Basler Politiker im Visier des Staatsschutzes
24. Juni 2008, 22:27 Von Christina LeutwylerDer Inlandnachrichtendienst hat Basler Grossräte türkischer Herkunft fichiert. Wie es dazu kam, versucht jetzt die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments herauszufinden.
Das links-grüne Basel ist empört. Es sei ein Skandal und ein «schwerer Rückfall in alte Methoden des Fichenstaats», dass demokratisch gewählte Grossrätinnen und Grossräte vom Staatsschutz beobachtet würden. Das hielten die SP und das Grüne Bündnis am Dienstag in einer gemeinsamen Erklärung fest. Am Vortag hatte die Geschäftsprüfungskommission des Basler Grossen Rates publik gemacht, der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) in Bern habe Informationen über sechs ursprünglich aus der Türkei stammende Mitglieder des Grossen Rats bearbeitet. Auslöser seien türkische Medienberichte über die Grossratswahl vom Herbst 2004 gewesen. Den Verdacht der Staatsschützer habe insbesondere ein Beitrag in einem der Arbeiterpartei Kurdistans PKK nahe stehenden Medium geweckt.
Über ihre Wahl hätten damals zahlreiche Zeitungen in verschiedenen Ländern geschrieben, erinnern sich Sibel Arslan (Grünes Bündnis) und Mustafa Atici (SP). Dass die Artikel Anlass für eine Fichierung gewesen sein sollen, finden sie einerseits zum Lachen, anderseits aber auch unangenehm. «Wir tun sehr viel für die Schweiz in Sachen Integration, und als Dankeschön werden wir fichiert», sagt auch Gülsen Oeztürk, Sozialarbeiterin und SP-Grossrätin. Noch keinen Kommentar abgeben will Hasan Kanber. «Wir wissen noch nicht, was effektiv gesammelt wurde. Ich möchte abwarten, welche Antwort auf unser Einsichtsbegehren kommt», sagt der SP-Grossrat, der überhaupt keinen Grund sieht, weshalb sich der Staatsschutz für ihn interessieren könnte.
Datenschützer darf nichts sagen
Genaue Auskunft dürfen die Politiker vom Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür allerdings nicht erwarten. Sie können ihn zwar auffordern nachzuprüfen, ob sie in der Staatsschutz-Datenbank des Bundes verzeichnet sind. Das wird Thür auch tun. Doch er darf von Gesetzes wegen immer nur die gleichlautende Standardantwort geben: dass nämlich entweder über die Gesuchsteller keine Daten unrechtmässig bearbeitet würden oder dass er bei Vorliegen allfälliger Fehler deren Behebung empfohlen habe.
Diese Regelung überzeugt den Datenschützer selber nicht. «Das Hauptproblem liegt darin, dass wir nach Einsicht die Gesuchsteller nicht informieren dürfen und damit auch die Richtigkeit von Einträgen nicht überprüfen können», hält Thür fest. Er würde es deshalb vorziehen, wenn den Gesuchstellern im Normalfall direkt Einsicht gewährt würde.
Staatsschutzkontrolleure am Werk
Mehr wird möglicherweise die Geschäftsprüfungsdelegation des National- und Ständerats (GPDel) sagen können, welche die Geheimbereiche beim Bund kontrolliert. Ihr Präsident, der Freiburger CSP-Nationalrat Hugo Fasel, war am Dienstag nicht zu erreichen. Aus Stellungnahmen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Bundesamtes für Polizei geht jedoch hervor, dass die GPDel entsprechende Abklärungen aufgenommen hat.
Eine zentrale Frage ist, ob der DAP tatsächlich Politiker auf Grund ihrer Herkunft fichiert hat. Denn das Staatsschutzgesetz sagt klar, dass die Sicherheitsbehörden «Informationen über die politische Betätigung» nicht bearbeiten dürfen – ausser diese diene als Deckmantel für gewalttätigen Extremismus, Terrorismus oder Nachrichtendienst.
Der Basler SP-Grossrat und GPK-Präsident Jan Goepfert ist sich sicher: Der DAP habe in einem kurzen Schreiben an den Basler Datenschutzbeauftragten bestätigt, Daten über sechs Mitglieder des Grossen Rates bearbeitet zu haben. Dazu könne das Bundesamt für Polizei, zu dem der DAP gehört, wegen der laufenden Abklärungen der Geschäftsprüfungsdelegation nicht Stellung nehmen, teilte dessen Sprecherin Danièle Bersier mit. Auch das EJPD wartet laut Departementssprecher Sascha Hardegger auf die Ergebnisse dieser Abklärungen. Erst dann wird es beurteilen, «ob und welche Massnahmen zu treffen sind».




























