Schweiz

Wie der Staatsschutz heute Daten sammelt

26. Juni 2008, 19:07 – Von Christina Leutwyler

Eigentliche Fichen gibt es laut den Staatsschützern nicht mehr - dafür detaillierte Datenbanken. Wer darin verzeichnet ist, hat kein Recht auf Einblick. So bleiben Fehler unentdeckt.

Sie stammen alle sechs aus der Türkei und wurden auf den Listen der SP sowie des Grünen Bündnisses in den Basler Grossen Rat gewählt. Seit einer Woche wissen sie, dass sich der Schweizer Staatsschutz für sie interessiert. Der Dienst für Analyse und Prävention (DAP) hat Daten bearbeitet über Sibel Arslan, Mustafa Atici, Talha Ugur Camlibel, Hasan Kanber, Gülsen Oeztürk und Mehmet Turan.

Was die «Datenbearbeitung» in diesem Fall genau bedeutet, ist unklar. Der DAP sagt dazu nichts. Vielleicht haben die Staatsschützer verzeichnet, dass eine der Arbeiterpartei Kurdistans PKK nahe stehende Zeitung über die Wahl der Grossräte berichtet hat. Vielleicht haben sie mehr Informationen gesammelt - und vielleicht auch wieder gelöscht, weil sie für den Staatsschutz unerheblich sind. Das alles kann mit einer «Datenbearbeitung» gemeint sein.

Die sechs Grossräte wollen nun wissen, was der DAP über sie gespeichert hat. Sie müssen sich dazu an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür wenden. Denn im Fall des Staatsschutzinformationssystems Isis gibt es nur ein indirektes Auskunftsrecht. Wie sie das Gesuch formulieren können, zeigt ein Musterbrief auf der Internet-Website des Datenschutzbeauftragten*. Einer seiner Mitarbeiter wird dann beim DAP vorsprechen und im Isis nach den sechs Grossräten suchen lassen.

«Es gibt keine Fichen mehr»

Karteikarten zu Personen, wie sie Ende der 80er Jahre zu Hunderttausenden ans Licht kamen, führt der DAP nach eigenen Angaben keine mehr - auch nicht in elektronischer Form. «Es gibt keine Fichen mehr», schreibt Danièle Bersier, Sprecherin des Bundesamtes für Polizei, zu dem der DAP gehört. Derartige Fichen sind auch gar nicht mehr nötig, seit moderne Suchprogramme eine Datenbank in kürzester Zeit nach allen Informationen über eine bestimmte Person durchforsten können. «Isis enthält Datenobjekte verschiedener Kategorien wie Namen, Aliasnamen, Orte, Ereignisse, Organisationen, die meldungsbezogen miteinander verknüpft sind», erläutert Bersier.

Sollte der Datenschutzbeauftragte bei der Suchabfrage im Isis auf Informationen stossen, die von Gesetzes wegen nicht gesammelt werden dürfen - zum Beispiel über die Teilnahme an einer friedlichen Demonstration -, würde er dem DAP empfehlen, diese zu löschen. Ob jemand verzeichnet ist, darf er aber den Betroffenen in aller Regel nicht bekanntgeben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn sonst jemandem ein nicht wieder gut zu machender Schaden entsteht. Normalerweise muss Thür den jährlich 50 bis 100 Gesuchstellern aber von Gesetzes wegen eine immer gleich lautende, nichtssagende Antwort geben: dass nämlich entweder keine Daten unrechtmässig bearbeitet werden oder dass er beim Vorliegen allfälliger Fehler deren Korrektur empfohlen hat.

Bloss: Dieses System garantiert nicht, dass Falschinformationen über einen Fichierten entdeckt und korrigiert werden. Thür setzt sich deshalb dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger direkt beim Bundesamt für Polizei Auskunft verlangen können. Auch die Rechtskommission des Nationalrats will das Auskunftsrecht in Sachen Staatsschutz überprüft haben, wie Kommissionspräsidentin Gabi Huber (FDP, Uri) bestätigt. Die Kommission hat, wenige Tage bevor in Basel die Fichierung der Grossräte bekannt wurde, über die Revision des Staatsschutzgesetzes beraten. Sie schlägt dem Plenum vor, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser das Gesetz grundlegend überarbeite. Ein Thema seien dabei auch die Auskunftspflichten der Sicherheitsbehörden, sagt Huber.

99'500 in der Janus-Polizeidatenbank

Das indirekte Auskunftsrecht «ist unhaltbar», findet die Baselbieter SP-Nationalrätin Susanne Leutenegger Oberholzer. Das fanden vor einem halben Jahr auch 56 weitere Nationalräte aus dem links-grünen Lager, als es ums Auskunftsrecht über die Polizeidatenbank Janus ging. Sie unterlagen aber einer fast doppelt so grossen bürgerlichen Mehrheit, die bei der Beratung des Gesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes am indirekten Auskunftsrecht festhielt. Das Hauptargument der Bürgerlichen: Ein Verdächtiger könnte mit einer Anfrage herausfinden, ob ihm die Bundespolizei auf den Fersen sei, wenn diese die Auskunft aufschiebe oder ganz verweigere.

Janus ist das Informationssystem der Bundeskriminalpolizei, die gegen organisierte Kriminalität, Terrorismus und schwere Wirtschaftsdelikte vorgeht. Wie der damalige Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher im Parlament bekanntgab, sind in Janus 99'500 Personen verzeichnet - 16'300 Schweizer und 83'200 Ausländer. Auf die Frage, wie viele es im Staatsschutzsystem Isis sind, gab er «keine Auskunft».

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