Risiken von Gentech-Anbau kaum abschätzbar
17. Juni 2008, 13:44Wer in der Schweiz dereinst gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen will, muss nachweisen, dass sie der Umwelt nicht schaden. Der Bund soll den Anbau überwachen eine schwierige Aufgabe, wie neue Forschungsresultate zeigen.
Im Rahmen eines Forschungsprogramms des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) haben Wissenschafter in acht Projektgruppen Auswirkungen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf die Umwelt untersucht. Zugleich befassten sie sich mit der Frage, wie solche Auswirkungen überhaupt zu erfassen sind.
Die Resultate wurden heute in Bern vorgestellt. Auf den ersten Blick scheinen sie beruhigend: Die Forscher konnten keine negativen Auswirkungen von GVO auf Wildbienen, Würmer, Schnecken oder Fliegenlarven feststellen.
Spätfolgen noch unbekannt
Die Erkenntnisse einer weiteren Forschergruppe relativeren diese Resultate allerdings. Sie halten fest, ein möglicher «Umweltschaden» sei kaum zu beurteilen. Um Veränderungen aufzuzeigen, müssten geeignete Indikatoren bestehen. Dies sei aber schwierig, weil die meisten biologischen Indikatoren äusserst variabel seien und manche Auswirkungen erst nach sehr langer Zeit sichtbar würden.
Ausserdem sei es bei der Vielzahl von Umweltfaktoren unmöglich, einen Effekt eindeutig auf gentechnisch veränderte Pflanzen zurückzuführen, führen die Forscher ins Feld. Auch ein Umweltmonitoring, wie es das Gentechnikgesetz vorsieht, sei mit hohem Aufwand verbunden und liefere unter Umständen dennoch keine soliden Daten für Entscheide, was das Abschätzen der Risiken weiter erschwere.
Schwierige Risikokalkulation
Im Gentechnikgesetz seien die Risikogrenzwerte unterbestimmt, schreibt Klaus Peter Rippe, Präsident der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, in seinem Bericht. Es sei nicht klar, was gemeint sei, wenn gesagt werde, Freisetzungsversuche seien zulässig, sofern bestimmte Konsequenzen «nicht zu erwarten» seien. Es müsse ein konkreter Schwellenwert definiert werden, fordert der Wissenschafter. Eine reine Kosten-Nutzen-Analyse greife zu kurz.
Moratorium bis 2010
Die gesetzliche Situation sieht vor, dass bis 2010 in der Schweiz keine gentechnisch veränderten Pflanzen landwirtschaftlich angebaut werden dürfen. Bewilligt werden Freisetzungen zu Forschungszwecken. Dies hat das Stimmvolk mit seinem Moratorium beschlossen. Nach 2010 ist der Anbau möglich, wenn die Behörden die Zulassung erteilen.
Um die Zulassung zu erhalten, muss ein Saatguthersteller nachweisen, dass seine Pflanze die Umwelt nicht schädigt und einen agronomischen Nutzen erbringt. Ziel des Bafu-Forschungsprogramms war es, die wissenschaftlichen Grundlagen für den Vollzug des Gesetzes zu bieten.
Der Bundesrat hat Ende 2005 ein weiteres Forschungsprogramm über Nutzen und Risiken gentechnisch veränderter Pflanzen ins Leben gerufen, das voraussichtlich erst im Sommer 2011 abgeschlossen wird. Der Bundesrat will deshalb das Moratorium um drei Jahre verlängern. National- und Ständerat müssen darüber noch befinden.
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