Schweiz

«Die Botschaft zur Prävention von HIV bleibt dieselbe»

30. Januar 2008, 21:46

Die neuen medizinischen Befunde ändern nichts an den allgemeinen Regeln zur Prävention, sagt Pietro Vernazza.

Mit Pietro Vernazza sprach Andrea Fischer

Was muss man aus Ihrem Befund schliessen? Dass eine bestimmte Gruppe von HIV-Positiven unter bestimmten Bedingungen nicht ansteckend ist, alle anderen schon?

Nein, das heisst es nicht. Wir sagen nicht, die anderen sind ansteckend. Wir sagen lediglich, einige sind nicht ansteckend. Es fragt sich nun, was das für Konsequenzen hat. Und die Antwort ist: Es hat nur Konsequenzen für die festen, HIV-negativen Sexualpartner. Nur für diese bringt es eine Änderung in der Prävention. Die müssen selber entscheiden, ob sie auf Schutzmassnahmen beim Sexualverkehr verzichten wollen oder nicht.

Und wie wollen Sie das einer breiten Bevölkerungsschicht kommunizieren?

Die Präventionsbotschaft für die breite Bevölkerung bleibt dieselbe. Die Safer-Sex-Regeln gelten weiterhin. Wie gesagt: Änderungen bringt es höchstens für die festen HIV-negativen Partner von Infizierten. Deshalb wenden wir uns gezielt an die Ärzte, damit sie die betroffenen Partnerinnen und Partner entsprechend informieren können.

Nun kämpfen Präventionsfachleute seit Jahren dagegen, dass HIV verharmlost und die Prävention vernachlässigt wird. Riskieren Sie nicht, die Krankheit zu verharmlosen, wenn Sie sagen, manche Personen sind nicht ansteckend?

Wenn man eine richtige Information richtig kommuniziert, dann macht man keinen Fehler. Problematisch ist vielmehr, wenn wir falsche Informationen verbreiten – also wenn wir so tun, wie wenn es ansteckend wäre, obwohl es das gar nicht ist. Wenn die Betroffenen das herausfinden, dann verlieren wir die Kontrolle darüber. Und viele der Betroffenen wissen inzwischen sehr wohl Bescheid. Es ist besser, sich auf eine bestimmte Kommunikation zu einigen und klar zu machen, was, wann und wo gilt.

Was bedeutet Ihr Befund für die Rechtsprechung? Wer heute als HIV-Positiver ungeschützt Geschlechtsverkehr hat, riskiert eine Strafe wegen Verbreitung einer gefährlichen Infektionskrankheit.

Die Justiz muss die medizinischen Fakten unbedingt berücksichtigen. Wenn jemand nicht ansteckend ist, dann kann er nicht wegen versuchter Ansteckung verurteilt werden, wie das bislang der Fall war. Das ist mit ein Grund, warum wir mit unseren Erkenntnissen an die Öffentlichkeit gehen - damit das diskutiert wird.

Pietro Vernazza ist Infektiologe und Präsident der Eidgenössischen Kommission für Aidsfragen.

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