Fall Tinner: Parteien fordern Klarheit
27. Mai 2008, 21:49Die Aktenvernichtung in der Atomschmuggel-Affäre dreht weitere Kreise. Die Geheimdienstaufsicht will bis im Herbst einen Bericht vorlegen, die Grünen fordern eine PUK, die SP eine GPK-Untersuchung.
Die Schredderaktion sei nicht der erste Kniefall vor den USA, so die Grüne Fraktion am Abend im eidgenössischen Parlament. Die Frage stelle sich, ob Souveränität und Neutralität gegenüber einer Grossmacht nicht gelten. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) würde «dem Bundesrat den aufrechten Gang» lehren. Die Aktion Reisswolf stelle eine Verletzung der Gewaltenteilung dar, hielten die Grünen weiter fest. Der Verfassungsbruch lasse sich nicht legitimieren. Eine PUK müsse auch klären, ob der Bundesrat nicht eine strafbare Begünstigung beging, indem er mögliche weitere an der Affäre Beteiligte der Strafverfolgung entzog.
Für die Aktenvernichtungsaktion steht der Bundesrat im Kreuzfeuer der Kritik. Politiker bezweifeln, dass der Bundesrat die ganze Wahrheit gesagt hat, Juristen sehen die Gewaltentrennung verletzt. Einige Exponenten hegen den Verdacht, dass die Vernichtung auf Druck der USA veranlasst wurde, um Verbindungen der drei Schweizer Ingenieure, die des Atomschmuggels verdächtigt werden, zur CIA zu vertuschen.
Die SP-Fraktion der Bundesversammlung fordert eine Untersuchung der Geschäftsprüfungskommission (GPK) über die Aktenvernichtung. Bis zur nächsten Session im Herbst müsse die Affäre geklärt sein, teilte die Fraktion am Mittwoch mit. Die GPK solle sich mit allen Fragen rund um die Vernichtung der Akten aus dem laufenden Strafverfahren befassen. So auch zur Frage, ob die USA und die CIA Druck auf die Schweiz ausgeübt hätten.
Für Geheimdienstaufsicht von zentraler Bedeutung
Die Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hat heute weitere Anhörungen und Akteneinsichten wegen der umstrittenen Aktenvernichtung in der Atomschmuggelaffäre beschlossen. Im Herbst will sie einen Bericht vorlegen. Was aus dem Bericht veröffentlicht werden kann, ist offen, wie GPDel-Präsident Hugo Fasel (CSP/FR) der Nachrichtenagentur SDA nach der Sitzung sagte. Dabei seien immer auch Geheimhaltungsinteressen abzuwägen. Die Delegation befasse sich weiterhin intensiv mit den Vorgängen rund um die Aktenvernichtung. Dazu beschloss das Aufsichtsorgan über die Nachrichtendienste an seiner Sitzung vom Morgen, bis im Sommer weitere Anhörungen durchzuführen, weitere Akten zu verlangen und rechtliche Abklärungen durchzuführen. Wieviele Sitzungen die Delegation der Affäre noch widmen muss, konnte Fasel nicht sagen. Die Geschichte sei für die GPDel von zentraler Bedeutung. Durch die bisherigen Untersuchungen und Anhörungen mehrerer Personen sei die Delegation gut im Bild, erklärte Fasel.
Heute analysierte das Gremium weitere Akten, welche dem Bundesratsentscheid für die Schredderaktion zu Grunde lagen. Die GPDel war vom Bundesrat am 8. Februar auf eigenes Betreiben über die Aktion Reisswolf informiert worden. Die Aktenvernichtung selbst erfolgte Ende Dezember 2007 unter dem damals noch amtierenden Justizminister Christoph Blocher.
Bellinzona informiert
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona ist am vergangenen 28. Dezember über den Bundesratsbeschluss zur Vernichtung der Akten informiert worden. Dies bestätigte die Generalsekretärin des Gerichts zu einem Bericht der Zeitung «Blick». Zum Vollzug seien keine näheren Angaben gemacht worden, sagte sie. Das Gericht habe nicht gegen die Aktenvernichtung interveniert. Denn offenbar sei die Bundesanwaltschaft (BA) in der mit der Aktenvernichtung beauftragten Gruppe vertreten gewesen. Und offenbar seien auch die Parteien informiert gewesen. Die BA wollte sich unter Berufung auf das Amtsgeheimnis und mit Hinweis auf die Informationshoheit des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts (URA) nicht äussern.
Bundespräsident Pascal Couchepin hatte die Aktenvernichtung am vergangenen Freitag verteidigt. Die sichergestellten Dokumente hätten detaillierte Baupläne für Atomwaffen enthalten. Der Bundesrat habe die Akten vernichten lassen, um zu vermeiden, dass sie in falsche Hände gerieten. Gegen die Ingenieure aus dem Rheintal läuft ein Verfahren wegen Verstosses gegen das Kriegsmaterialgesetz. Sie sollen für Abdul Qader Khan, den «Vater der pakistanischen Atombombe», gearbeitet haben.




























