«Im Fall Swissair ist Grobfahrlässigkeit im Spiel»
13. Juni 2007, 22:16Einst brachte er Werner K. Rey hinter Gitter. Nun hat der Berner Staatsanwalt Beat Schnell ein Buch über Wirtschaftskriminalität geschrieben.
In Ihrem Abc der Wirtschaftskriminalität landet man unvermittelt beim Urknall. Was um Himmels willen hat Astrophysik mit Wirtschaftskriminalität zu tun?
Für mich umfasst Wirtschaftskriminalität Waffenhandel und Umweltkatastrophen, die durch Raubbau der Wirtschaft verursacht werden. Der absolut verantwortungslose Umgang mit der Umwelt ist kriminell. Wenn es um Wachstum geht, werden Staaten abgegrast, bis sie am Boden sind. Dann geht man zum nächsten und macht das Gleiche. Das sehen Sie in Asien. Als Russland zusammenbrach, wuchs der Waffenhandel. Atomwaffen sind auch für Terroristen verfügbar.
Sind Sie als Staatsanwalt schon mal mit solchen Fällen in Berührung gekommen?
Nein. Das ist Stoff für internationale Organisationen. Man sollte nicht nur Kriegsverbrechen untersuchen, sondern auch menschheitsgefährdende Delikte.
Auch Topmanager in der Schweiz werden von Ihnen aufs Korn genommen. Supersaläre sind aber kein Wirtschaftsdelikt.
Haben und Nichthaben ist ein wichtiger Aspekt des wirtschaftlichen Handelns. Wenn die unteren Chargen glauben, sie hätten wie die oben auch Anrecht auf mehr, erhalten jedoch nicht mehr, so könnten sie in die Firmenkasse greifen. Habgier ist das häufigste Motiv für Wirtschaftskriminalität.
Sie haben Werner K. Rey hinter Gitter gebracht. Ihre Zürcher Kollegen tun sich erheblich schwerer mit dem Fall. Swissair. Wären Sie erfolgreicher gewesen?
Die Anklage ist sehr schwierig. Wie will man den Vorsatz im Fall Swissair nachweisen? Bei Rey war das einfacher. Er baute ein Firmengeflecht auf, um Dritte zu schädigen. Im Fall Swissair ist Grobfahrlässigkeit im Spiel, doch das reicht für eine Verurteilung nicht aus.
Müssen die Gesetze verschärft werden oder muss man Firmenzusammenbrüche als Teil der freien Wirtschaft in Kauf nehmen?
Ein Unternehmen kann scheitern, ohne dass strafrechtliche Handlungen vorhanden sind. Das ist unbestritten. Wenn Gelder verschleudert und Arbeitsplätze vernichtet werden, womöglich auch Pensionskassengelder involviert sind, fragt sich, wie weit man das strafrechtlich schützen will. Man könnte ja auch die Grobfahrlässigkeit unter Strafe stellen.
Staat und Gesellschaft gehen zu nachsichtig mit Wirtschaftskriminalität um?
Die Elite ist nicht an einer effizienten Bekämpfung interessiert. Absolut stossend ist beispielsweise die internationale Rechtshilfe. Noch jetzt muss man jahrelang warten, bis man einen Geldfluss zurückverfolgen kann. Der Angeschuldigte kann sich mit vielen Rechtsmitteln wehren. Deshalb dauern Wirtschaftsprozesse in der Regel auch so lang.
Hat denn der Fall Rey die Behörden nicht sensibilisiert?
Man hat daraus nichts gelernt. Noch heute gibt es keinen Rechtshilfevertrag mit den Bahamas.
Hat Rey mittlerweile wenigsten seine Gerichtskosten von über 4 Millionen Franken an den Kanton Bern beglichen?
Auch das ist für mich ein ärgerlicher Punkt. Mit England haben wir keinen Vertrag, um die rechtskräftigen Prozesskosten einzufordern. Dabei könnte man diesen Vertrag jederzeit ausarbeiten. Ich habe den Bund mehrmals schriftlich aufgefordert, etwas zu unternehmen. Auch der Kanton Bern wurde auf politischem Weg aktiv. Doch nichts geschah.
Sie bezeichnen in Ihrem Buch Fussballklubs als beliebte Vehikel für die Geldwäsche. Haben Sie Schweizer Klubs im Auge?
(lacht). Nein, nein, ich müsste als Berner ja an YB und den FC Thun denken. Grundsätzlich ist es egal, in welchem Land die Klubs sind. Sie eignen sich einfach gut, um schmutziges Geld zu waschen. Ich denke insbesondere an grosse Klubs, die defizitär sind, auf undurchsichtige Weise mit Sponsorengeldern finanziert werden. Dazu kommen Beraterverträge mit Spielervermittlung. All dies ist sehr geeignet für die Geldwäscherei.
Sie haben sich für den Job des Bundesanwaltes beworben. Nun ist an Ihrer Stelle der St. Galler oberste Staatsanwalt Erwin Beyeler gewählt worden. Sind Sie jetzt enttäuscht?
Ich habe ein Konzept eingereicht und klar gemacht, dass ich am Posten nur interessiert sei, wenn mein Konzept genehmigt werde.
Was steht im Konzept?
Ich plädiere für weniger, dafür besser qualifizierte Strafermittler. Ich möchte nicht einen grossen Laden führen, in dem alle das Gleiche können - oder nicht können. Ich würde das Fachwissen einkaufen und fallweise externe Kräfte beiziehen. So kann man Lohnkosten einsparen.
Externe Fachleute sind teuer. Sie müssten ja wohl auch die internen Gehälter anheben, um gute Leute zu rekrutieren.
Unbedingt. In komplexen Wirtschaftsfällen müssen die Ermittler gleich viel wissen wie die Personen, gegen die sie ermitteln. Das bedingt ein hohes Fachwissen. Damit könnten Ermittlungen viel schneller vorangetrieben werden.%perl>
Eine heisse Suppe
Eine Schwäche für Buchstabensuppe inspirierte Beat Schnell zu seinem Buch «Wirtschaftskriminalität».* Zu jedem Buchstaben dieses Titels schrieb der 54-jährige Berner Staatsanwalt eine kurze Abhandlung, worin die Ursachen der Kriminalität und die enormen Schwierigkeiten bei der Aufklärung und Ahndung thematisiert werden. «Eine Buchstabensuppe, die Sie zum Kochen bringt!», verspricht der Autor in der Unterzeile.
Für Fachkundige enthält das Buch kaum neue Erkenntnisse. Der interessierte Laie hingegen erfährt auf knappem Platz einiges. Schnell, der auf eine bald 20-jährige Berufserfahrung zurückgreifen kann, fasst den Begriff Wirtschaftskriminalität sehr weit: Waffenhandel, Umweltzerstörung, Fussballklubs als Vehikel für Geldwäscherei, Silvio Berlusconi und Abzocker in den Chefetagen sind Stichworte, die dem Autor zum Thema einfallen. Am heissesten ist Schnells Suppengericht allerdings dort, wo er seine konkreten Erfahrungen als hartnäckiger Ermittler im Fall Werner K. Rey einbringt und etwa die Gesetzeslücken im In- und Ausland ausleuchtet.
* Beat Schnell, Wirtschaftskriminalität. Edition Weblaw. 39 Franken.
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