Einbürgerungen hartnäckig abgelehnt

05. Juni 2008, 09:55

Die St. Galler Gemeinde Rheineck hat mehrere Einbürgerungswillige zum zweiten Mal abgewiesen – ohne Begründung. Nun pfeift der Kanton die Gemeinde zurück.

Die Gemeinde muss der Bürgerversammlung sieben abgelehnte Einbürgerungsentscheide ein drittes Mal vorlegen, wie die Staatskanzlei mitteilt.

Der Fall Rheineck geht auf den März 2005 zurück. Die Bürgerversammlung lehnte damals zwölf von vierzehn Einbürgerungsgesuchen wegen «mangelnder Integration und Beteiligung am Städtlileben» ab. Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hiess darauf jedoch Beschwerden gegen den Entscheid gut.

Am 19. März 2007 wies die Bürgerversammlung mit einer Ausnahme die Gesuche erneut ab. Beim angenommenen Gesuch handelte es sich aber um einen neuen Einbürgerungskandidaten. Auf Grund von Beschwerden der Betroffenen oder von Stimmberechtigten musste sich das Departement des Innern in acht Fällen noch einmal mit den negativen Beschlüssen aus Rheineck befassen. Es folgte nur in einem Fall dem Beschluss der Bürgerversammlung, wo die Ablehnung auf Grund eines sechs Jahre zurückliegenden klar negativen Vorkommnisses in der Schule als ausreichend begründet anerkannt wurde.

Wegen Glaubens nicht eingebürgert

In sieben Fällen hob der Kanton die negativen Einbürgerungsentscheide hingegen wegen mangelhafter Begründung auf und wies sie zur Neubeurteilung an die Gemeinde zurück. So ist unter den betroffenen Fällen ein Muslim, der wegen seines Glaubens nicht eingebürgert wurde. In einem weiteren Fall wurden mangelnde Sprachkenntnisse von Familienmitgliedern geltend gemacht, die gar nicht in das Gesuch einbezogen waren. In wieder anderen Fällen wurde das Gesuch an der Versammlung diskussionslos abgewiesen, womit es an der Begründung fehlte.

In Rheineck, das resistent gegen Einbürgerungen scheint, wurde die SVP-Einbürgerungsinitiative übrigens deutlich angenommen: Mit 472 «Ja» gegen 297 «Nein».

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