Emmentaler in Zukunft geschützt

27. September 2006, 16:28

Emmentaler aus der Schweiz kann künftig mit der geschützten Ursprungsbezeichnung AOC verkauft werden. Das Bundesgericht hat die zwei Beschwerden aus Frankreich und Deutschland abgewiesen.

Wer künftig Emmentaler herstellen will, muss strikte Regeln einhalten.
Wer künftig Emmentaler herstellen will, muss strikte Regeln einhalten.
Die Richter in Lausanne hätten damit sämtliche noch hängigen Beschwerden von ausländischen Firmen und Organisationen abgelehnt und die Registrierung von Emmentaler AOC bestätigt, heisst es in einer heutigen Medienmitteilung von Emmentaler Switzerland (ES).

Der Streit begann vor sechs Jahren. Im Juni 2000 beantragte die Sortenorganisation Emmentaler Switzerland beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) für Schweizer Emmentaler die Verleihung des Labels AOC (Appellation d'origine contrôlée, Geschützte Ursprungsbezeichnung).

Bis vor's Bundesgericht
So sollte Emmentaler Käse vor Imitationen geschützt werden. Im September vor zwei Jahren hiess das BLW den Eintrag gut. Gegen diesen Entscheid gingen mehrere Beschwerden aus dem In- und Ausland ein. Jene aus der Schweiz wurden zurückgezogen oder auf dem Verhandlungsweg beigelegt.

Die beiden übrig gebliebenen Beschwerden aus Deutschland und Frankreich wurden diesen Februar von der Rekurskommission des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD) abgewiesen. Sie bezeichnete die Einsprachen aus dem Ausland als nicht zulässig.

Die ausländischen Beschwerdeführer zogen den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses wies die Beschwerde nun ab. Damit könne Emmentaler registriert werden und AOC-Schutz geniessen, schreibt ES.

Strenge Vorschriften
Der AOC-Registereintrag schützt die Tradition und die Qualität von Emmentaler Käse in der Schweiz. Käsereien, die Emmentaler herstellen, müssen sich an ein Pflichtenheft für die Herstellung halten.

Der Käse darf nur aus Rohmilch ohne Zusatzstoffe, die nicht älter als 24 Stunden ist, hergestellt werden. Der Reifeprozess muss mindestens vier Monate dauern.

Neben den Vorschriften bei der Herstellung gibt es auch Gebietsvorschriften: Es dürfen nur Käsereien in bestimmten Gebieten Emmentaler produzieren. Die rund 270 berechtigten Käsereien liegen vorwiegend in den Kantonen Bern, Luzern, Thurgau und St. Gallen.

Die AOC-Registrierung sei für die Emmentaler-Branche ein wichtiger Schritt, um im internationalen Konkurrenzumfeld bestehen zu können, schreibt ES. Der Eintrag ins schweizerische Register sei auch eine wichtige Voraussetzung, um den Schutz auf europäischer und internationaler Ebene zu erhalten.

Die Schweiz und die EU wollen noch diese Jahr über die gegenseitige Anerkennung von den geschützten AOC- Ursprungsbezeichnungen verhandeln.

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