Schweiz

Rechtskommission will keine Lauschangriffe

20. Juni 2008, 16:44

Der Einsatz von Wanzen und die Überwachung von Post, Telefon, Mail und Computer zur Terrorismusbekämpfung sollen überdacht werden.

Die Rechtskommission (RK) des Nationalrates will das Gesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) zurückweisen. Der Entwurf sieht vor, «besondere Mittel» der Informationsbeschaffung einzusetzen, um Gefährdungen durch Terrorismus, verbotenen politischen und militärischen Nachrichtendienst sowie durch verbotenen Handel mit Proliferationsgütern frühzeitig zu erkennen.

Mit 16 zu 9 Stimmen sprach sich die RK dafür aus, die BWIS-Revision an den Bundesrat zurückzuweisen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Sie ist der Meinung, dass das Strafrecht genügend Handhabe für Ermittlungen bietet und dass die Privatsphäre «nicht zu sehr» beeinträchtigt werden sollte.

Die RK will den Bundesrat beauftragen, die Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit zu konkretisieren, eng zu umschreiben und die Zusammenarbeit der Polizeiorgane des Bundes mit den kantonalen Behörden ausländischen Stellen zu präzisieren und die Aufsicht des Bundes wirksamer auszugestalten.

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