Wirtschaft
Fluglärmkosten: Kanton spielt Bank
17. März 2006, 06:51Flughafen und Kanton haben ein heikles Problem gelöst. Der Kanton springt ein, wenn die Fluglärmforderungen der Hausbesitzer 1,1 Milliarden Franken übersteigen.
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Kloten/Zürich. - 15 000 Forderungen von Hausbesitzern sind beim Kanton Zürich und bei der Flughafenbetreiberin Unique eingegangen. Sie versuchen, Minderwerte ihrer Liegenschaften wegen des Fluglärms geltend zu machen. Der Flughafen rechnet mit Kosten von 0,8 bis 1,2 Milliarden Franken. Dazu kommen Kosten von 200 bis 300 Millionen für Schallschutzmassnahmen. Seit das Bundesgericht eine Verjährung verneint hat, stellen diese Forderungen ein Bilanzrisiko für den Flughafen dar. Bis das Bundesgericht erste Entscheide fällt, sind diese Kosten allerdings nur Schätzungen. Fluglärmgegner werfen denn auch mit weit höheren Zahlen um sich.
Der Flughafen muss diese Rückstellungen bilanzieren, die Angst vor einem ungünstigen Urteil aus Lausanne sitzt ihm schon lange im Nacken. «Wir können es uns keinesfalls leisten, dass der Flughafen in Konkurs geht», sagte Volkswirtschaftsdirektorin Rita Fuhrer gestern an einer Medienkonferenz des Regierungsrats. Deshalb haben der Kanton Zürich als Hauptaktionär (45%) und Unique «in langen und zähen Verhandlungen» eine Vereinbarung abgeschlossen, die eine «Win-win-Situation» darstelle. Die wichtigsten Punkte:
Unique muss in der Lage sein, Fluglärmkosten bis 1,1 Milliarden Franken selber zu tragen.
Wenn dieser Schwellenwert überschritten wird, springt der Kanton Zürich als Bank ein. Er finanziert vorübergehend Entschädigungen, die von vor Juni 2001 stammen. Er erhält für dieses Geld aber marktübliche Zinsen. Der Kanton bekommt Gelder aus dem Fluglärmfonds, bis Unique ihre Schulden beglichen hat.
Unique vergrössert ihr Eigenkapital und beantragt der Generalversammlung vom 11. April eine Kapitalerhöhung um 300 Millionen Franken. Ein Darlehen des Kantons Zürich von 300 Millionen Franken wird vorzeitig zurückbezahlt.
Der Kanton reduziert seinen Aktienkapitalanteil von heute 45,4% auf das gesetzliche Minimum von 33,3%. Statt rund 560 Millionen hat der Kanton dann nur noch rund 500 Millionen Franken investiert.
Um bei grossen Lärmzahlungen eine mögliche Finanzierungslücke überbrücken zu können, beschafft sich Unique eine nur für diesen Zweck reservierte Kreditlimite von 200 Millionen Franken. Diese läuft bis ins Jahr 2015. Bis dann sollten alle Entschädigungsfälle abgeschlossen sein.
Jeder Flugpassagier in Kloten bezahlt weiterhin einen «Fünfliber» in den Lärmfonds. Dieser enthielt Ende des letzten Jahres 161 Millionen Franken; er wächst um rund 50 Millionen pro Jahr. Das Geld ist allerdings im Moment investiert und nicht liquid. Mit einer Obligationenanleihe über 150 Millionen Franken wird der Fonds verflüssigt. Fortan darf er nur noch für Ausgaben in direktem Zusammenhang mit dem Fluglärm angezapft werden. Bisher wurden aus dem Fonds auch Gerichtskosten in Entschädigungsprozessen oder gar Parteigutachten finanziert, was bei Fluglärmgegnern für böses Blut sorgte. Wenn nötig, kann die Lärmgebühr pro Passagier von fünf auf zehn Franken erhöht werden.
In einem 100-seitigen Vertrag wurden auch Restanzen aus der Verselbstständigung des Flughafens geregelt (Kosten für Altlasten, Landabtausch etc.). Netto erhält der Kanton von Unique 280 000 Franken.
Verwaltungsratspräsident Andreas Schmid zeigte sich gestern an der von Unique einberufenen Medienkonferenz sehr erfreut über die Einigung mit dem Kanton Zürich. Die Vereinbarung gehe weit über die Fluglärmentschädigungen hinaus. Unique-Finanzchef Beat Spalinger, einer der Väter dieses Vertrags, sagte: «Für den Flughafen ist das eine super Lösung.»
Dennoch will Unique weiter darauf hinarbeiten, dass der Bund den Lärmfonds übernimmt. Andreas Schmid: «Die Übernahme des Lärmfonds durch den Bund ist eigentlich die einzige Lösung. Fluglärm ist ein nationales Problem.» Das ist auch die Meinung von Rita Fuhrer: «Genf und Basel haben die gleichen Probleme.» Sie hofft noch immer darauf, dass der Bund längerfristig doch noch einspringt. Schmid wünscht sich eine Gesamtlösung der Lärmentschädigungen für Bahn, Strasse und Luftverkehr. Die Vereinbarung mit dem Kanton Zürich sei «der Spatz in der Hand», eine Bundeslösung aber wäre «die Taube auf dem Dach».
«Ein minimes Risiko»
Gemäss Finanzdirektor Hans Hollenstein ist das Risiko dieser Vereinbarung für den Kanton «minim». Vier Fünftel der 15 000 Entschädigungsforderungen stammen aus der «alten Zeit», also vor der Privatisierung des Flughafens am 1. Juni 2001. Sie stützen sich vor allem auf die Hub- und Hunter-Strategie des Flughafens Mitte der Neunzigerjahre, als der Kanton noch selber Betreiber des Flughafens war. Im Falle eines Konkurses von Unique müsste der Kanton für diese Forderungen ohnehin aufkommen. «Ein Konkurs des Flughafens hätte für uns Schäden zur Folge, die ich mir lieber nicht ausmalen möchte.»
Für Rita Fuhrer ist die Chance, dass Unique die Fluglärmkosten selber tragen kann, nun viel grösser. «Für den Kanton ist das eine Absicherung für Risiken, die wir ohnehin tragen müssen.»
Die Vereinbarung ist bereits rechtskräftig und braucht keine Zustimmung des Stimmvolks. Allfällige Überbrückungskredite liegen in der Kompetenz der Regierung. Zur Kapitalerhöhung braucht Unique den Segen der Aktionäre.
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