Schweizer Diplomat der Kindsentführung beschuldigt
07. August 2008, 18:13Die kenianische Polizei ermittelt gegen einen Schweizer Uno-Diplomaten und seine Ehefrau wegen Kindsentführung.
Gegen den Schweizer Diplomaten und seine Frau, eine ehemalige ugandische Schönheitskönigin, wird wegen Entführung, Kinderhandels und Meineids ermittelt. Die Polizei in Nairobi reagiert mit ihren Untersuchungen auf eine Anzeige der vom Kinderhilfswerk Unicef gegründeten Organisation «Children Legal Action Network», welche der jungen Mutter mit rechtlicher Hilfe zur Seite steht.
Gemäss der Anzeige hat das Paar ein Kleinkind gestohlen und Dokumente gefälscht, um zu verhindern, dass die Mutter ihren Sohn zurückerhält. Der Schweizer, der als Uno-Mitarbeiter diplomatischen Status geniesst, wollte sich nicht zu den Vorwürfen äussern. Sein Rechtsanwalt, sagte, dass die Mutter dem Paar ihr Kleinkind freiwillig übergeben habe.
Kind verschwunden
Gemäss Aussagen der jungen, alleinerziehenden Mutter hatte sich das Paar kurz nach der Geburt ihres Kindes mit ihr angefreundet. Sie habe als Kleiderhändlerin gearbeitet, als sie die ugandische Ehefrau getroffen habe. «Sie war sehr nett zu mir, hat dem Kind Kleider gekauft und mir Geld für Essen gegeben», sagte die 25-Jährige. Danach sei ihr vom Ehepaar angeboten worden, bei diesem zu wohnen. Wenige Monate später seien sie und ihr Sohn auch zu einer Reise in die Schweiz eingeladen worden. Um ein Visum zu erhalten, habe sie sich daher in ihr Heimatland Uganda begeben. Als sie danach zurückgekommen sei, seien das Paar und ihr Kind fort gewesen.
Auf einem Polizeiposten habe der Diplomat dann versprochen, das Kind zurückzubringen. Stattdessen legte er gemäss Polizisten und der Mutter eine Erklärung vor, gemäss der sie das Kind weggegeben habe. Auf dem Dokument sei selbst der Name falsch geschrieben worden.
Die 25-Jährige deponierte in der Folge eine Zivilklage, worauf sich das Paar auf diplomatische Immunität berief. Diese wurde von einem Gericht verneint. Das Paar wurde zur Rückgabe des Kindes aufgerufen und es wurde ein Haftbefehl erlassen. Wenige Wochen später präsentierte der Rechtsvertreter des Schweizers und seiner Ehefrau aber ein ugandisches Vormundschaftspapier, wonach die Mutter auf ihr Kind verzichtet hat. Dieses sei aber falsch, da sie sich zum Zeitpunkt der Unterschrift - drei Wochen vor der Zivilklage - gemäss ihren Reisedokumenten nicht in Uganda aufgehalten habe, sagte die Frau. Der Richter verneinte die Zuständigkeit des Gerichts und verwies die Mutter mit ihrer Zivilklage an die ugandische Justiz.
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