklin, Strafrechtsprofessor in Freiburg, ist grundsätzlich skeptisch. «Ich hatte immer den Eindruck, der Vorwurf der organisierten Kriminalität sei eher ein Mittel, um möglichst rasch Beschlagnahmungen und Telefonkontrollen durchzuführen.» Und der Zürcher Milieuanwalt Valentin Landmann, der Blondin vertritt und als Sprecher der Hells Angels amtet, kritisiert das lange Verfahren als «sehr belastend für die Betroffenen.» Einzelfälle «durchzuziehen wäre sinnvoll, aber irgendeinmal müsste man einsehen, dass OK nicht der Punkt ist.»

Was den Hells Angels speziell weh tut, ist der Verzicht auf die Motorräder – ihre Harley Davidsons – und auf Autos. «Mein Klient hat ein paar beschlagnahmte Töffs, einen Ferrari und einen Hummer», sagt Gontersweiler. «Den Schmuck, mit dem er gehandelt hatte, gab man ihm dagegen zurück. Obwohl dieser viel mehr wert war.»

Die Fahrzeuge werden übrigens vom Staat gewissenhaft gewartet – und zwischendurch auch bewegt.

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