Wirtschaft
MP3-Player werden teurer
11. Juli 2007, 21:30MP3-Player und Festplattenrecorder werden bald teurer. Verursacht wird der Aufschlag durch eine Abgabe für das Kopieren von Musik und Filmen.
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Ab dem 1. September werden digitale Videorecorder und mobile Musikplayer mit einer Leerträgervergütung belastet. Eine solche wird schon seit Jahren auf leere Tonband- und Videokassetten sowie CD- und DVD-Rohlinge erhoben. Nun hat das Bundesgericht entschieden, dass ein solche Gebühr erhoben werden darf.
Die Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten hatte im Januar 2006 entsprechende Tarife für die neuen Speichermedien festgelegt: Demnach werden für einen iPod mit 30 GB Festplatte 14.10 Franken und für einen Festplattenrecorder mit 200 GB Speicher 70 Franken an Leerträgervergütung fällig. Diese wird den Importeuren verrechnet. Wie stark die Endpreise wirklich steigen werden, ist noch offen. Doch ist es unwahrscheinlich, dass Hersteller und Importeure die ganzen Abgaben zu Lasten ihrer Margen übernehmen werden. Vielmehr werden sie diese letztlich auf die Konsumenten abwälzen.
Diese Tarife gefallen im Grunde niemandem: Den Konsumentenorganisationen waren sie zu hoch, die Gerätehersteller wollten sie generell verhindern, und den Verwertungsgesellschaften, an welche die Abgaben fliessen, fanden sie zu tief. Sie alle haben folglich beim Bundesgericht Beschwerde dagegen eingereicht; und diese sind nun sämtlich abgewiesen worden. Damit legt das Bundesgericht das bisherige Urheberrecht sehr offen aus.
Die Gerätehersteller sehen in den nun feststehenden Abgaben eine versteckte Geräteabgabe. Besonders hart empfinden das Urteil die Konsumentenverbände, denn sie wurden nicht einmal als Interessenvetreter der Verbraucher zugelassen. Stossend für die Konsumenten ist auch, dass sie nun mehrfach Abgaben für ein Werk bezahlen: beim Kauf der CD und nun auch beim Kauf des MP3-Players, worauf das Werk ja nur temporär gespeichert und nicht dauerhaft kopiert wird.
Folgen nun PCs und Telefone?
Verschont bleiben Computerfestplatten, weil diese nur nebenbei für das Speichern von urheberrechtlich geschütztem Material verwendet werden. Das Parlament, das an der Revision des Urheberrechts abreitet, sieht dies ebenfalls so.Der Logik des Gesetzes, den Befürchtungen der Konsumentenschützer und dem Wunsch der Verwertungsgesellschaften folgend, könnten aber kleine Flash-Speicherkarten, wie sie in MP3-Playern, Handys aber auch Digitalkameras zum Einsatz kommen, ebenfalls belastet werden (mit 2 Rappen pro MB). Im Fall der Kamera wäre dies aber absurd, da damit nur eigene Bilder gespeichert werden. Ebenfalls ins Visier geraten Handys, die immer öfter auch als MP3-Player fungieren.
Urteil 2A.53/2006 vom 19. Juni 2007
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