Wirtschaft

Anzeige gegen Cablecom

27. November 2006, 12:25

Die Stiftung für Konsumentenschutz hat bei der Wettbewerbskommission Anzeige erstattet, weil Cablecom sein Abo-Fernsehen an den Kauf oder die Miete entprechender Geräte koppelt.

Mit dieser Koppelung verstosse der Kabelnetzbetreiber gegen die Konzession für Digital-TV, teilte die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) mit. Die Anzeige bei der Wettbewerbkommsssion (Weko) erfolge wegen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.

Die Konzession für Digital-TV sehe vor, dass der Vertrag über das Abonnementsfernseh-Angebot nicht vom Kauf oder der Miete einer Set-Top-Box der Cablecom abhängig gemacht werden dürfe. Cablecom kopple das Abonnement jedoch regelmässig an den Kauf oder die Miete der Box.

Bakom-Verfahren zu langsam
Beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) sei seit Frühling 2005 ein Verfahren zur Abklärung der Konzessionsverletzung hängig. Ein schneller Abschluss sei aber nicht zu erwarten, schreibt die SKS weiter.

Deshalb hat die SKS die Anzeige bei der Wettbewerbskommssion eingereicht. Die SKS sehe starke Anzeichen dafür, dass Cablecom gegen das Kartellgesetz verstosse. Cablecom verfüge über eine marktbeherrschende Stellung, argumentiert die SKS.

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