Streit um Preisempfehlungen

27. März 2007, 23:35

Preisempfehlungen stehen unter Kartellverdacht und sollen verboten werden. Der Vorschlag der Wettbewerbsbehörde stösst auf vehementen Widerstand.

Von Andreas Valda

In der Schweiz ist es weit verbreitet: Importeure und Hersteller geben «unverbindliche» Preisempfehlungen ab - und die Händler halten sich daran. Die Folge davon: Das Produkt, sei es Cailler-Schokolade oder die Bosch-Bohrmaschine, kostet fast überall gleich viel. Ein anderes Beispiel ist die kubanische Zigarre Montecristo Nr. 4. Die Generalimporteurin Intertabak gibt eine «unverbindliche Preisliste» heraus. Sie «beliefert Verkäufer nicht, die sich nicht an den Preis halten», sagt ein Akteur. Mit der Folge, dass ein 25er-Kistchen in fast allen der rund 150 Schweizer Tabakläden 210 Franken kostet.

Mit anderen Worten: Die Konkurrenz ist ausgeschaltet. Die österreichische Wettbewerbsbehörde nennt dieses «freiwillige Verhalten» ein «Empfehlungskartell» und verbietet es ausdrücklich. Die EU-Kommission verfolgt solche Kartelle. Zuletzt untersagte sie dem Autohersteller VW, seinen Händlern in Deutschland einen Listenpreis für den VW Passat anzugeben.

Jetzt will die schweizerische Wettbewerbskommission gleichziehen. Preisempfehlungen der Hersteller und Importeure, die zu uniformen Verkaufspreisen führen, sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. Diese Praxisänderung publiziert die Behörde in Form einer so genannten Bekanntmachung, die «voraussichtlich vor der Sommerpause» beschlossen werden soll, sagt Patrik Ducrey, Sprecher des Sekretariats der Wettbewerbskommission.

Bekanntmachungen sind für Unternehmen zwar nicht bindend. Sie präzisieren bloss die Praxis der Behörde. In Realität wirken sie aber stark auf das Verhalten von Unternehmen. «Anwälte raten ihren Klienten in aller Regel davon ab, Vertriebsverträge in Widerspruch zu einer Bekanntmachung auszugestalten», sagt der Anwalt einer grossen Wirtschaftskanzlei, der nicht genannt sein will.

Gegen das Vorhaben der Kommission regt sich deshalb Widerstand. «Die vorgeschlagene Bestimmung hat in einer Vernehmlassung kontroverse Reaktionen ausgelöst», bestätigt Ducrey. Es gebe auch «vehemente Gegner». Zur Opposition bekennen sich einige Wirtschaftskanzleien, aber auch Wirtschaftsverbände, darunter Economiesuisse. Der Tenor der Kritik: «Ein pauschales Verbot von Preisempfehlungen kann aus dem Kartellgesetz nicht abgeleitet werden.» Dies geht etwa aus den Vernehmlassungsantworten von Lenz & Staehelin, Homburger, Bär & Karrer, aber auch vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse hervor. Die Wettbewerbskommission solle die geplante Auslegung der Preisempfehlungen als Kartellabsprache «ersatzlos streichen».

Kampf um Verschärfung der Praxis

Ein zweiter Kernpunkt der Revision und ebenfalls umstritten ist die Beurteilung des so genannten Interbrand-Wettbewerbs. Der Begriff umschreibt die Konkurrenz zwischen Marken gleicher Kategorie. Bisher konnte der Hersteller oder Importeur eine Vertikalabrede (siehe «Stichwort») mit dem Hinweis entschuldigen, dass zwischen unterschiedlichen Marken Wettbewerb herrsche. Vom Missbrauch eines Kartells könne daher nicht die Rede sein. Am Beispiel der Montecristo-Zigarren erklärt: Zwar drängt der Importeur Intertabak seine Verkäufer zu gleichen Preisen. Die Zigarren stehen aber im Wettbewerb zu anderen wie Cohiba oder Davidoff. In einem solchen Wettbewerb sei eine Absprache legitim, sagen Verfechter dieser Interpretation.

Es ist ein alter Streit. Die Kommission will dieser Entschuldigung, es herrsche Wettbewerb zwischen Marken, aber jetzt einen Riegel vorschieben. «Die vorgeschlagene Lösung entspricht in etwa der EU-Regelung», beurteilt ein bekannter, auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt den Behördenentwurf. Er zweifelt aber, ob das Bundesgericht die Meinung teilen würde, dass die Konkurrenz unter Marken ausser Acht gelassen werden kann.

Dagegen ist Economiesuisse. «Die Regelung geht weiter als in der EU und als der Gesetzgeber wollte», sagt ihr Sprecher Thomas Pletscher, der Economiesuisse in der Wettbewerbskommission vertritt.

Eine Stellungnahme des Sekretariats zur harschen Kritik ist nicht zu haben. Doch hinter den Kulissen hat ein zähes Ringen eingesetzt, denn von der neuen Regelung dürften Tausende von Firmen betroffen sein. Der Entwurf trägt die Handschrift des Kommissions-Vizepräsidenten und emeritierten Rechtsprofessors Roger Zäch. Er selber hält sich mit einer Beurteilung zurück. Ein anderes Mitglied der Wettbewerbskommission spricht dennoch Klartext: «Sollte die neue Regelung gekippt werden, dann würde die zentrale Verschärfung des neuen Kartellgesetzes aus dem Jahr 2003 mit dem Eimer ausgeschüttet.»

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