Mädchenbeschneidung erstmals bestraft
11. Juni 2008, 21:55 Von Christina LeutwylerEine Somalierin ist zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Dies unter anderem, weil sie zuliess, dass ihre junge Halbschwester im Heimatland beschnitten wurde.
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Es ist eine Geschichte von Flucht und dem Zusammenprall zweier Kulturen, die sich hinter dem ersten Schweizer Urteil im Zusammenhang mit einer Mädchenbeschneidung verbirgt. Die Somalierin, die jetzt im Kanton Freiburg zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden ist, kam als Asyl Suchende in die Schweiz. Kurze Zeit später holte sie ihre damals 7-jährige Halbschwester aus einem kenyanischen Flüchtlingscamp nach. Dabei gab sie das 30 Jahre jüngere Mädchen, das ihr wegen des Bürgerkriegs in Somalia anvertraut worden war, als ihre eigene Tochter aus.
Die Frau versuchte, das Mädchen nach strengen Grundsätzen zu erziehen. Doch es blieb nach der Schule gerne bei Kameraden, kam zu spät nach Hause und schwänzte zuweilen den Korankurs, wie die Freiburger Untersuchungsrichterin Yvonne Gendre in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. Als die Somalierin mit der Erziehung nicht mehr zurecht kam, flog sie mit der inzwischen 13-jährigen Halbschwester zurück nach Ostafrika.
«Musste auf ein Stück Holz beissen»
Ein Vertrauensmann brachte das Mädchen zur leiblichen Mutter, die als Nomadin in Somalia lebt. Mit ihr verbrachte es einige Monaten unter härtesten Bedingungen in einer Hütte aus Ästen und getrocknetem Gras. Aus «Gründen der Zugehörigkeit und der Loyalität» musste es eine Beschneidung akzeptieren, bei der die Klitoris herausgeschnitten wurde. Das Mädchen beschrieb die Umstände laut Untersuchungsrichterin wie folgt:
«Eine Dame kam. Wir waren drei Mädchen. Wir gingen unter einen Baum. Die Dame hatte ein rechteckiges Messer mit zwei scharfen Kanten. Es gab keine Narkose. Ich musste auf ein Stück Holz beissen, um nicht zu schreien. Während 7 Tagen hatte ich die Beine zusammengebunden. Man durfte nicht im Sitzen pinkeln, bis die Wunde geheilt war. Ich erinnere mich, dass es brannte.»
Nachdem das Mädchen mehrere Jahre lang bei einer anderen Verwandten gelebt hatte, flüchtete es erneut nach Kenya. Von dort gelang es ihm, über Internet mit einer früheren Lehrerin Kontakt aufzunehmen, die eine Hilfsorganisation einschaltete. Diese brachte die Jugendliche 2006 im Einverständnis mit der Halbschwester in die Schweiz zurück.
Der Jugenddienst machte die Freiburger Justiz auf den Fall aufmerksam. Obwohl die Jugendliche zu Beginn nicht gegen ihre Halbschwester aussagen wollte, ermittelte die Untersuchungsrichterin. Sie kam in ihrem noch nicht rechtskräftigen Strafbefehl zu folgendem Schluss: Die inzwischen 50-jährige Somalierin hat ihre Fürsorge- und Erziehungspflicht verletzt, als sie das Mädchen 2001 in das von Bürgerkrieg und Dürre geplagte Land zurückschickte. Die Frau habe auch gewusst, dass Beschneidungen in Somalia verbreitet und in ihrer eigenen Familie gebräuchlich seien. Die Flüchtlingsfrau, die selber beschnitten wurde, habe um das «sehr grosse Risiko» gewusst, dass auch die junge Halbschwester davon betroffen würde.
Neuer Straftatbestand in Arbeit
Bei Vorgehen der Untersuchungsrichterin fällt auf, das sie sich auf die Verletzung der Fürsorgepflicht beruft, um die Beschneidung zu ahnden. Experten gehen davon aus, dass Mädchenbeschneidungen als schwere Körperverletzung zu betrachten und entsprechend zu bestrafen sind. Dieser Straftatbestand greife in diesem Fall aber nicht, da Beschneidungen in Somalia nicht strafbar seien, hält die Untersuchungsrichterin fest.
«Das ist genau der Grund, weshalb es meine Parlamentarische Initiative braucht», erklärt die Genfer SP-Nationalrätin Maria Roth-Bernasconi. Sie schlägt vor, einen neuen Straftatbestand zu schaffen: Wer in der Schweiz lebt und Frauen sexuell verstümmelt oder dazu auffordert, soll bestraft werden – dies auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde. Die Rechtskommissionen von National- und Ständerat unterstützen grundsätzlich das Anliegen. Eine Subkommission unter Leitung der Zürcher SP-Nationalrätin Anita Thanei arbeitet jetzt einen konkreten Vorschlag aus. «Mir geht es vor allem um Vorbeugung», betont Roth-Bernasconi. Sie verspricht sich von einem neuen Straftatbestand eine erzieherische Wirkung, vor allem bei den Migrantinnen und Migranten.
Ausbildung von Vermittlern angeregt
Mädchenbeschneidungen sind von alters her in zahlreichen Ländern Afrikas und des Mittleren Ostens verbreitet. Sie werden von Angehörigen verschiedener Religionen praktiziert. Migrantinnen und Migranten fühlen sich teilweise diesen Bräuchen verpflichtet. Um ihnen die negativen gesundheitlichen Folgen der Mädchenbeschneidungen und die rechtlichen Konsequenzen zu erklären, sollten Vermittlerinnen aus diesen Gemeinschaften ausgebildet werden, forderte ebenfalls am Mittwoch eine Freiburger Arbeitsgruppe. Die Botschaft habe viel mehr Wirkung, wenn sie von Landsleuten statt von Aussenstehenden vermittelt werde.
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