Schweiz

AKW-Unfall könnte über 4000 Milliarden kosten

27. Mai 2008, 12:33

Obwohl Atomkraftwerke in der Schweiz unterversichert sind, lehnt eine bürgerliche Mehrheit im Nationalrat die Erhöhung der Versicherungsdeckung auf 500 Milliarden Franken ab. Die Haftungssumme wird auf 1,8 Milliarden festgelegt.

Die Debatte über das Kernenergiehaftpflichtgesetz wühlte heute im Nationalrat eine Grundsatzdebatte über Atomenergie auf. Die Linke bezeichnete die in der Vorlage vorgesehene Versicherungsdeckung als «völlig realitätsfremd». Mit einem Rückweisungsantrag wollte sie erreichen, dass für AKWs künftig eine obligatorische Versicherungsdeckung von 500 Milliarden Franken gilt.

Gemäss dem Bundesamt für Zivilschutz würde ein Unfall im Ausmass von Tschernobyl in der Schweiz über 4000 Milliarden Franken kosten, argumentierte der Basler SP-Nationalrat Rudolf Rechsteiner. Die Atomindustrie behaupte, ihre Atomkraftwerke seien sicher. Trotzdem wolle sie sich nicht versichern lassen, kritisierte er. Tiefer angesetzte Versicherungsdeckungen bürdeten die Schäden der Allgemeinheit auf, so Rechsteiner.

Bürgerliche schmettern linkes Anliegen ab

Tatsächlich mussten AKW-Betreiber nach bisherigem Recht bloss eine private Haftpflichtversicherung für eine Schadensumme von 300 Millionen Franken pro Anlage abschliessen. Für Risiken wie Nuklearschäden durch Krieg und Terrorismus versichert der Bund den Betreibern die Haftung bis zu einer Milliarde – ein verschwindend kleiner Teil eines möglichen Schadens.

Trotzdem hatten SP und Grüne gegen die bürgerliche Ratsmehrheit keine Chance. Der Rückweisungsantrag scheiterte mit 116 zu 65 zu Stimmen.

Die grössten möglichen Schäden seien derart gewaltig, dass jede Deckungssumme nur falsch sein könne, sagte der Thurgauer FDP-Nationalrat Werner Messmer. So lange die Bevölkerung Atomenergie wolle, müsse das Parlament darum eine wirtschaftlich verkraftbare Haftungssumme festlegen.

Haftungssumme auf 1,8 Milliarden erhöht

Auch weitere Vorstösse der Linken fanden in der bürgerlichen Mehrheit kein Gehör. Ein Antrag des Waadtländer SP-Nationalrates Roger Nordmann etwa, die Stromunternehmen im Fall eines Unfalls stärker in die Verantwortung zu nehmen, wurde mit 114 gegen 61 Stimmen klar abgelehnt. Auch die Forderung des Zürcher Grünliberalen Martin Bäumle, die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche von Unfallopfern von 30 auf 60 Jahre zu verdoppeln, scheiterte mit 106 gegen 63 Stimmen.

Der Erhöhung der obligatorischen Haftungssumme von 1 auf 1,8 Milliarden Franken, wie sie die Vorlage vorsah, stimmte der Nationalrat hingegen mit 124 gegen 32 Stimmen bei 30 Enthaltungen zu. 1,1 Milliarden davon tragen die AKW-Betreiber, 700 Millionen werden vom Bund versichert. Der Nationalrat ist mit seinem Entscheid dem Ständerat und der nationalrätlichen Kommission gefolgt.

Hintergrund der Revision des Haftpflichtrechts bilden zwei überarbeitete Abkommen auf internationaler Ebene, die die Schweiz im 2004 unterzeichnet hatte. Die Abkommen sehen vor, dass die Schäden nach Atomunfällen in einem dreistufigen System gedeckt und dabei sowohl die Betreiber der Anlagen wie auch die öffentliche Hand in die Pflicht genommen werden.

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