Schweiz

Der «Kuscheljustiz» einen Riegel schieben

10. Juli 2008, 11:14

Das seit 2007 geltende neue Sanktionssystem im Strafrecht verhätschelt die Täter, behauptet die SVP. Sie will zum alten Recht mit Gefängnisstrafen und Bussen zurückkehren.

Das revidierte Strafgesetzbuch zeugt von «Gutmenschenromantik»: SVP-Präsident Toni Brunner, hier zusammen mit SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler.
Keystone Das revidierte Strafgesetzbuch zeugt von «Gutmenschenromantik»: SVP-Präsident Toni Brunner, hier zusammen mit SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler.

Das revidierte Strafgesetzbuch zeuge von «Gutmenschenromantik», sagte SVP-Präsident Toni Brunner heute vor den Medien in Bern. Die «linke Kuscheljustiz» trage heute Samthandschuhe, so dass die Verbrecher gar nicht spürten, wenn sie angefasst würden. Die Opfer seien zu Tätern gemacht worden.

Mit parlamentarischen Vorstössen verlangt die SVP, bedingte und unbedingte Freiheitsstrafen unter sechs Monaten wieder einzuführen. Gemeinnützige Arbeit müsse immer unbedingt ausgesprochen und auch ohne Einwilligung des Täters verhängt werden. Die Landesverweisung von straffälligen Ausländern sei wieder einzuführen.

Abschreckende Strafen

Sanktionen müsse ein strafender und abschreckender Charakter zukommen, meint die SVP. Wenn das Strafgesetz wieder eine präventive Wirkung entfalten würde, müssten auch keine neuen Gefängnisse gebaut werden. Nur mit Strafandrohungen für Kriminelle werde der Schutz der Bürgerinnen und Bürger hergestellt.

Die Abschaffung der kurzen Freiheitsstrafen und die Einführung von nach Tagessätzen bemessenen Geldstrafen hätten dazu geführt, dass zahlreiche Kriminelle für ihre Delikte keine wirkliche Strafe erhielten, sagte die Berner Nationalrätin und Polizistin Andrea Geissbühler.

Wenn ein Polizist bei einer unbewilligten Kundgebung einem potenziellen Randalierer gegenüberstehe, sei es nicht die Achtung und der Respekt vor der Uniform, sondern allein die Angst vor der drohenden Strafe, sagte Geissbühler. Ohne harte Sanktionen werde das Strafgesetz zum toten Buchstaben.

Fehlleistung korrigieren

Mit der Revision des Strafrechts habe das Parlament eine «krasse Fehlleistung» begangen, sagte der Aargauer Nationalrat Luzi Stamm. Diese Fehler könnten korrigiert werden, indem man zum alten Recht zurückkehre. Die Schweiz müsse den Ruf zurückgewinnen, ein Land zu sein, wo die öffentliche Sicherheit weltweit beispielhaft sei.

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