Taschenmunition muss zurückgegeben werden
29. Mai 2008, 16:23Die Armeeführung reagiert auf Hinweise aus der Truppe, wonach die Taschenmunition auch gekauft werden könne, statt sie zurückzugeben.
Der Chef der Armee hält fest, dass der Kauf von Taschenmunition keine Option ist. Im Herbst 2007 beauftragte das Parlament den Bundesrat, die Taschenmunition zurückzuziehen. Die Armee setzt den politischen Auftrag bis Ende 2009 um, wie das VBS heute in einer Medienmitteilung festhält. Bis Ende Mai 2008 hat die Armee rund 95'000 von 257'000 Dosen Taschenmunition zurückgezogen.
Dabei wurden gegen 950 Fälle erfasst, in welchen Armeeangehörige die Taschenmunition aus diversen Gründen nicht mehr besassen und sie demzufolge bezahlen mussten. Dies entspricht einem Prozent der bis jetzt zurückgegebenen Taschenmunition.
Inzwischen haben sich einzelne Armeeangehörige mit Hinweisen gemeldet, wonach ihnen im Militärdienst angeboten worden sei, Taschenmunition käuflich zu erwerben. Die Armee geht diesen Hinweisen nach. In einem Fall wurde eine militärgerichtliche Untersuchung durch den Truppenkommandanten eingeleitet.
Für die Taschenmunition bestehe eine Rückgabepflicht, betont das VBS. Der Kauf der Taschenmunition anstelle der Rückgabe sei keine Option. Jeder Armeeangehörige sei für den Verlust der Taschenmunition haftbar und habe dafür aufzukommen. Der Chef des Führungsstabes der Armee wird in den nächsten Tagen die Truppenkommandanten mit einem Befehl nochmals auf diese Bestimmungen aufmerksam machen.
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