Wettbewerbshüter im Kreuzfeuer

17. März 2007, 23:48

Die Wettbewerbskommission steht wegen ihrer Publikationspraxis unter Beschuss. Sie ritze immer wieder das Gesetz.

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Von Andreas Valda

Zürcher Wirtschaftsanwälte sind in der Regel diskret. Letzte Woche machten sie indes eine gewichtige Ausnahme. An einem Seminar des Europa-Instituts der Universität Zürich griffen Marcel Meinhardt und Astrid Waser von der renommierten Kanzlei Lenz & Staehelin die Wettbewerbskommission und ihr Sekretariat scharf an. Ihr Tenor: Die Publikationspraxis der schweizerischen Wettbewerbsbehörde verstosse laufend gegen das Kartellgesetz. Die beiden Juristen gaben gleich ein paar Beispiele:

  • Vorabklärungen. Die Behörde informiert teilweise über so genannte Vorabklärungen und nennt Namen der untersuchten Firmen. «Das Kartellgesetz stellt dafür keine Rechtsgrundlage dar», sagte Meinhardt. Im Klartext: Mit jeder Publikation einer Vorabklärung, etwa im Fall Armasuisse/Transporthelikopter, verletze das Sekretariat das Gesetz.

  • Stand des Verfahrens. Das Sekretariat informiert vor Abschluss des Verfahrens über seinen Antrag an die Wettbewerbskommission, so zuletzt passiert beim Tessiner Asphaltkartell. «Das Gesetz ermächtigt die Behörde nicht zu einem solchen Schritt», so Meinhardt, der eine der beklagten Parteien vertreten hat.

  • Voreingenommenheit. Die Behörde unterstellt Unternehmen ein wettbewerbswidriges Verhalten, ohne dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Beispiel Ticketcorner. Vor Weihnachten stellte das Sekretariat seine Untersuchungen gegen das Billettvermittlungs-Unternehmen ein. Dennoch hiess es in der Mitteilung, dass Ticketcorner seine «marktbeherrschende Stellung missbraucht hatte». Und dies obwohl die Rekurskommission den Entscheid der Wettbewerbskommission vollständig aufgehoben hatte. Meinhardt dazu: «Klar rechtswidrig.» Die Wettbewerbsbehörde verstosse gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung.

    Die beiden Wirtschaftsanwälte forderten vor rund 100 Berufskollegen den anwesenden Präsidenten der Wettbewerbskommission auf, sich fortan gesetzeskonform zu verhalten. Walter Stoffel gab sich gereizt und verteidigte die Praxis. Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» wollte er keine Stellung mehr nehmen.

    «Wir informieren aktiv, offen und fair», verteidigt stattdessen Sekretariatsdirektor Rafael Corazza die bestehende Praxis. Eine Tendenz zur Vorverurteilung gebe es nicht. Er stellt indes gleich von vornherein klar: «Über Vorabklärungen werden wir auch künftig berichten.»

    Aufsichtsbeschwerde am Laufen

    Die Informationspolitik des Sekretariats ist seit Januar auch Gegenstand einer Aufsichtsbeschwerde. «Sie betrifft unsere Art von Informationspraxis», bestätigt Corazza. Wer die Klage eingereicht hat, will der Direktor nicht sagen. Dem Vernehmen nach soll sie von einer verurteilten Partei des Tessiner Asphaltkartells angestrengt worden sein. Pikant: Die Stelle, die über die Aufsichtsbeschwerde entscheidet, ist Walter Stoffel, der Präsident der Wettbewerbskommission selber.

    Den Unmut ausgelöst hatte unter anderem der Fall Fifa. Im April 2004 hatte der Vizedirektor des Sekretariats, Patrick Krauskopf, in einem Interview der «SonntagsZeitung» des Langen und Breiten ausgelegt, welche Konsequenzen der Weltfussballverband mit einer Voruntersuchung zu gewärtigen hätte. Im Oktober letzten Jahres wurde der Fall dann «sistiert». Gemäss einem Zürcher Wirtschaftsanwalt, der nicht zitiert werden will, wurde mit diesem Interview die Unschuldsvermutung «in krasser Weise verletzt». Der Vizedirektor wehrt sich: «Es wurde gegen kein Gesetz verstossen.» Die Fifa bestätigt auch, kein Verfahren gegen ihn angestrengt zu haben.

    Zürcher Wirtschaftsanwälte beobachten, dass die Wettbewerbskommission «sich wiederholt in Szene setzt - auf Kosten von Unternehmen», erklärt ein Jurist. Er kritisiert zudem, dass sich das Sekretariat neuerdings «auf Staatskosten die Pressemeldungen von einem PR-Berater umschreiben lässt». «In gewissen Fällen vor Publikationen konsultieren wir eine medienerfahrene, externe Person», bestätigt Corazza.

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