Schweiz

Pflanzen grundlos zu schädigen ist unmoralisch

14. April 2008, 15:19

Eine Blume am Wegrand grundlos zu köpfen, ist moralisch unzulässig, findet die Biotech-Ethikkommission. Gentechnische Veränderungen verletzten die Würde der Pflanze aber nicht prinzipiell.

Die Würde der Kreatur ist in der Verfassung verankert. Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Aussenhumanbereich (EKAH) war beauftragt worden, Vorschläge auszuarbeiten, wie der Verfassungsbegriff der Würde der Kreatur im Fall der Pflanzen zu konkretisieren sei. Die EKAH stellte heute in Bern einen Bericht zur Würde der Pflanzen vor. Die Kommission verstehe den Bericht als Werkzeug zur Reflexion über die Haltung im Umgang mit Pflanzen, wie Klaus Peter Rippe, Präsident der Kommission, erklärte. Auch solle der Bericht dem Gesetzgeber als Leitplanke dienen – etwa bei Gentech-Entscheiden.

In ihrem Bericht kamen die Mitglieder der EKAH einstimmig zum Schluss, dass eine willkürliche Schädigung von Pflanzen moralisch falsch sei. Wenn der Mensch die Entwicklungsfähigkeit einer Pflanze störe, müsse er gute Gründe haben, die den Schaden für die Pflanze rechtfertigten, befand die Mehrheit der Mitglieder. Ein Grund wäre etwa die Nutzung zwecks Ernährung.

Beschädigungen müssen gerechtfertigt sein

Im Unterschied zum Umgang mit Tieren müssen aber bei Pflanzen weniger starke Gründe vorliegen. Unter Umständen könnte also die Begründung, eine Pflanze zur eigenen Freude in eine Vase zu stellen, deren Beschädigung rechtfertigen. Es müsse in jedem Einzelfall abgewogen werden, lautete ein Fazit der Kommission. Die Mehrheit war sich aber darin einig, dass eine vollständige Instrumentalisierung von Pflanzen – zum Nutzen oder zur Freude des Menschen – rechtfertigungspflichtig ist.

Weiter befand die Kommissionsmehrheit, dass sich Pflanzen aus moralischen Gründen dem absoluten Eigentumsbegriff entziehen. Ein Mensch könne zwar eine Pflanze besitzen, aber damit nicht machen, was er wolle, sagte Rippe. Auch hier sei die Würde der Pflanze zu respektieren. Zugleich war die Kommission der Meinung, dass die Patentierung von Pflanzen deren Würde nicht grundsätzlich tangiere.

Gentechnische Veränderungen verletzen Würde nicht

Auch gentechnische Veränderungen von Pflanzen stünden der Würde der Kreatur nicht entgegen, sofern deren Fortpflanzungs- und Anpassungsfähigkeit dabei nicht abhanden kommt, meinte die Kommission weiter. Strikt genommen wäre demnach etwa die Terminatortechnologie in der Gentechnik, bei der Saatgut steril gemacht wird, moralisch unzulässig.

Im Bericht wird dargelegt, welche ethischen Positionen eine moralische Berücksichtigung von Pflanzen um ihrer selbst Willen zulassen und was diese für einen ethisch gerechtfertigten Umgang bedeuten. Die Mehrheit der EKAH vertrat die Position des Bio-Zentrismus, wonach Pflanzen einen Eigenwert haben, allein weil sie leben. Andere mögliche Positionen sind theologischer oder rein rationaler, das heisst nutzungsorientierter Art, oder emotionaler Art. Anhänger des Patho-Zentrismus etwa würden einer Pflanze Eigenwert zubilligen, sofern bewiesen wäre, dass sie empfindungsfähig sind.

Pflanzen reagieren auf Stress und Berührung

Doch Pflanzen haben kein Nervensystem, empfinden also nicht Schmerz und Leiden wie ein Mensch. Aber sie reagieren auf Stress und Berührung, wie der Naturwissenschaftler Jürg Stöcklin erklärte. «Pflanzen sind keine passiven Automaten», sagte er. Sie verfügten über eine hochsensible Wahrnehmung bezüglich Menge und Qualität von Licht und vielfältige Abwehrmechanismen gegen Gefahren. Auf zellulärer Ebene gebe es eine Wesensverwandtschaft mit den Tieren, sagte Stöcklin, der als externer Gutachter für die Kommission arbeitete.

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